Hess Hans · Ständerat · 2003-06-10
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-10
Wortprotokoll
Am 23. Juni 1999 hatte der Bundesrat den Grundsatzentscheid gefällt, sich militärisch an der KFOR zu beteiligen. Seit Oktober 1999 ist die Swisscoy im Gebiet der Multinationalen Brigade Südwest im Grossraum Prizren eingesetzt und erbringt ihre Leistungen als Dienstkompanie für das österreichische Kontingent.
Der Einsatz der Swisscoy war ursprünglich bis Ende 2000 befristet. Am 25. Oktober 2000 entschied der Bundesrat, den Einsatz bis 2001 zu verlängern. Aufgrund der vom Schweizervolk am 10. Juni 2001 genehmigten Änderung von Artikel 66 des Militärgesetzes hat im Dezember 2001 die nun dafür zuständige Bundesversammlung beschlossen, den Einsatz der Schweizer Armee zur Unterstützung der multinationalen KFOR bis zum 31. Dezember 2003 zu verlängern und ab Oktober 2002 die erforderlichen Anpassungen zu machen. Seit diesem Datum sind die Angehörigen der Swisscoy mit einer persönlichen Waffe, Sturmgewehr, Pistole, Maschinenpistole, bei Bedarf auch Pfefferspray, ausgerüstet, um die eigene Sicherheit selbst abdecken zu können. Zudem verfügt die Swisscoy über einen mechanisierten Infanteriezug mit Radschützenpanzern und über ein Lufttransportelement Super Puma. Der Bestand ist von 160 auf maximal 220 Personen aufgestockt worden.
In der Frühjahrssession hat unser Rat am 19. März vom Bericht des Bundesrates bezüglich der Ablösung der militärischen Einsätze durch zivile Hilfe in Kosovo Kenntnis genommen. Der Bericht listete die bisher erbrachten zivilen und militärischen Leistungen der Schweizer in Kosovo auf. Aus dem Bericht ging hervor, dass in Kosovo ein Ende der internationalen Militärpräsenz nicht absehbar ist, bevor die Statusfrage geklärt werden kann.
Mit dem vorliegenden einfachen Bundesbeschluss soll die Fortführung des Einsatzes der Swisscoy in der multinationalen KFOR im bisherigen Rahmen und Umfang bis zum 31. Dezember 2005 genehmigt werden. Auftrag und Umfang der Swisscoy bleiben unverändert. Die finanziellen Aufwendungen bewegen sich bei gleich bleibendem Auftrag und unter Ausschöpfung des bewilligten Personalbestandes etwa in der gleichen Grössenordnung wie in diesem Jahr. Jeweils Ende Jahr soll das VBS einen Zwischenbericht über den Einsatz der Swisscoy zuhanden der Aussenpolitischen und der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte vorlegen.
In unserer Kommission war unbestritten, dass der Kosovo-Einsatz bis heute erfolgreich verlaufen ist und dass der Einsatz eine glaubwürdige Umsetzung der Anpassung des Militärgesetzes ist. Die Kommission teilt die Meinung des Bundesrates, dass das vielfältige Engagement der Schweiz in unserem unmittelbaren sicherheitspolitischen Umfeld nach wie vor nötig ist. Auch die anderen beteiligten Staaten kommen in der Beurteilung zu den gleichen Schlüssen, nämlich dass dieses Engagement kurzfristig nicht abgesetzt werden kann. Die Unmik ist bis auf weiteres auf die Unterstützung der an der KFOR beteiligten Nato- und Nicht-Nato-Staaten angewiesen. Die Kommission beschäftigte sich insbesondere mit drei Fragenkomplexen:
[PAGE 502] 1. Zum Vergleich mit anderen Staaten: Die Kommission wollte wissen, wieso die Schweiz ihre Truppen nicht gleichermassen wie andere Länder etwa um einen Viertel abbauen soll. Der Kommission wurde seitens des VBS aufgezeigt, dass wir mit einem Kontingent von weniger als 200 Mann unterhalb einer vernünftigen Sockelgrenze liegen würden und dass bei einer Reduktion der Gesamteinsatz als Ganzes infrage gestellt wäre. Im Vergleich zu den meisten anderen Nationen stellen wir ohnehin ein sehr kleines Kontingent.
2. Zur Ausbildungsdauer: Die Kommission beschäftigte sich mit dem Thema der Ausbildung und ihrer Dauer. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Leute, die in einem speziellen Einsatzbereich tätig sind, auch entsprechend zu schulen sind. Würde nun die Ausbildung auf sechs oder vier Wochen zurückgenommen, könnte die Ausbildung nach Auskunft des VBS nicht mehr sichergestellt werden.
3. Schlussendlich wurden noch die finanziellen Aufwendungen besprochen. Bei gleich bleibendem Auftrag und unter Ausschöpfung des bewilligten Personalbestandes werden sich diese Kosten, wie bereits erwähnt, in der gleichen Grössenordnung wie in diesem Jahr bewegen. Hingegen müssen verschiedene Lagereinrichtungen sowie ein Teil des Fahrzeug- und Materialparks ersetzt oder erneuert werden. Für diese Ersatzanschaffungen werden deshalb 1,7 Millionen bzw. 1 Million Franken in den Jahren 2004 bzw. 2005 budgetiert. Die Gesamtausgaben für die Jahre 2004 und 2005 betragen je höchstens 39,7 Millionen Franken. Das VBS hat im Finanzplan 2004 bis 2006 bereits jährlich 17,9 Millionen für eine Verlängerung der Swisscoy eingesetzt. Der bisherige Kostenverteiler zwischen dem VBS und der allgemeinen Bundeskasse betreffend die Finanzierung war bis Ende 2000 so, dass 75 Prozent der Kosten zulasten der allgemeinen Bundeskasse gingen.
Bis Ende 2002 waren es 64 Prozent, und schliesslich wird der Anteil bis Ende 2003 auf 37 Prozent sinken. Im Laufe der Zeit ist somit der Anteil des VBS am Total der Ausgaben kontinuierlich von 25 auf 63 Prozent gestiegen. Mit Blick auf das Entlastungsprogramm wurde deshalb nach Lösungen gesucht, um im VBS den Kürzungsanforderungen des Entlastungsprogramms 2003 nachzukommen. Man ging deshalb den Kompromiss ein, dass sich das EDA jährlich mit 10,5 Millionen Franken am Betrieb der Genfer Zentren beteiligt und die dadurch im VBS frei werdenden Mittel zugunsten der Kreditrubrik Friedensförderung umgelagert werden können.
Die Diskussion betreffend die Umlagerung veranlasste die Kommission, Herrn Bundesrat Schmid zu beauftragen, die über verschiedene Departemente verteilten Einsatzmittel für Sicherheits-, Friedens- und Entwicklungspolitik in einer Position zusammenzufassen, was die Übersicht entsprechend fördern würde. Herr Bundesrat Schmid hat uns in Aussicht gestellt, dass er sich dieses Themas annehmen werde.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten und den Bundesbeschluss zu genehmigen.