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Fässler Daniel · Ständerat · 2025-03-05

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-05

Wortprotokoll

Als Kommissionsmitglied empfehle ich Ihnen, den Einzelantrag Friedli Esther zu unterstützen. Ich beginne mit einer selbstkritischen Feststellung. Es ist zwar so, dass wir in der Kommission den Entwurf des Bundesrates und den Beschluss des Nationalrates einstimmig abgelehnt haben, aber nach meiner Beurteilung haben wir die Sachlage zu wenig vertieft geprüft und sind inhaltlich zu wenig darauf eingegangen. Wir haben uns insbesondere zu wenig darüber unterhalten, was Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen) heute zur Versorgungssicherheit beitragen und wie gross das Ausbaupotenzial ist. Vor allem haben wir zu wenig vertieft geprüft, ob bzw. in welchem Umfang mit zusätzlichen Investitionen in WKK-Anlagen im Winterhalbjahr, vor allem in der für die Versorgungssicherheit und die Versorgungssituation kritischen zweiten Winterhälfte, abrufbare ergänzende Reserven gebildet werden können. Das ist auch deshalb ärgerlich, weil das Parlament - die Antragstellerin hat es gesagt - mit der Annahme der Motion 23.3022 der UREK-N den Bundesrat beauftragt hat, in der Vorlage zur Stromreserve eine entsprechende Bestimmung aufzunehmen.

Es gibt gute Gründe, den Einzelantrag Friedli Esther anzunehmen. Ich habe eine vom Bundesamt für Energie im April 2024 publizierte Studie zur Hand genommen - sie stand uns in der Kommission zur Verfügung, wir haben sie aber inhaltlich zu wenig geprüft. In dieser Studie zur Wärme-Kraft-Koppelung vom März 2024 wird an gesamthaft 26 evaluierten, über die ganze Schweiz verteilten Standorten bei Kehrichtverbrennungsanlagen und Biomasseanlagen ein WKK-Potenzial von total 290 Megawatt elektrischer Leistung identifiziert, welches innert dreier Jahre für Investitionskosten von total 500 Millionen Franken ausgeschöpft werden könnte. Alle diese Projekte wurden bereits bezüglich Machbarkeit geprüft oder als Vorprojekt geplant. Im Industriesektor besteht neben diesen identifizierten Anlagen zusätzliches Potenzial, insbesondere für die Notversorgung.

Damit diese Anlagen bzw. die Ergänzungen bestehender Anlagen effektiv realisiert werden, braucht es jedoch [PAGE 74] regulatorische Anreize, und zwar insbesondere deshalb, weil die Betriebszeiten dieser für den Reserveeinsatz gedachten Anlagen wegen zu wenig Volllaststunden zu kurz sind. Es braucht auch finanzielle Anreize, damit sich entsprechende Investitionen lohnen.

Entscheiden sich Parlament und Bundesrat für den Investitionsbeitrag, könnten bestehende WKK-Anlagen mit Nachrüstungen schon innert ein bis zwei Jahren zusätzlich für die Bereitstellung von Reservekapazitäten genutzt werden. Mit diesen Investitionen würde einerseits die bestehende, während 24 Stunden abrufbare Leistung in der Grundlast erhöht und damit bereits ein wesentlicher zusätzlicher Beitrag an die Winterstromproduktion geleistet. Andererseits würden bedarfsgerecht abrufbare Stromreserven[NB]geschaffen.[NB]Diese[NB]ergänzenden[NB]Reserven könnten im Winterhalbjahr zur Entlastung der Wasserreserve eingesetzt werden.

Aus all diesen Überlegungen sollten wir den Einzelantrag Friedli Esther gutheissen und uns damit im Grundsatz dem Nationalrat anschliessen. Die Investitionsbeiträge sollten aber, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, auf 20 Millionen Franken pro Jahr limitiert werden und nicht, wie vom Nationalrat beschlossen, auf 40 Millionen Franken. Der korrigierte Einzelantrag Friedli Esther berücksichtigt diesen Aspekt bereits.