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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-06-10

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-06-10

Wortprotokoll

Zu dieser Differenz möchte ich festhalten, dass in der Botschaft am Anfang unter "Höhe des Abgabesatzes" wörtlich das steht, was Herr [PAGE 504] Roch in der Kommission gesagt hat, nämlich: "Der Bundesrat kann die Abgabesätze für Benzin und Dieselöl unterschiedlich festlegen." Und: "Die Abgabenhöhe wird voraussichtlich für Benzin 2 bis 4 Rappen pro Liter und für Dieselöl 4 bis 5 Rappen pro Liter betragen." Das steht schon so in der Botschaft.

Und weiter hinten, unter "Volkswirtschaftliche Auswirkungen", steht: "Der geschätzte Aufpreis, der durch die Mehrkosten" - das ist der Unterschied - "zur Entschwefelung entsteht, bewegt sich in der Bandbreite von 1 bis 3 Rappen pro Liter für Benzin und 2 bis 4 Rappen pro Liter für Diesel." Das ist keine Differenz.

Auch gemäss der Sprechnotiz, die ich jetzt erhalten habe, die ja auch aus der Feder des Buwal stammt, hätte ich - falls ich Ihnen diese vorgelesen hätte, was ich jetzt nicht mache, sondern ich danke dem Kommissionspräsidenten, der sowieso bereits dasselbe gesagt hat -, gesagt: "Die Höhe der Abgabe wird voraussichtlich 2 bis 4 Rappen pro Liter Benzin und 4 bis 5 Rappen pro Liter Dieselöl betragen."

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