Schilliger Peter · Nationalrat · 2025-03-06
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-06
Wortprotokoll
Wie es meine Kollegin und Berichterstatterin Frau Greta Gysin bereits gesagt hat, teilen wir uns auf. Ich werde nun die Anträge der Minderheiten erklären.
In der Kommission wurden insgesamt 15 Anträge eingereicht und beraten, zwei davon wurden angenommen, ohne dass ein Minderheitsantrag eingereicht wurde, fünf davon werden nun als Minderheitsanträge der Beratung und Ihrem Entscheid zugeführt.
Ich erkläre in kurzer Form die Anpassungen und die Minderheiten. Vorab möchte ich bemerken: Der Sprecher der SVP-Fraktion hat zwei-, dreimal darauf hingewiesen, dass es einen Antrag auf Nichteintreten gebe. Das ist nicht korrekt formuliert. Es gibt einen Rückweisungsantrag. Die Minderheit Fischer Benjamin möchte mit dem Rückweisungsantrag, dass dieses Gesetz einer Gesamtrevision unterstellt wird und die Arbeitsverträge künftig über das OR geregelt werden. Das wäre eine sehr grosse Übung, und sie würde eigentlich [PAGE 151] verhindern, dass wir heute eine zeitgemässe Anpassung des Bundespersonalgesetzes vornehmen können. Der Rückweisungsantrag wurde in der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Bei Artikel 8 Absatz 2 wurde, ohne dass ein Minderheitsantrag eingereicht wurde, beschlossen, dass die Dauer der Probezeit aufgrund neuer Anstellungsmodelle und der Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice flexibel gestaltet werden[NB]kann,[NB]und[NB]zwar[NB]sowohl in kürzerer als auch in verlängerter Form. Die maximale Dauer der Probezeit beträgt fünf Monate.
Bei Artikel 10 Buchstabe e will eine Minderheit Fonio, dass als möglicher Kündigungsgrund weiterhin das Wort "schwerwiegend" aufgeführt ist. Die Mehrheit teilt die Meinung des Bundesrates, dass dieser Begriff willkürlich angewendet werden kann; dies entspricht nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Der entsprechende Antrag unterlag in der Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Ich komme zu Artikel 22a Absatz 7: Die Frage des Whistleblower-Schutzes und des Datenschutzes wurde sehr intensiv diskutiert. In der Kommissionsberatung wurde die Formulierung leicht angepasst. Sie haben soeben die Wortmeldung der Bundespräsidentin gehört. Es ist auch im Sinne der Kommission, dass der Zweitrat überprüfen kann, ob diese neue, leicht angepasste Formulierung der Gesetzmässigkeit entspricht. Im Zentrum steht ein hoher Schutz des Whistleblowers, darin sind sich alle einig.
Artikel 26 regelt die Fristenberechnung bei personalrechtlichen Massnahmen in differenzierter Form. Die Mehrheit unterstützt den Entwurf des Bundesrates und lehnt den Minderheitsantrag Tschopp mit 14 zu 9 Stimmen ab. Die verlängerte Form der Frist dient auch dazu, dass eine Untersuchung richtig und sachgerecht durchgeführt werden kann, und[NB]aus[NB]diesem[NB]Grund ist diese Fristverlängerung auch notwendig.
In Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 1 und Absatz 2bis Buchstabe a Ziffer 1 will die Minderheit Tschopp weiter, dass gewisse Daten, welche der Mitarbeiter im Rekrutierungsverfahren direkt geliefert hat, nicht gesammelt werden dürfen. Die Kommission unterstützt die Vorlage des Bundesrates mit 15 zu 9 Stimmen.
Zu Artikel 32l Absatz 1: Die Definition der Schwelle für die Anpassung der Teuerung von Renten soll gemäss der Minderheit Widmer Céline aus der Vorlage gestrichen werden. Gemäss Aussage der Verwaltung ist diese Definition nicht neu und gehörte zur bisherigen Anwendung. Die[NB]Mehrheit[NB]obsiegte[NB]mit einem Verhältnis von 13 zu 9 Stimmen.
Zu Artikel 34b Absatz 2: Die Kommissionsmehrheit beantragt gemäss Entwurf des Bundesrates, dass es zwischen einer missbräuchlichen und einer ungerechtfertigten Kündigung in Bezug auf die Entschädigung eine Differenz gibt. Die Minderheit Masshardt will beim geltenden Gesetz bleiben. Die Kommission unterstützt den Entwurf des Bundesrates mit 13 zu 9 Stimmen.
Wir bitten Sie, jeweils der Mehrheit der Kommission zu folgen und in der Gesamtabstimmung der Revision des Bundespersonalgesetzes zuzustimmen. Die Kommission tat dies mit 22 Stimmen ohne Gegenstimmen und Enthaltungen.