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Dittli Josef · Ständerat · 2025-03-04

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-04

Wortprotokoll

Ich unterstütze den Antrag unserer Kommission vollumfänglich, auch in der Ausgestaltung nach der Beratung im Nationalrat, mit den Anpassungen, die da eingebracht wurden. Ich sehe es also nicht ganz so kritisch wie Kollege Germann. Trotzdem scheint mir wichtig zu sein, dass wir jetzt nach erfolgter Differenzbereinigung noch etwas zur Verordnungsstufe sagen. Wir werden ja voraussichtlich jetzt einlenken und diese Differenz nicht mehr haben, und wir werden diese Fassung vermutlich auch in der Schlussabstimmung so annehmen.

Ich möchte noch etwas für die Weiterbearbeitung auf Verordnungsstufe sagen. Grundsätzlich ist es sehr erfreulich, dass es uns gelungen ist, die Umsetzung meiner Motion aus dem Jahr 2019 hier einzubringen. Ja, sie ist etwas spät hineingekommen, erst über den Zweitrat. Es hat keine Vernehmlassung stattgefunden. Trotzdem ist es jetzt gelungen, mit runden Tischen usw., über beide Räte hinweg eine gute Lösung zu finden, mit der auch namhafte Einsparungen gemacht werden können, Einsparungen in der Höhe von 300 bis 400 Millionen Franken. Das wird für den Prämienzahler sicher positiv sein.

Trotzdem haben wir jetzt ein Risiko: Wenn bei der Verordnungsanpassung zu wenig Rücksicht auf die Umstände genommen wird, kann es sein, dass man die Ausgestaltung so schlecht macht, dass sie negative Auswirkungen auf den Zugang von Patienten zu innovativen Arzneimitteln in der Schweiz hat. Sie könnte negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Forschungsstandort und was weiss ich haben. Deshalb ist es wichtig, dass für die Verordnungsanpassung diese runden Tische mit der Branche, mit allen Beteiligten weitergeführt werden.

In der Kommission wurde uns auch erklärt, warum die Kostenfolgeabschätzung, die Regulierungsfolgenabschätzung, auf Gesetzesstufe nicht eingefügt wird, dass das aber auf Verordnungsstufe möglich sein sollte. Die Kostenfolgeabschätzung müsste auf Verordnungsstufe eben festgelegt werden; das ist wichtig. Ich wäre froh, Frau Bundesrätin, wenn Sie noch etwas dazu sagen könnten, was das betreffend die Regulierungsfolgenabschätzung genau heisst, welche Konsequenzen das hat. Wir sind dann natürlich auf Stufe Kommission daran interessiert, dass wir auch entsprechend einbezogen werden, sprich konsultiert werden. Das scheint aus meiner Sicht selbstverständlich zu sein. Damit sollte es eigentlich möglich sein, eine Win-win-Situation herbeizuführen, nämlich dass wir hier tatsächlich Kostenfolgemodelle haben, die dem Prämienzahler etwas bringen, aber über die Verordnung dann so ausgestaltet sind, dass auch der Forschungsstandort Schweiz nach wie vor nicht irgendwie stark eingeschränkt wird und dass den Patientinnen und Patienten ein möglichst guter Zugang zu diesen Therapien und Medikamenten gewährt werden kann. In diesem Sinne wäre ich froh, Frau Bundesrätin, wenn Sie sich zu den Verordnungsanpassungen äussern könnten.