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Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-05

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Kurz zur Ausgangslage: Der Nationalrat hat der Befristung der Milchkontingentierung bis 2009 zugestimmt, die Absätze 2 und 3 über die Ausnahmen aber gestrichen. Ich beantrage, dass wir absatzweise vorgehen, weil sich die Anträge der Mehrheit und der Minderheiten nur auf Absatz 3 beziehen.

Absatz 2 fand nun auch in unserer Kommission keine Unterstützung mehr, seit die Berg- und Bio-Bauern auf diesen Wettbewerbsvorteil verzichten wollen. Allerdings waren verschiedene Vertreter der Kommission über den Richtungswechsel dieser Kreise erstaunt. Wir müssen ihn zur Kenntnis nehmen und akzeptieren. Die Kommission hat den bedeutenden administrativen Aufwand zur Kontrolle dieser Bestimmung zur Kenntnis genommen. In Anbetracht all dieser Umstände beantragen wir Ihnen, bei Absatz 2 dem Nationalrat zu folgen und diese Bestimmung zu streichen.

Bei Absatz 3 gibt es eine klare Mehrheit - 8 zu 5 Stimmen -, welche aus folgenden Gründen am bundesrätlichen Vorschlag festhalten will. Dann haben wir eine Minderheit I (Brändli), die eine Modifikation der Mehrheitsversion darstellt, und eine Minderheit II (David), die dem Nationalrat folgen will.

Die Gründe, die die Mehrheit veranlasst haben, an diesem Absatz 3 festzuhalten, ihn also nicht zu streichen, sind folgende:

1. Die private Initiative soll gefördert werden. Jene privaten Organisationen, welche ihre Produkte und Strukturen so angepasst haben, dass sie den Ausstieg aus der staatlichen Kontingentierung vorwegnehmen können, sollen diesen Schritt tun und von der unternehmerischen Freiheit profitieren können. Die Gewährung dieser Möglichkeit ist für einen harmonischen Übergang in die privatrechtliche Regelung wichtig. Was kann es für das neue System Besseres geben, als wenn gewisse Organisationen ihr Mengenregime bereits vor dem Kontingentsausstieg einvernehmlich festlegen? Das hat positive Auswirkungen auf die Zeit nach dem Jahr 2009.

2. Zu den eher technischen Einwänden, die gegen Absatz 3 vorgebracht wurden: Artikel 36a Absatz 3 sieht genaue Bedingungen vor, gemäss welchen private Produzentenorganisationen aus der Milchkontingentierung aussteigen können. Selbst gemäss Vertretern privater Organisationen ist der Übergang zum privatrechtlichen Mengenmanagement möglich. Es wird keine Verwirrung zwischen gemieteten und vermieteten Kontingenten geben, da aufgrund der öffentlich-rechtlichen Kontrolle die Miet- und Vermietungstransaktionen nachvollziehbar sind. Auch wird man weiterhin die Milch an zwei oder mehr Vertreter liefern können. Dieses Nebeneinander von Verwertungskanälen - im einen kann man die Mengen erhöhen, im anderen halt eben nicht - wird zu keinen Problemen führen. Bei Verstössen der privaten Organisationen gegen die Milchkontingentsbestimmungen schliesslich kann der Bundesrat die Rücküberführung ins öffentliche Kontingentierungssystem anordnen.

Die Mehrheit der Kommission erachtet die Möglichkeit des frühzeitigen Ausstiegs für private Produzentenorganisationen als wichtig, dies nicht zuletzt wegen eines politischen [PAGE 462] Arguments: Absatz 3 ermöglicht es ab 2006 ersten Produzentenorganisationen, wie ich es gesagt habe, erfolgreich von der unternehmerischen Freiheit zu profitieren und die Produktion ihrer Erfolgsprodukte zu erhöhen. Damit wird ein wichtiges Präjudiz für die nächste Agrardebatte, die 2007 stattfindende Debatte über "AP 2011", geschaffen. Es wird dann nicht mehr so einfach möglich sein, eine weitere Verschiebung der Aufhebung der Milchkontingentierung über das Datum 2009 hinaus zu verlangen, bzw. eine solche wird auf die bereits jetzt beschlossene Verzögerungsmöglichkeit von zwei Jahren beschränkt bleiben.

Wie ich ausgeführt habe, gibt es eine Minderheit I, die hier einen Zusatz einfügen möchte, und eine Minderheit II, die dem Nationalrat folgen und die Bestimmung streichen möchte. Ich würde mir erlauben, allenfalls nach den Begründungen der Minderheit I und der Minderheit II noch eine Bemerkung zu machen. Persönlich bin ich, das ersehen Sie aus der Fahne, Anhänger der Minderheit I.

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen aber, der Mehrheit zu folgen.