Schilliger Peter · Nationalrat · 2025-03-10
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-10
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission hat an der Sitzung vom 31.[NB]Januar 2025 insgesamt fünf Differenzen zum Beschluss des Zweitrates, des Ständerates also, beraten. Ich informiere Sie in kurzer Form über die Differenzen.
Bei den Artikeln 9 Absatz 3 und 25a Absatz 2 will die Minderheit Riner den folgenden Satz streichen: "Dem Schutz von minderjährigen Asylsuchenden ist angemessen Rechnung zu tragen." Dieser Satz sei nicht nötig, weil gemäss Artikel 5 Absatz 2 der Bundesverfassung das staatliche Handeln im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein muss. Die Mehrheit unterstützt die Beibehaltung des Satzes im Sinne der Rechtssicherheit und vor allem aus dem Grund, dass auch externe Organisationen in der Betreuung eingesetzt werden. Die Mehrheit obsiegte mit 15 zu 9 Stimmen.
Bei Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe d will die Minderheit Riner den Hinweis auf die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Frauen und Kindern streichen, weil dies in Bezug auf die Verhältnismässigkeit keine gesetzliche Erwähnung benötige. Analog der Begründung bei Artikel 9 - das war die vorhin erwähnte Minderheit Riner - ist die Mehrheit für die Beibehaltung des Textes im gleichen Sinne wie vorhin beschrieben. Sie obsiegte ebenso mit 15 zu 9 Stimmen.
Bei den Artikeln 25 Absatz 3 und 25c Absatz 6 wurde die Definition des Waffeneinsatzes in den Asylunterkünften nochmals überprüft und liegt nun in ergänzter und präzisierter Form vor. Die neue Version wird von der Kommission nicht bestritten.
Zu Artikel 25a Absatz 3 Buchstabe d, bezüglich der Disziplinarmassnahmen - zuerst nochmals der Hinweis, dass es hier um Disziplinarmassnahmen geht; es geht nicht um Tatbestände im Bereich des Strafgesetzes -: Der Ständerat hatte die Frist des Ausschlusses aus allgemein zugänglichen Räumen von 72 Stunden, also drei Tagen, auf zehn Tage verlängert. Dass diese maximale Disziplinarmassnahme eine restriktive Möglichkeit darstellt, ist das eine, dass in der Umsetzung andere Problemstellungen entstehen können, das andere. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren machte uns auf die Verlagerung des Problems aufmerksam. Sie befürchtet, dass sich die renitenten Asylsuchenden mit dem Ausschluss aus den allgemeinen Räumen eines BAZ vermehrt im Umfeld des Zentrums und auf der Strasse aufhalten und somit ein zusätzliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung darstellen würden. Die Mehrheit der Kommission sah diese Problemstellung und beantragte, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Die Minderheit Rutz Gregor war für die Version des Ständerates. Die Mehrheit obsiegte mit 16 zu 8 Stimmen.
Weitere Varianten in diesem Bereich kamen zur Diskussion und wurden abgelehnt. Die Minderheit Addor will einen Arrest bis maximal zehn Tage mit Zugang zur Rechtsberatung. Dieser Antrag wurde mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit Rutz Gregor will eine Ausgangssperre bis maximal zehn Tage. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die Ablehnungen wurden dahin gehend begründet, dass ein Bundesasylzentrum eine offene Struktur habe und nicht für einen Arrestaufenthalt ausgestaltet sei. Der Bundesrat hat vorhin einige Details dazu ausgeführt.
Zu den Artikeln 25a Absätze 4 bis 6 und 107 Absatz 3: Der Rechtsweg bei einer Disziplinarverfügung wurde intensiv diskutiert. Es ging vor allem um die Frage, ob ein solcher interner Verwaltungsentscheid des SEM endgültig ist oder ob der Entscheid in den drei Tagen an eine [PAGE 225] Beschwerdeinstanz weitergezogen werden kann. Es geht bei diesen Artikeln nicht um eine Bagatelle, sondern darum, ob die in der Verfassung verankerte Rechtsweggarantie eingehalten werden kann oder nicht. Zudem würden wir Gefahr laufen, dass mit einem Verbot des erwähnten Rechtsmittels durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine grössere Problemstellung entstehen könnte. Wichtig war der Kommissionsmehrheit die Tatsache, dass ein Weiterzug keine aufschiebende Wirkung hat. Die Minderheit Schmid Pascal mit dem Antrag, dem Ständerat zu folgen, unterlag mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Ich bitte Sie, sich der Kommissionsmehrheit anzuschliessen bzw. die Mehrheitsanträge zu unterstützen.