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Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-03-15

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-15

Wortprotokoll

Bei Artikel 26 Absatz 1 handelt es sich um einen zusätzlichen Antrag der Verwaltung, der in der Kommission einiges zu reden gegeben hat, letztlich aber doch - mit 8 zu 3 Stimmen - gegenüber dem Beschluss des Nationalrates den Vorzug erhalten hat.

Es geht um das Ausmass des vom Bund zu übernehmenden Fehlbetrages der alten Kasse. Mit der Einführung des Freizügigkeitsgesetzes entstanden bekanntlich neue Fehlbeträge. Deshalb stellt sich uns heute die Frage, wer diese Fehlbeträge der angeschlossenen Organisationen zu übernehmen hat: der Bund oder die rund 80 ausscheidenden Organisationen, zu denen auch einige sehr potente gehören, wie beispielsweise die "SRG SSR idée suisse".

Das Ganze ist oder war aber offensichtlich ein Politikum, das auf Zeiten zurückgeht, als die Eidgenössische Versicherungskasse offenbar noch makellos geführt war und die Bundesfinanzen noch fern jeglicher Sanierungsbemühungen lagen. Damals soll der Bundesrat diesen angeschlossenen Organisationen zugesichert haben, der Bund werde den ganzen auf das Freizügigkeitsgesetz zurückzuführenden Fehlbetrag übernehmen. Da der Bundesrat, wie wir gestern schon gehört haben, nie etwas unbegründet tut, dürfte er wohl auch für diese damalige grosszügige Zusicherung seine Gründe gehabt haben. Vielleicht kann uns Herr Bundesrat Villiger etwas klärenden Wein einschenken. Opponieren wird ihm die Kommission so oder so nicht mehr.