Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-03-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-03-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat lehnt die Motion ab, Sie haben es gesehen.
Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde auf den 1.[NB]Oktober 1996 als vorübergehende Massnahme eingeführt, um die Hotellerie in ihrer damals schwierigen Lage Mitte der 1990er-Jahre zu unterstützen. Die Branche war[NB]damals[NB]mit[NB]einem[NB]Nachfragerückgang konfrontiert. In der Zwischenzeit haben die Räte diesen Sondersatz sechsmal verlängert.
Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass sich die Branche von der Wirtschaftskrise in den Nullerjahren, von der Baisse nach der Aufhebung des Frankenmindestkurses Mitte der 2010er-Jahre und vom Einbruch der Nachfrage während der Corona-Pandemie gut erholt hat. Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Logiernächte in der Hotellerie auf den neuen Rekord von 42 Millionen. Das entspricht einer Zunahme von rund 35 Prozent gegenüber 1996, als der Sondersatz eingeführt wurde. Es entspricht auch einer Zunahme von 5,6 Prozent gegenüber 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie. Auch die Parahotellerie erreichte im Jahr 2023 mit 17,6 Millionen Logiernächten einen neuen Rekord. Das entspricht einer Zunahme von 5,4 Prozent gegenüber 2019. Für 2024 vermeldete der Schweizer Tourismusverband ebenfalls einen neuen Rekord mit 42,8 Millionen Logiernächten. Es findet also eine positive Entwicklung statt. Das heisst, dass die Voraussetzungen von 1996 nicht mehr gegeben sind.
Man hat diesen Sondersatz teilweise verlängert, weil man gerade eine Mehrwertsteuerrevision vor sich hatte. Man hat entschieden, das mit der Mehrwertsteuerrevision zu machen. Dann hat man den Sondersatz verlängert, sich die Gegebenheiten jedoch nicht mehr angeschaut.
Herr Ständerat Regazzi hat zu Recht gesagt, dass die EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark Beherbergungsleistungen mit einem ermässigten Steuersatz besteuern. Das stimmt, das ist richtig. Jedoch würden die Beherbergungsleistungen in der EU selbst dann mehrheitlich stärker mit der Mehrwertsteuer belastet als in der Schweiz, wenn wir neu zu einem Normalsteuersatz besteuern würden. Der Vergleich ist daher nicht ganz zulässig, denn unser[NB]Normalsteuersatz[NB]ist[NB]tiefer als der Sondersatz in der EU mit Ausnahme von Dänemark. Ich bitte Sie, dies zu berücksichtigen.
Sie entscheiden, ob Sie dieses "Providurium" weiterführen. Dann müsste man aber einmal den Mut haben, das festzulegen, statt jedes Mal so zu tun, als ob es sich weiterhin um die Ausnahme handeln würde, die man damals wirklich unter schwierigen Bedingungen eingeführt hatte. Das ist ein Lehrstück für alle Anschubfinanzierungen, befristeten Steuererhöhungen, befristet eingeführten Mehrwertsteuererhöhungen oder was auch immer.
Die Mindereinnahmen infolge einer Verlängerung des Sondersatzes werden auf jährlich 270 bis 300 Millionen Franken geschätzt - dies vielleicht noch zum Schluss.