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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2003-06-11

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-11

Wortprotokoll

Ich konzentriere mich auf eine finanzpolitische Bemerkung. Ich finde es gut, dass diese am Schluss kommt, man hat sie dann noch am längsten in Erinnerung.

Ich habe in der letzten Session mit Herrn Hofmann die Klinge gekreuzt bezüglich der Frage, wie ein solcher Fonds finanziert werden sollte, und damals die Auffassung vertreten, dass ich mich allen Bestrebungen zur Verselbstständigung von weiteren Ausgaben widersetze.

Die Ausgangslage, das wissen wir alle, ist klar. Wir haben ein Budget von etwa 52 Milliarden Franken beim Bund und Ausgaben von etwa 27 Milliarden Franken, die heute schon durch Spezialfinanzierungen oder durch Spezialinstitutionen am Bundeshaushalt vorbeifliessen. Diese Summe darf nicht erhöht werden, sonst haben wir eines Tages unseren Haushalt schlicht nicht mehr im Griff. Ich hatte die Befürchtung - um das noch deutlicher zu sagen -, dass das, was man Strassenlobby nennt, mit den Treibstoffzöllen in der Tasche sich vom Bundeshaushalt verabschiedet. Ich hätte mich einer Finanzierung à la FinöV-Fonds mit allen Mitteln widersetzt. In den letzten zwölf Jahren haben wir 32 Milliarden Franken Defizite aufgebaut, und die Gesamtschulden betragen 122 Milliarden Franken. Wir müssen nun einfach Wege finden, um auch neue Projekte in den ordentlichen Haushalt des Bundes zu integrieren, damit er manövrierbar bleibt.

Ich bin mit allem, was Herr Büttiker heute Morgen sagte, einverstanden. Nur ein Punkt ist mir etwas in die Nase gestochen, als er nämlich sagte, man wolle keine Steinzeitinstrumente mehr in der Finanzierung. Ich betrachte unser Budget und das Verfahren, das damit verbunden ist, nicht als ein Steinzeitinstrument, sondern als ein nötiges Disziplinierungsverfahren. Auch die Bemerkung von Herrn Gentil, dass die Schuldenbremse in dieser vorgeschlagenen Finanzierung nichts zu suchen habe, trifft nicht zu.

Die Situation des Bundeshaushaltes hat dazu geführt - und vielleicht auch diese Interventionen -, dass die Kommission uns einen Vorschlag unterbreitet, der nach meiner Auffassung in die richtige Richtung geht, und ich möchte der Kommission dafür danken. Sie schlägt nämlich in der Übergangsbestimmung zu Artikel 86 einen Finanzierungsfonds vor, der absolut in das bestehende System unserer Bundesfinanzen eingepasst werden kann.

Mit anderen Worten: Sie verzichtet auf ein - ich würde sagen - Ausgabenförderband. Ein Fonds à la FinöV wäre ein Ausgabenförderband gewesen, da hätten wir nichts mehr zu sagen gehabt.

Man hat hier drei Elemente eingebaut, die mir alle gefallen.

Das erste Element ist ein rechtlich unselbstständiger Fonds. Wenn er rechtlich unselbstständig ist, dann gilt das Finanzhaushaltgesetz. Wenn das Finanzhaushaltgesetz gilt, dann gilt auch die Schuldenbremse. Das ist einmal der erste Punkt, den ich festhalten möchte.

Das zweite Element ist die Finanzierung dieses Fonds. Er soll möglicherweise aus der Übertragung von Mitteln aus dem Bundeshaushalt - das wird noch zu diskutieren sein, hat aber hier keinen Einfluss - finanziert werden. Dann steht in den Anträgen der Kommission aber insbesondere die Formulierung "von der Bundesversammlung": Sie soll den Teil des Budgets festlegen, mit dem der Fonds gespiesen wird. Damit gilt automatisch das Bundesbudget, und damit gilt auch der jährliche Budgetprozess. Das ist das zweite Element.

Ich komme zum dritten und letzten Element. Es steht ganz klar: "Der Fonds darf sich nicht verschulden", und das Vermögen dieses Fonds darf nicht verzinst werden.

[PAGE 519] Das sind die Elemente, die mich jetzt beruhigen. Unter solchen Umständen kann ich sagen, man solle auf diesen Gegenvorschlag eintreten. Ich werde das tun, und die finanzpolitischen Bedenken, die ich gehegt habe, sind mit den Anträgen der Kommission zerstreut worden.