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Graf Maya · Ständerat · 2025-03-10

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-03-10

Wortprotokoll

Ich komme im Folgenden auf die Aufsichtstätigkeit der Revisionsaufsichtsbehörde und der Schweizerischen Nationalbank zu sprechen. Ich beginne mit der RAB.

Als Revisionsaufsichtsbehörde spielte auch die RAB eine wichtige Rolle im Kontext der CS-Krise. Die RAB prüfte die Revisionsgesellschaften der CS zwischen 2015 und 2022 zwar jährlich, sie passte aber den Prüfungszyklus trotz der sich abzeichnenden Schwierigkeiten der CS nicht an und verzichtete bis nach der Akutkrise im März 2023 auf Ad-hoc-Überprüfungen und Nachkontrollen. Die Dokumentation dazu blieb unvollständig.

Die PUK hält in ihrer Empfehlung 6 fest, dass Entscheidungen zum Umfang von Inspektionen besser dokumentiert werden müssen, um die Nachvollziehbarkeit zu verbessern. Zudem ist die Art der Inspektion, also Frequenz und Umfang, bei systemrelevanten Banken dynamischer zu gestalten. Risiken, die sich abzeichnen, müssen berücksichtigt werden.

Der Bundesrat sieht diese Empfehlung 6 als teilweise bereits umgesetzt an, ist aber bereit, weitere Verbesserungen vorzusehen. Ich möchte hier kurz festhalten, dass die PUK diese Einschätzung nicht teilt. So stimmte für die PUK die gewählte jährliche Art der RAB-Inspektion nicht immer mit den vorhandenen Risiken überein. Beispielsweise fand 2021 keine umfassende Prüfung statt, obwohl in diesem Jahr die Revisionsgesellschaft der CS gewechselt hatte.

Ausserdem empfiehlt die PUK, dass die RAB die Umsetzung von Korrekturmassnahmen umfassend überprüft; das wäre die Empfehlung[NB]7. Der Bundesrat will betreffend diese Empfehlung 7 insbesondere prüfen, ob künftig nachvollziehbarer dokumentiert werden soll. Dies ist aus Sicht der PUK, wie vorhin gesagt, sehr notwendig. Hingegen meint der Bundesrat, systematische Umsetzungskontrollen widersprächen einer risikoorientierten Aufsicht. Dieses Argument kann die PUK ebenfalls nicht nachvollziehen, da es sich um die Kontrolle festgestellter Mängel handelt.

Weiter hinterfragt die PUK, ob das heutige System der dualen Aufsicht weiterhin zielführend ist. Seit 2015 wählen nämlich die Banken in der Schweiz ihre Revisionsgesellschaften selbst aus und entlöhnen sie. Die PUK reichte das Postulat 24.4533, "Interessenskonflikte bei der Revision von Banken vermindern", ein, um Massnahmen zur Verminderung von Interessenkonflikten prüfen zu lassen, beispielsweise eine zwingende Rotation der Revisionsgesellschaften. Der Bundesrat empfiehlt das Postulat zur Annahme, was wir begrüssen.

Schliesslich waren die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen der Finma und der RAB teilweise ungenügend. Die PUK fordert in ihrer Empfehlung 8 mehrere Massnahmen, mit denen die Koordination intensiviert und verbessert werden könnte, beispielsweise in Form einer verbindlicheren Zusammenarbeitsvereinbarung. Der Bundesrat ist mit dieser Empfehlung einverstanden, relativiert jedoch teilweise den Handlungsbedarf. Diese Relativierung ist für die PUK nicht nachvollziehbar, da die Mängel im PUK-Bericht doch klar dargelegt wurden.

Die PUK empfiehlt zudem, zu prüfen, ob die Revisionsaufsicht über die systemrelevanten Banken allein bei der Finma angesiedelt werden kann; das ist die Empfehlung[NB]18. Der Bundesrat prüft bereits die Abschaffung oder Anpassung des dualen Aufsichtssystems, sodass die Empfehlung schon in Umsetzung ist.

Nun komme ich zur Schweizerischen Nationalbank. Die SNB traf bereits mehrere Jahre vor Krisenbeginn vorbereitende Massnahmen für die Gewährung von Emergency Liquidity Assistance (ELA). Diese Vorbereitungen, vor allem das Memorandum of Understanding mit der CS und die jährliche Überprüfung der Liquiditätshilfe, waren im Krisenfall von grossem Wert. Zwar prüfte die SNB in den vergangenen Jahren mehrfach die anrechenbaren Sicherheiten der Banken. Jedoch konnte die SNB Mitte März 2023 aufgrund fehlender Sicherheiten nicht genügend Liquidität gewähren, um es der CS zu ermöglichen, aus der Krise herauszufinden. Für die PUK bleibt die Frage offen, ob die Praxis der SNB in Bezug auf die Vergabe und die anrechenbaren Sicherheiten zu restriktiv ist. Es besteht Klärungsbedarf. Klar ist, dass die SNB Banken nach geltendem Recht nicht dazu verpflichten kann, Vorkehrungen für eine ELA zu treffen. Die PUK will mit ihrer Motion 24.4528 die rechtlichen Grundlagen anpassen, damit die SNB den systemrelevanten Banken vorbereitende Massnahmen für eine allfällige Inanspruchnahme von ELA auferlegen kann. Zudem soll der Bundesrat Massnahmen ergreifen, um die mit der Inanspruchnahme der ELA assoziierte Stigmatisierung zu verringern.

Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Annahme, weist aber auf die Weiterentwicklung des Public Liquidity Backstops hin. Für die PUK hingegen sind die gerade präsentierten Punkte gesondert von der Einführung eines PLB voranzutreiben. Ausserdem soll der Bundesrat prüfen, welche Massnahmen bei einem digitalen Bankrun ergriffen werden können; das ist die Empfehlung 9 der PUK. In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass diese Empfehlung bereits in Umsetzung sei. Die PUK hingegen erwartet eine vertiefte Thematisierung.