von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2025-03-10
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-10
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst es, dass der Tatbestand des Stalking, im Gesetz zu Recht "Nachstellung" genannt, ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Nach der Behandlung im Ständerat bleibt eine wesentliche Differenz.
Strafrechtliche Reaktionen im Zusammenhang mit Stalking können und konnten bis jetzt unter den Tatbeständen von Körperverletzung, Diebstahl, Ehrverletzung, Missbrauch, Drohung, Nötigung, Hausfriedensbruch, aber nicht unter einem eigenen Tatbestand angegangen werden. Der Bundesrat hat sich bis vor Kurzem gegen eine Aufnahme gewehrt, da er davon ausgegangen ist, dass die eben erwähnten Tatbestände reichen, um Nachstellungen zu ahnden.
Gemäss Beschluss des Nationalrates wird die Nachstellung grundsätzlich auf Antrag verfolgt. Die Strafverfolgungsbehörden müssen aber von Amtes wegen tätig werden, wenn die Tat in einer Paarbeziehung begangen wurde, etwa in der Trennungsphase. Dies geht aus Artikel 181b Absatz 2 StGB hervor. Entsprechend wurde dieser Absatz auch in den Deliktskatalog von Artikel 55a StGB aufgenommen, der bei gewissen Offizialdelikten in der Paarbeziehung eine Einstellung des Verfahrens ermöglicht. Dies finden wir richtig.
Hingegen hat der Ständerat für das Gefährdungsdelikt beschlossen, dass die Nachstellung immer nur auf Antrag verfolgt werden soll. Somit hat er Artikel 181b Absatz 2 StGB gestrichen, mit der entsprechenden Auswirkung auf den Deliktskatalog von Artikel 55a StGB. Der Bundesrat unterstützt diese Variante; die FDP-Liberale Fraktion unterstützt dies[NB]hingegen[NB]nicht[NB]und bittet Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Auch wenn der Ständerat die Schwelle für eine Bestrafung gesenkt hat, indem er eine Objektivierung des Tatbestandes eingeführt hat: Nachstellung in einer Ehe ist mit häuslicher Gewalt zu vergleichen und soll darum von Amtes wegen verfolgt werden. Wieso soll dies nur für einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeit, Drohung, Bedrohung oder Nötigung, nicht aber für Belästigung gelten? Der FDP-Liberalen Fraktion erschliesst sich diese Logik nicht.
Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, hier immer der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Flach abzulehnen.