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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-06-11

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-11

Wortprotokoll

Das Nacht- und Sonntagsfahrverbot ist seit den bilateralen Abkommen I aufgewertet worden. Es ist Teil des Paketes der flankierenden Massnahmen zur Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene, und es ist so im Landverkehrsabkommen und auch im Strassenverkehrsgesetz enthalten. Es wurde also bewusst aufgewertet, und es gibt gute Gründe, diese Bestimmung gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit nun in die Verfassung aufzunehmen.

Was sprach unseres Erachtens für diese Lösung? Es geht erstens um eine eminent politische Bewertung. Die Sicherheit für die Bevölkerung an den Güterverkehrsachsen - vorab am Gotthard, vorab mit Blick auf die Kantone Uri und Tessin, aber auch auf alle anderen - steht im Vordergrund. Zweitens ist es ein Signal an die Branche, an das Transportgewerbe, dass nichts ändert, es ist auch ein Signal an unsere ausländischen Partner. Der dritte Grund ist eine Verfahrensgarantie: Wenn Sie das in die Verfassung aufnehmen, stellen Sie sicher, dass Volk und Stände und auch die betroffenen Kantone wirklich zu Wort kommen, wenn das geändert werden sollte. Sie stellen sicher, dass darüber obligatorisch ein Referendum stattfinden muss.

Die Flexibilität, die in der Kommission zu Recht verlangt wurde, ist gewährleistet. Wir haben schon heute im SVG den Vorbehalt, dass der Bundesrat die Einzelheiten regeln kann. Wir haben auch hier eine entsprechende Ausnahmeklausel aufgenommen und sie bewusst offen formuliert. Es soll eine Regelung im Gesetz oder allenfalls - nach Massgabe des Gesetzes - auch in einer Verordnung möglich sein. Das muss so sein.

Ich bitte Sie also namens der Mehrheit, dieses wichtige Element der Verlagerungspolitik, die eben glaubwürdig durchgesetzt werden muss, wenn wir uns für den Gegenentwurf entscheiden, in die Verfassung aufzunehmen.