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Meier Andreas · Nationalrat · 2025-03-06

Meier Andreas · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-06

Wortprotokoll

Unser Minderheitsantrag will das Inverkehrbringen von Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden, welche kein transgenes Erbmaterial enthalten und einen nachgewiesenen Mehrwert für die Landwirtschaft, für die Umwelt oder die Konsumierenden haben, nur noch bis zum 31.[NB]Dezember 2027 dem Moratorium unterstellen.

2005 entschied der Souverän zugunsten eines Gentech-Moratoriums. Etwa alle fünf Jahre wird das Moratorium nun [PAGE 140] verlängert. Doch die Wissenschaft hat sich weiterentwickelt: 2012 wurde die Crispr/Cas-9-Methode entdeckt; eine Anwendung bei Pflanzen gibt es seit 2017. Die Bevölkerung konnte also noch nie über diese neuen Züchtungsmethoden abstimmen. Während die Mehrheit der Kommission dem Bundesrat folgt und erneut eine pauschale Verlängerung bis 2030 beantragt, differenziert unser Minderheitsantrag im Gentechnikgesetz die Züchtungsmethoden.

NGT-1-Pflanzen - NGT steht für "neue genomische Techniken" - sollen nur noch bis Ende 2027 unter das Moratorium fallen, während die mit transgenen Methoden (NGT 2) gezüchteten Pflanzen weiterhin im üblichen Fünfjahresturnus bis 2030 verboten bleiben sollen. Letztere sind uns sowieso egal: Obwohl diese weltweit auf einer Fläche, die fünfmal grösser ist als Deutschland, angebaut werden und zu ganzen Schiffsladungen in die Schweiz gelangen, bleiben sie für die heimische Landwirtschaft auch noch für viele weitere Jahre ohne Bedeutung.

Die neuen Züchtungsverfahren aber, die NGT 1, können der Landwirtschaft helfen, mit robusten, pilzfesten Pflanzen den Absenkpfad für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln schneller zu erfüllen und damit die Umweltbelastung deutlich zu senken. Mit jedem Jahr, das sie früher zugelassen werden, senken diese neuen Züchtungen den Bedarf an Fungiziden um Hunderte von Tonnen.

Seit bald zehn Jahren wurden immer wieder Vorstösse eingereicht, die eine gesetzliche Differenzierung fordern, auch von mir im Jahr 2023. Dieses Anliegen wird immer wieder aufgeschoben. Die Sachkommission, die WBK-N, war in der Debatte erkennbar durch die Verwaltung beeinflusst; etwas mehr fachliche Tiefe wäre wünschenswert gewesen. Eine grundsätzliche Ablehnung betreffend die neuen Techniken wurde von niemandem geäussert. Vielmehr waren es Bedenken, dass sich der Souverän aus diffusen Ängsten heraus gegen neue Züchtungsmethoden auflehnen könnte. Andere Länder sind längst weiter.

Nun hat auch das EU-Parlament im April 2024 NGT-1-Pflanzen von der Gentechnikgesetzgebung ausgenommen. Einige Agrarminister von EU-Staaten blockieren zwar die Umsetzung, offensichtlich aus protektionistischen Gründen, um ihren Rückstand aufzuholen. Aber die Schweiz ist ja nicht an EU-Beschlüsse gebunden. Diese Unabhängigkeit sollten wir uns zum Vorteil machen, anstatt uns von Verzögerungen in Brüssel ausbremsen zu lassen. Neue Züchtungsmethoden sind die Grundlage für den Absenkpfad bei Pflanzenschutzmitteln. Wer sie verhindert, nimmt in Kauf, dass die Schweiz viele Nachhaltigkeitsziele nicht erreicht, jungen Forschern und Züchtern die Zuversicht nimmt und die Schweizer Produktion verteuert.

Wir begrüssen es, dass der Bundesrat noch in diesem Frühling eine Gesetzesvorlage präsentieren will. Die Rolle des Parlamentes aber ist es, der Exekutive Limits und Ziele vorzugeben. Mit dieser Rollenverteilung ist auch Bundesrat Rösti einverstanden, zumindest sagt er, er sei froh, dass unsere Legislative die Order der Exekutive nicht durchwinke wie ein chinesisches Parlament. Wenn ich Vorschläge höre, NGT-1-Pflanzen nicht als genetisch gezüchtet zu deklarieren, frage ich mich: Kann man die Realität durch Worte verändern? Begriffe allein ändern keine Fakten. Das erinnert mich an die Geschichte "Des Kaisers neue Kleider". Eine genetische Veränderung bleibt eine genetische Veränderung, unabhängig von der benutzten DNA und der Basenlänge.

Natürlich sind NGT-1-Pflanzen nach dem Züchtungsprozess nicht von natürlichen Züchtungen zu unterscheiden, weder rein optisch noch durch DNA-Analysen. Eine Studie von GFS Bern zeigt deutlich: Eine grosse Mehrheit der Befragten, 74 Prozent, erkennt den Nutzen dieser Technologien und steht einer modernen Regulierung offen gegenüber. Wir müssen uns nicht vor einer lauten Gruppe fürchten, die gemäss der Befragung in der Minderheit ist, aber am liebsten den Weihwasserschwengel schwingt und aus dem Bauch heraus Argumente schöpft.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zu folgen. Lassen Sie uns den Weg für eine zukunftsgerichtete, innovative und verantwortungsbewusste Gesetzgebung nun terminlich festsetzen.