Herzog Eva · Ständerat · 2025-03-10
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-10
Wortprotokoll
Am 6.[NB]September 2023 erschien die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bankengesetzes mit der gesetzlichen Verankerung einer staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken. Mit der Verordnung vom 16.[NB]März 2023 hatte der Bundesrat das Instrument des Public Liquidity Backstops (PLB) per Notrecht eingeführt, um die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS zu unterstützen. Damit die mittels Verordnung eingeführten und zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Botschaft weiterhin notwendigen Bestimmungen nicht ausser Kraft treten, musste der Bundesversammlung innert sechs Monaten ein Entwurf mit dem Inhalt dieser Verordnungsbestimmungen unterbreitet werden. Nicht mehr notwendig ist in der Zwischenzeit eine gesetzliche Grundlage für die sogenannte Emergency Liquidity Assistance plus, die zusätzlichen Liquiditätshilfedarlehen der SNB, da die entsprechenden Darlehen von der UBS zurückbezahlt wurden und dieses Instrument nicht weitergeführt werden soll. Die Einführung eines PLB als Bestandteil der Too-big-to-fail-Regulierung wird vom Bundesrat aber nach wie vor als notwendig erachtet, was auch in der WAK nie bestritten war.
Am 16.[NB]Oktober 2023 trat die WAK nach Anhörung der SNB, der Finma und der Expertengruppe Bankenstabilität einstimmig auf die Vorlage ein. Am 9.[NB]November 2023 wurden der Verwaltung zusätzliche Aufträge erteilt, und es wurde beschlossen, die weitere Beratung in der Kommission bis zum Erscheinen des Berichtes des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken, der dann am 10.[NB]April 2024 erschienen ist, zu sistieren. Am 1.[NB]Juli 2024 wurden die Finanzdirektorenkonferenz, die vier systemrelevanten Banken sowie die Bankiervereinigung angehört, und es wurde mit der Detailberatung begonnen. Am 27.[NB]August 2024 wurden der Verwaltung weitere Aufträge erteilt, und es wurde beschlossen, die weitere Beratung in der Kommission bis zum Erscheinen des PUK-Berichtes, der für Ende Jahr erwartet wurde und auch dann erschien, zu sistieren.
Am 20.[NB]Dezember 2024 wurde der PUK-Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt, Sie wissen es. Am 30.[NB]Januar 2025 wurde der Bericht der WAK-S vorgestellt, mit Anhörung der SNB und der Finma. Im Anschluss beschloss die Kommission, weitere Anhörungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft durchzuführen. Am 24.[NB]Februar 2025 wurden schliesslich zwei Rechtsprofessorinnen angehört, die sich in ihrer Forschung mit der Bedeutung des PLB in der Abwicklung befassen, ebenso zwei Ökonomen, die in einer eben erschienenen Studie eine Schätzung des Wettbewerbsvorteils von systemrelevanten Banken aufgrund der impliziten Staatsgarantie angestellt hatten. Alle vier Professorinnen und Professoren betonten, dass die Einführung des PLB zusammen mit der gesamten Too-big-to-fail-Vorlage beraten und beschlossen werden sollte, da ein enger Zusammenhang zwischen den Anforderungen an die Eigenmittel und der Ausgestaltung des PLB bestehe, insbesondere bei der Abgeltung mittels einer Ex-ante-Pauschale, wie in der Botschaft vorgesehen.
Die Ausführungen überzeugten die Kommission, und sie unterstützte einstimmig einen Antrag auf Sistierung, bis der Bundesrat seine Botschaft zur Weiterentwicklung der Too-big-to-fail-Regulierung inklusive Anpassung der Eigenmittelanforderungen vorlegt. Nach aktueller Planung des Bundesrates wird dies nach beendeter Vernehmlassung Ende 2026 der Fall sein. Die Kommission wurde an der Sitzung auch darüber informiert, dass der Bundesrat die Eigenmittelanforderungen nicht auf Verordnungsebene festlegen, wie ursprünglich vorgesehen, sondern ebenfalls in der Too-big-to-fail-Regulierung auf Gesetzesebene verankern will.
Weiter teilte die Finanzministerin mit, dass der Bundesrat im Mai 2025 die Eckwerte der Too-big-to-fail-Regulierung verabschieden und publizieren werde. Der weitere Zeitplan, der bekannt ist: Bis Ende 2025 soll die Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden, Anfang 2026 die Vernehmlassung eröffnet und, wie gesagt, Ende 2026 die Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet werden. Das ist noch ein langer Weg, der aber durch die Sistierung der Beratung des PLB nicht verlängert wird. Die Beratung und die Beschlussfassung erfolgen einfach gleichzeitig und aufeinander abgestimmt.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, unseren Überlegungen zu folgen und dem Antrag auf Sistierung zuzustimmen.