AB 352404
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2025-03-05
Wortprotokoll
Jeder zweite Franken Privatvermögen ist heute geerbt. Das führt zu einer immensen Konzentration von Vermögen auf einige wenige Personen. Es verstärkt die Ungleichheit in unserem Land und ist schlecht für die Demokratie. Wir wissen alle, dass eine Korrektur des Steuersystems der einzige Hebel ist, um dem entgegenzuwirken. Und dass es einer Korrektur bedarf, ist heute in breiten Kreisen Konsens. Selbst 150 Millionärinnen und Millionäre haben in einem offenen Brief gefordert: "Tax us, the rich, and tax us now." So lautete ihre Botschaft am WEF vor zwei Jahren. Die Initiative für eine Zukunft trifft mit ihrem Anliegen also einen Nerv. Kein Wunder, dass sie so hohe Wellen geschlagen hat, noch bevor die Botschaft überhaupt auf dem Tisch war.
Die Initiative hat im Grundsatz recht, aus zwei Gründen:
1.[NB]Die Erbschaften nehmen zu, auch in der Schweiz. Die Hälfte des Vermögens von Schweizerinnen und Schweizern wurde nicht selbst erarbeitet, sondern geerbt. Personen, die älter als 85 Jahre sind, formen heute die wohlhabendste Altersgruppe. Der Ertrag aus Erbschaftssteuern hat hingegen kaum zugenommen. Gegenüber 1990 wird heute ein viermal grösseres Vermögen vererbt oder verschenkt, also 400 Prozent. Dagegen haben die Fiskaleinnahmen aus Erbschaftssteuern im gleichen Zeitraum aber nur um 140 Prozent zugenommen. Es besteht also Spielraum für eine Bundeserbschaftssteuer.
2.[NB]Die Schweizer Klimapolitik ist ungenügend. Der Einsatz für den Klimaschutz, den Erhalt der Biodiversität und die Dekarbonisierung reicht nicht aus, um unsere Ziele zu erreichen. Auch im internationalen Vergleich stehen wir nicht gut da. Die Schweiz ist im Klima-Ranking um zwölf Plätze zurückgefallen und liegt nun hinter Ländern wie Brasilien, Nigeria oder Rumänien. Wenn in Zukunft auch noch bewährte Instrumente wie das Gebäudeprogramm den Sparmassnahmen zum Opfer fallen sollten, haben wir ein grosses Problem; die Folgen werden teuer sein. Ein Weiter-wie-bisher hat im Jahr 2050 Kosten von 10 bis 38 Milliarden Euro zur Folge. Jetzt in die Klimawende zu investieren, kommt uns am Ende sechsmal günstiger, als nichts zu tun. Aber dafür müssen wir jetzt auch Mittel in die Hand nehmen.
Eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene wirkt der Konzentration von Vermögen entgegen und kann zur Finanzierung [PAGE 104] unserer Jahrhundertaufgabe beitragen. Sie greift in keine Kompetenz der Kantone ein, im Gegenteil: Gerade die Entwicklung der Erbschaftssteuereinnahmen zeigt, dass Spielraum vorhanden ist. Auch ökonomisch gesehen ist die Erbschaftssteuer sinnvoll, denn im Gegensatz zur Einkommenssteuer belastet sie Einkommen und damit die Eigenleistung nicht. Eine Erbschaftssteuer ist also nicht leistungshemmend und hat auch in Zeiten einer alternden Bevölkerung und in Zeiten des Fachkräftemangels ihre Berechtigung. Entscheidend ist aber die Ausgestaltung. Vermögende Personen sollen nicht zu einem Wegzug aus der Schweiz bewogen werden. Dies hätte negative Auswirkungen, insbesondere durch die ausbleibenden Vermögenssteuern zu Lebzeiten.
Das Gutachten von Professor Brülhart zeigt auf, dass mit einem Steuersatz, wie in der Initiative angedacht, ein relevanter Teil des mobilen Vermögens verschoben werden könnte, sofern man keine wirksamen Gegenmassnahmen installierte. Eine moderate Erbschaftssteuer hingegen ist zielführend, mit einem tiefen Freibetrag und einem tiefen, konstanten Steuersatz. Genau das beantrage ich Ihnen als Gegenvorschlag. Eine Steuer von 5 Prozent auf ein Erbe von über 5 Millionen Franken ist ein angemessener Beitrag an die gesellschaftlichen Herausforderungen und die ökologische Wende. Die Initiative bringt ein berechtigtes Anliegen vor. Ein Gegenvorschlag mit einem Fünf-fünf-Modell, also 5 Prozent auf über 5 Millionen Franken, kann die hitzige Diskussion in eine konstruktive Bahn lenken. Für die Erben ist diese Grössenordnung plan- und finanzierbar, für den Bundeshaushalt eine notwendige Stärkung und für die wegen der Klimakrise nötigen Massnahmen dringend notwendig.