Burgherr Thomas · Nationalrat · 2025-03-05
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-05
Wortprotokoll
Die am 15.[NB]Februar 2023 eingereichte Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" verlangt einerseits, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen, und andererseits, dass ein allfälliger Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden muss. Die Volksinitiative zielt klar darauf ab, dass die Schweizer Währung gesichert bleibt und dass der Bestand an Noten und Münzen in der Schweiz politisch hochgehalten werden soll. Dieses Anliegen soll durch eine Ergänzung von Artikel 99 der Bundesverfassung zur Geld- und Währungspolitik aufgenommen werden.
Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung. Er stellt ihr aber einen direkten Gegenentwurf gegenüber. Dieser nimmt viele Anliegen der Initianten auf. Der direkte Gegenentwurf sieht vor, die Sicherstellung der Bargeldversorgung sowie die Festlegung des Frankens als Schweizer Währung von Gesetzes- auf Verfassungsstufe anzuheben, wie es die Volksinitiative verlangt.
Der erste Satz von Artikel 1 des heutigen Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) sowie Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b des geltenden Nationalbankgesetzes sollen in die Verfassung geschrieben werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass es bereits eine gefestigte Auslegung und Praxis zu den Bestimmungen gibt, an welcher man sich bei der neuen Verfassungsbestimmung orientieren kann.
Auch die Kommission beantragt mit grosser Mehrheit, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Sie empfiehlt gleichzeitig die Initiative zur Ablehnung. Das Eintreten auf den direkten Gegenentwurf war entsprechend unbestritten.
Die Kommission hat jedoch in der Detailberatung Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vorgenommen. Mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie unserem Rat, in der Verfassung den Begriff "Schweizerfranken" statt, wie vom Bundesrat vorgesehen, "Franken" festzuschreiben, um ein wichtiges Anliegen der Initiative aufzunehmen. Der Begriff "Schweizerfranken" ist klarer, weil er direkt auf unsere Währung verweist und damit auch weniger Schlupflöcher zulässt. Damit schlagen wir eine Brücke zu den Initianten. Ein sehr wichtiges Anliegen ist somit im direkten Gegenentwurf des Bundesrates enthalten. Dieser ist damit nicht mehr sehr weit vom ursprünglichen Initiativtext entfernt.
Ein weiterer Antrag, der in der Verfassung verankern wollte, dass Bargeld in der Regel als Zahlungsmittel anzunehmen sei, wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit war der Meinung, dass dies in Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel bereits verankert sei. Die Pflicht zur Annahme von Münzen und Banknoten braucht gemäss der Kommissionsmehrheit keine zusätzliche Verfassungsbestimmung.
Ein weiterer Antrag, wonach der Bund den Zugang zu Bargeld auch für Personen gewährleisten sollte, die Sozialhilfe oder Nothilfe empfangen, lehnte die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen ab. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit würde eine solche Verfassungsbestimmung in die Hoheit der Kantone eingreifen, die die Nothilfe oftmals in Form von Sachleistungen ausrichten.
Das grundsätzliche Bekenntnis zum Bargeld und die grosse Einigkeit in der Kommission ist darauf zurückzuführen, dass Bargeld anerkanntermassen wichtige Funktionen für Wirtschaft und Gesellschaft erfüllt. Es ist nicht nur Zahlungsmittel oder Wertaufbewahrungsmittel, es garantiert auch für Personen, die es einsetzen, eine gewisse Privatsphäre. Bargeld macht es zudem einfacher, Ausgaben bewusst zu tätigen und in den Griff zu bekommen. Es erleichtert also den verantwortungsvollen Umgang mit Geld und Finanzen. Dies ist auch eine wichtige sozialpolitische Funktion, was auch in der Kommission so hervorgehoben wurde.
Bargeld fördert aber auch die Unabhängigkeit, weil wir damit nicht von anfälligen technischen Infrastrukturen im Bereich Strom und Internet und von Kartengeräten abhängig sind. Bargeld schafft auch Sicherheit. Es macht unser System krisenfester. Auch das haben die Initianten verlangt. Ein erheblicher Teil der Kommission ist sich bewusst, dass gerade bei einem Blackout Bargeld wichtig sein kann. Bei einem Stromausfall funktionieren die Bankautomaten nicht, und man wird auch am Bankschalter sehr wahrscheinlich kein Geld beziehen können.
Bargeld als unabhängiges Zahlungsmittel und der Schweizerfranken als eine der stabilsten Währungen der Welt sind Grundpfeiler unseres Wohlstandes und einer freien Schweiz. Die Schweizerbürgerinnen und -bürger sollen selbst über die Währung bestimmen können. Denn Bargeld hat in der Schweiz eine besondere Bedeutung. Hier wird mehr Bargeld eingesetzt als in anderen Ländern. Der Bargeldumlauf hat über die letzten Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch in Relation zur Wirtschaftsleistung weiter zugenommen. Bargeld entspricht unserem Freiheitsverständnis. Bargeld muss also als Alternative und als Option neben den anderen Möglichkeiten Bestand haben und entsprechend in unserer Rechtsordnung stärker verankert werden.