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Dittli Josef · Ständerat · 2025-03-11

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-11

Wortprotokoll

Dieses Geschäft ist nun das zweite Mal bei uns im Ständerat. Es ist aus dem Nationalrat mit vier Differenzen zu uns gekommen. Eine dieser vier Differenzen ist happig, die anderen drei sind eher klein. Bei einer Differenz beantragen wir Festhalten, bei zweien werden wir einlenken, und bei der vierten kommen wir mit einem abgeänderten Antrag.

Die erste Differenz findet sich bei Artikel 3 Absatz 1, hier geht es um die Ziele und den Grundsatz dieser Vorlage. Der Nationalrat hat einen neuen Buchstaben f beschlossen, und dieser Buchstabe f hat es in sich. Darin heisst es nämlich: Dieses Gesetz bezweckt "die Erhöhung des Anteils der Gütertransporte auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen an sämtlichen Gütertransporten". Das ist faktisch nichts anderes als die Einführung eines Verlagerungsauftrags im Binnengüterverkehr. Oder anders gesagt: Das ist ein Auftrag, im Binnengüterverkehr weniger Transporte auf der Strasse durchzuführen.

Diese Bestimmung widerspricht dem Geist des ganzen Gesetzes. Sie passt überhaupt nicht in dieses Gesetz hinein. Denn das Ziel dieses Gesetzes ist ja, dass der Schienengüterverkehr als Gesamtes und insbesondere der Einzelwagenladungsverkehr gestärkt und wettbewerbsfähig gemacht werden sollen. Als Kernelement soll der Einzelwagenladungsverkehr gezielt finanziell unterstützt und modernisiert werden. Das Ziel bleibt jedoch nach wie vor eine unternehmerische Grundausrichtung. Die Angebote des Schienengüterverkehrs müssen eigenwirtschaftlich sein. Wenn jetzt plötzlich ein Verlagerungsauftrag für den Güterverkehr in der Fläche hineinkommt, dann ist das eine komplette Abänderung des Zielbildes, das man hatte.

Ich weise darauf hin, dass die Verlagerungspolitik der Schweiz ja explizit auf den alpenquerenden Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze ausgerichtet ist. So steht es in Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung. Das gilt nicht für den Binnenverkehr. Ein Verlagerungsauftrag für den Binnenverkehr hätte nämlich gravierende Konsequenzen. Dann [PAGE 154] wäre nicht mehr die Eigenwirtschaftlichkeit das Hauptziel, sondern es gäbe eine Art Disput, und es hätte zur Folge, dass man in einen Zielkonflikt geriete. Das wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden, d.[NB]h., es gäbe eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushaltes. Weiter gäbe es auch einen Zielkonflikt mit dem Personenverkehr, weil ja ein zusätzlicher Druck auf den Personenverkehr auf der Schiene entstehen würde, und das ist ja genau nicht der Zweck dieses Gesetzes.

Vor diesem Hintergrund haben wir dies in der Kommission intensiv diskutiert. Wir beantragen Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen, hier an unserer Fassung festzuhalten, also Buchstabe f zu streichen. Es gibt keine Minderheit.

Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Kommission zu folgen.