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Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-10

Wortprotokoll

Private Sicherheitsunternehmen sind an diversen Orten tätig. So stellen sie etwa die Sicherheit in einem Fussballstadion sicher, regeln den Zugang zu einem Nachtclub oder beaufsichtigen minderjährige Asylsuchende. Sicherheitsunternehmen nehmen damit ähnliche Aufgaben wahr wie die Polizei. Die Kompetenzen der Polizei sind jedoch klar geregelt. Im Gegensatz dazu sind die Anforderungen an Sicherheitsunternehmen und deren mögliche Einsatzorte nur ansatzweise oder in gewissen Kantonen sogar überhaupt nicht geregelt. Gleichzeitig können Anbieter mit tiefen Qualitätsstandards dank dem Binnenmarktgesetz auch in Kantonen tätig sein, welche hohe Anforderungen an die im eigenen Kantonsgebiet ansässigen Sicherheitsunternehmen stellen. Dies ist problematisch.

Aus Gründen der Subsidiarität war der Bundesrat lange der Ansicht, dass es Sache der Kantone sei, Regelungen für private Sicherheitsunternehmen vorzusehen. Nach dem Scheitern der kantonalen Bemühungen für eine schweizweit harmonisierte Konkordatslösung sprach sich der Bundesrat 2018 aber erstmals für den Erlass von bundesrechtlichen Mindestanforderungen aus. Seither hat sich nach Ansicht des Bundesrates an der Ausgangslage nichts Wesentliches geändert. Zu Jahresbeginn haben zudem verschiedene Medienberichte und vor allem eine grosse und hörenswerte Recherche von SRF aufgezeigt, dass es in der privaten Sicherheitsbranche nach wie vor Missstände gibt, die bekämpft werden sollten. Zu diesem Zweck soll der Bundesrat daher Mindestvorschriften für private Sicherheitsdienstleistungen erlassen, die in allen Kantonen gelten.

Gerne weise ich schliesslich darauf hin, dass mir der Branchenverband der privaten Sicherheitsunternehmen, wir haben es gehört, im Juni des vergangenen Jahres mitgeteilt hat, dass er das Anliegen der Motion Nause explizit unterstützt.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Annahme der vorliegenden Motion.