Germann Hannes · Ständerat · 2025-03-04
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-04
Wortprotokoll
Ja, es ist viel gesagt worden. Noch mehr haben wir über diese Thematik in der Kommission diskutiert und noch viel mehr bereits in früheren Jahren. Ich werde dem Minderheitsantrag Salzmann auf Nichteintreten zustimmen, weil ja das Geschäft sowieso vors Volk kommen wird, entweder als Initiative oder eben dann als indirekter Gegenvorschlag. Wenn die Initiative vors Volk kommt, gibt es sowieso einen Grundsatzentscheid. Dann wissen wir, ob wir die ganze Übung durchziehen sollen, denn es gibt doch einige Haken.
Ich möchte fünf Punkte erwähnen: erstens den massiven Mehraufwand; zweitens die Kantone oder mindestens die Finanzdirektoren, die geschlossen dagegen sind; drittens die Frage, ob die Reform in der momentanen Finanzsituation verkraftbar ist; viertens die Erwerbsanreize: Stimmt das hierzu Gesagte wirklich?; fünftens die Frage der Gerechtigkeit.
Zum ersten Punkt: Da kann ich einfach sagen, dass man von zusätzlichen 1,7 Millionen Steuerdossiers ausgeht. Das gibt[NB]einen[NB]erheblichen Mehraufwand. Wäre auch der Gewinn entsprechend - das ist die Frage, die wir zu beantworten haben -, falls die Initiative angenommen würde?
Zum zweiten Punkt: Die Kantone sind geschlossen dagegen. Sie müssten ja schliesslich die Reform entsprechend umsetzen und hätten somit einen riesigen Aufwand. Hier geht man teilweise schon von etwas falschen Voraussetzungen aus - der erläuternde Bericht des Bundesrates zur Individualbesteuerung führt das auch entsprechend aus -, denn die Kantone werden die Reform auf Kantons- und Gemeindeebene umsetzen müssen. Natürlich haben sie im Fall der Individualbesteuerung die Tarifautonomie, die liegt dann ebenfalls bei ihnen, und auch bei den Abzügen haben sie gewisse Möglichkeiten.
Zum dritten Punkt: Ist das verkraftbar? Hierzu ist genügend gesagt worden. Es müssen natürlich Anreize geschaffen werden, wenn man das Stimmvolk überzeugen will, einer Reform zuzustimmen. Darum wird die Reform mit massiven Steuerausfällen bei der direkten Bundessteuer verbunden sein. Wie es dann bei den Kantonen und Gemeinden aussieht, ist eine andere Frage. Auch dort wird aber gelten: Wenn man Mehrheiten will, muss man auf Steuern verzichten. Das wäre ja an sich noch positiv. Ob wir uns dies aber in der jetzigen [PAGE 37] Situation und in Anbetracht der Budgetdebatten antun wollen, möchte ich wirklich hinterfragen.
Zum vierten Punkt, zu den Erwerbsanreizen: Herr Burkart hat gerade von 40[NB]000 bis 60[NB]000 zusätzlichen Stellen gesprochen, die dann besetzt werden könnten. Ich stelle jedoch fest, dass in verschiedenen Bereichen - sei es im Gesundheitswesen oder im Bildungswesen, bei der Lehrerschaft - die Pensen heruntergefahren werden, wenn die Löhne erhöht werden. Die Leute richten sich nämlich ihr Leben ein[NB]und[NB]schätzen ein, wie viel sie brauchen, damit die Work-Life-Balance stimmt. Das ist zu akzeptieren, das ist ihr gutes Recht. Ich frage mich, ob Sie diese Steuererleichterung den richtigen Personen gewähren und ob die Pensen wirklich hinaufgehen würden oder ob die Leute einfach ihr System, das sie frei wählen dürfen, optimieren.
Zum fünften und letzten Punkt, zur Gerechtigkeit: Diesbezüglich mache ich mir wirklich Sorgen. Wer gewinnt? Es gewinnen die reichen Doppelverdiener. Das kann man, meine ich, schon wollen. Aber ist es eine staatliche Maxime, reiche Doppelverdiener zu fördern? Ich stelle das einfach so in den Raum. Es wird dann etwas abstruser, wenn man sieht, dass alleinstehende Personen mit Kindern zu den Verlierern der Reform gehören und Personen mit nur einem Einkommen sowieso.
Geht man noch von den negativen Erwerbsanreizen aus, ist Folgendes festzuhalten: Heute betragen bei einem Ehepaar oder bei Personen in eingetragener Partnerschaft die Pensen z.[NB]B. 100 plus 40 Prozent. Im anderen Fall betragen sie 70 plus 70 Prozent. Es stellt sich die Frage, ob eine Aufteilung von 70 plus 70 Prozent Erwerbsarbeit mehr wert ist als eine Aufteilung von 100 plus 40 Prozent. Glauben Sie allen Ernstes an dieses Märchen? Das trifft nie und nimmer zu. Es wird aber steuerlich unterschiedlich gehandhabt.
Ich zitiere hier, weil schon die "NZZ" zitiert wurde, gerne auch den "Tages-Anzeiger". Er titelte vor zwei Tagen: "Reiche Doppelverdiener zahlen 11[NB]000 Franken weniger Steuern pro Jahr." Im Lead stand: "Familien mit traditioneller Rollenverteilung müssten bei Annahme der Individualbesteuerung bis zu 5000 Franken mehr abliefern als Doppelverdiener." Und dann hiess es süffig: "Jetzt kommt es zum Showdown im Parlament." Bei diesem Showdown sind wir jetzt.
Ich stelle Ihnen hier einfach auch noch die Frage nach der Rechtmässigkeit: Wie wollen Sie beispielsweise begründen, dass eine Erwerbstätigkeit von 100 plus 40 Prozent weniger wertvoll für die Gesellschaft sei als eine Erwerbstätigkeit von 70 plus 70 Prozent? Dass das so ist, kann man aus verschiedenen Gründen bejahen - ich verneine es. Aber wie wollen Sie das rechtfertigen? Wir haben in der Bundesverfassung den Grundsatz der gleichmässigen Besteuerung. Wie kann es da sein, dass diese plötzlich von einem Pensum abhängen soll? Wir haben auch die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das sind gute Grundsätze. Ich sage jetzt nicht, dass wir sie unnötig verletzen oder ritzen; wir würden wahrscheinlich schon eine verfassungskonforme Vorlage hinbringen. Aber das alles ist doch wirklich äusserst fragwürdig.
Ich bitte Sie darum, dieses Experiment nicht zu machen. Wenn schon, haben wir die Möglichkeit, über die Initiative zu befinden. Diese kann man annehmen, dann ist das Parlament gefordert, oder man kann sie ablehnen, dann wissen wir, dass wir mit dem heutigen System auf dem richtigen Weg sind. Aber dafür müssen Sie jetzt nicht mit aller Gewalt einen indirekten Gegenvorschlag durchsetzen.
Darum, meine ich, sollten wir der Minderheit Salzmann zustimmen und nicht auf den indirekten Gegenvorschlag eintreten.