Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2025-03-04
Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-04
Wortprotokoll
Über die Länge der Bewilligungsverfahren für Projekte von erneuerbaren Energien haben wir uns bereits beim letzten Mal intensiv unterhalten. Auch die Notwendigkeit dieser Vorlage für das Gelingen der Energiewende wurde bereits vor einem Jahr ausführlich erörtert. Planungsverfahren von zwanzig oder mehr Jahren dienen niemandem - deshalb diese Vorlage. In unserer Fraktion ist sie unbestritten. Nun geht es darum, die in vielen Teilen weitergehenden Bestimmungen, welche der Ständerat in seiner ersten Lesung beschlossen hat, zu beraten. Heute werden vor allem drei Inhalte Anlass zur Diskussion geben. Dies sind das Mitspracherecht der Gemeinden, das Verbandsbeschwerderecht sowie die Ausgleichs- und Kompensationsmassnahmen.
Zum Mitspracherecht der Gemeinden: Dies ist in dieser Vorlage festgeschrieben. Die Mehrheit möchte allerdings mit ihrem Antrag, wie er vorliegt, dass die Kantone das selber regeln können und nicht wir vom Bund hier übersteuern. Deshalb wird unsere Fraktion der Mehrheit folgen.
Zum Verbandsbeschwerderecht: Unsere Fraktion ist gegen eine komplette Streichung des Verbandsbeschwerderechtes bei diesen sechzehn Wasserkraftprojekten. Wir haben in der Kommission jedoch intensiv um eine Lösung gerungen, wie das Verbandsbeschwerderecht ausgestaltet werden kann, damit nicht, wie das bis anhin oft geschehen ist, einzelne, manchmal auch sehr kleine Verbände diese Projekte von nationaler Bedeutung um Jahre verzögern können. Unsere Fraktion spricht sich dafür aus, dass in Zukunft drei Verbände gemeinsam eine Beschwerde einreichen sollen. Wir haben heute die Gelegenheit, diese Regelung technologieneutral für alle Projekte von nationaler Bedeutung geltend zu machen, das ist der Minderheitsantrag I (Bäumle), oder diese Regelung auf die sechzehn Wasserkraftprojekte aus dem Stromgesetz anzuwenden. Das ist der Antrag der Mehrheit bei Artikel 9a Absatz 3bis des Stromversorgungsgesetzes. Unsere Fraktion wird dem Artikel im Stromversorgungsgesetz geschlossen zustimmen und unterstützt mehrheitlich auch den Antrag, diese Einschränkung auf alle Projekte von nationaler Bedeutung auszuweiten.
Im zweiten sehr umstrittenen Punkt geht es darum, wie die Kompensations- und Ausgleichsmassnahmen, die bei solchen Projekten immer geleistet werden müssen, genau definiert sind. Der Ständerat ist hier sehr weit gegangen und hat eine Variante präsentiert, die auch bei den betroffenen Kantonen, wir haben das gehört, grossen Widerstand ausgelöst hat. Für die linke Seite, das haben Sie auch gehört, ist es wichtig, dass die Verantwortung für die Umsetzung bei den Projektanten bleibt. Da eine Umsetzung zeitgleich zum eigentlichen Projekt jedoch oft nicht möglich ist und dadurch eine zeitliche Verzögerung in Kauf genommen werden[NB]müsste, wird die Mehrheit unserer Fraktion hier dem Kompromiss der UREK des Nationalrates zustimmen. Eine Minderheit unserer Fraktion wird den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates bevorzugen. So oder so ist damit unsererseits die Bitte an den Ständerat verbunden, hier nochmals an einem Kompromiss zu arbeiten, der mehrheitsfähig ist.
Beim Erlass 2 geht es, kurz zusammengefasst, um die Verlängerung des "Solar-Expresses". Wir werden die Minderheit Suter unterstützen, weil - Sie haben es bereits gehört - auch die Netzverstärkung zu diesen Projekten gehört und weil eine Anlage sonst nichts bringt.
Artikel 15 wurde in den Erlass 3 ausgelagert. Hier geht es kurz zusammengefasst darum, dass die Preissignale, die den Tag hindurch variieren, beim Produzenten ankommen und dass auch der Kleinproduzent eine Motivation hat, sich netzdienlich zu verhalten.
Wir bitten Sie, der Vorlage zuzustimmen und unseren Anliegen zu folgen.