Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-05
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05
Wortprotokoll
Hier geht es um die Einkommens- und Vermögensgrenzen und damit um eine sehr emotionale Angelegenheit, die aber auch von materieller Bedeutung ist. In Ihrer ersten Beratung hat Ihnen die Kommissionsmehrheit vorgeschlagen, dem Bundesrat zu folgen, und zwar aus folgenden Gründen:
Zum einen sollen Doppelverdiener mit einem Einkommen ausserhalb der Landwirtschaft nicht durch die Vermögens- und Einkommensgrenzen benachteiligt werden. Hier geht es vor allem auch um Frauen, welche ausserhalb des Bauernbetriebes einen Arbeitserwerb haben. Gemäss Agrarbericht 2000 betrifft dies jede vierte Bäuerin; meist übt sie ein Teilzeitpensum aus. Weiter gibt es auch bei anderen Gesetzen, namentlich dem Natur- und Heimatschutz, keine Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Pflege von Naturschutzflächen. Es ist genau diese Aufgabe, welche die multifunktionale Landwirtschaft übernimmt und die über Direktzahlungen abgegolten wird. So pflegt die Landwirtschaft zusammen mit den Sömmerungsflächen 60 Prozent der Oberfläche der Schweiz.
Schliesslich zu den Kosten der Vermögens- und Einkommensgrenzen bzw. der Umlagerungen: Diese Beträge liegen bei 3,6 Millionen Franken bezüglich Vermögensgrenze und 6,4 Millionen Franken bezüglich Einkommensgrenze, d. h. also, insgesamt geht es um 10 Millionen Franken.
Das waren die Gründe für die Aufhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen, so wie es die Minderheit verlangt hat und wie wir es in der ersten Runde auch beantragt haben. Diese Gründe hat die Kommission nun noch einmal gegen die Bedenken des Nationalrates abgewogen, Bedenken, die bereits im Ständerat geäussert wurden. Es geht hier um Folgendes:
Politisch ist zu vermeiden, dass, wie es Kollege Leuenberger in der Debatte im vergangenen Dezember sehr eloquent ausgeführt hat, ein Publikumsorgan mit der Schlagzeile "Direktzahlungen an Millionäre!" ein Killerargument für einen Referendumskampf findet. Es geht um die Frage der Akzeptanz der Direktzahlungen in einer Zeit, in welcher das Land mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen und in welcher der Bund es mit einem Entlastungsprogramm von 3,5 Milliarden Franken zu tun hat. Ihre vorberatende Kommission war sich dieses Spannungsfeldes zwischen den Interessen einer leistungsfähigen modernen Landwirtschaft sowie des [PAGE 474] Abbaus der Diskriminierung von Bäuerinnen bei Erwerbstätigkeiten ausserhalb der Landwirtschaft einerseits und den Referendumsargumenten bzw. dem fehlenden Verständnis des Volkes für Direktzahlungen an reiche und gut verdienende Bauern andererseits bewusst. In Würdigung dieses gesamten Umfeldes schlägt sie Ihnen deshalb einen Kompromiss vor: Der Bundesrat soll für verheiratete Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen die Einkommens- und Vermögensgrenze erhöhen und damit die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit ausserhalb der Landwirtschaft offen halten. Dabei sollen gemäss der Interpretation der Verwaltung auch Konkubinatspaare unter diese Klausel fallen. Dem Nationalrat würde es obliegen, bei seiner nächsten Beratung diesen Text allenfalls noch zu präzisieren und zu perfektionieren.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.