Lexipedia

David Eugen · Ständerat · 2003-06-12

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12

Wortprotokoll

Ich teile die Meinung von Kollege Schweiger, dass wir wirklich sehr aufpassen müssen, wenn wir beim ZGB einschreiten. Ich würde auch seinen Gedanken bezüglich Absatz 1bis teilen, dass das des ZGB nicht unbedingt würdig sei. Aber es ist vielleicht notwendig. Eigentlich ist es Administrativrecht in dem Sinne, dass klar ist, dass nach Absatz 1 das Eigentum beim Kanton liegt, aber die Veräusserung von solchen wertvollen Gegenständen eine Genehmigung der zuständigen Fachbehörde, das heisst im Prinzip der kantonalen Denkmalpflege, voraussetzt. Mit anderen Worten: Auch wenn der Kanton verkauft, kann er als Eigentümer verkaufen, aber es muss von Bundesrechtes wegen eine Fachkontrolle dieser Veräusserung stattfinden. Das ist der Sinn dieser Bestimmung. Eigentlich ist es nicht Zivilrecht, es ist Administrativrecht. Aber ich finde, es ist von der Sache her richtig, dass der Verkauf von Altertümern oder herrenlosen Naturkörpern, die wertvoll sind, von Bundesrechtes wegen einer Fachkontrolle unterstellt wird. Das ist die Idee, die im Übrigen hinter dem bundesrätlichen Vorschlag steht. Ich teile diese. Man kann das wahrscheinlich noch besser formulieren, aber von der Sache her finde ich den Vorschlag des Bundesrates richtig.

David Eugen · Ständerat · 2003-06-12 | Lexipedia | Lexipedia