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Engler Stefan · Ständerat · 2025-03-11

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-11

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, dass der Bundesrat bis zum Abschluss einer Revision des Postgesetzes auf Anpassungen der Postverordnung verzichtet. Ausserdem soll der Bundesrat durchsetzen, dass Pläne der Post zum Verzicht auf die Zustellung in Kleinsiedlungen, zur Schliessung von Poststellen oder zur Reduktion der Pünktlichkeit von Paket- und Briefzustellungen sistiert werden. Mit dem Moratorium - ein solches will die Motion - soll verhindert werden, dass die Post Fakten schafft, welche die politische Diskussion über den künftigen Grundversorgungsauftrag der Post unterlaufen.

Der Nationalrat hat der Motion mit 113 zu 60 Stimmen zugestimmt. Zur Begründung wurde im Nationalrat das Primat der Politik hervorgehoben. Am Gesetzgeber läge es, die Post der Zukunft zu gestalten, nicht an der Post oder am Bundesrat. Weder der Bundesrat als Verordnunggeber noch die Post hätten die politische Legitimation dafür, Entscheidungen über die Post der Zukunft zu treffen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten. Um solche Entscheidungen zu verhindern, müssten Bundesrat und Post darin gestoppt werden, das Poststellennetz weiter auszudünnen oder die Zustellung in Kleinsiedlungen einzuschränken. Dieser Meinung schloss sich eine Minderheit unserer KVF an; die Argumente der Minderheit hören Sie dann von Kollege Juillard. Eine Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen nach den von ihr durchgeführten Anhörungen, die Motion abzulehnen; das Stimmenverhältnis war 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Auf dem Tisch liegt ein Antrag Gapany, der die Rückweisung der Motion an die Kommission zur Neuformulierung verlangt. Wir werden darauf zu sprechen kommen.

Was waren die Gründe der Mehrheit, die Motion zur Ablehnung zu empfehlen? Im Wesentlichen und zusammengefasst sind es sechs Gründe:

1.[NB]Das mit der Motion bezweckte Moratorium hiesse für die Post Treten an Ort während vier bis fünf Jahren. Der auch mit den neuen Bedürfnissen von Kunden und Markt abgestimmten Weiterentwicklung würden damit enge Grenzen gesetzt. Die gewohnten Kundengeschäfte am Postschalter wie auch die Briefmenge sind bekanntlich massiv zurückgegangen. Neue Kundenbedürfnisse benötigen deshalb, soll die Post ihre Relevanz behalten, auch neue Angebote. Es kann nicht im Interesse der Kundinnen und Kunden sein, wenn die Post den Bezug zu den gesellschaftlichen Realitäten verliert. Gefragt ist ein Mittelweg, der sowohl die Gegenwart als auch die Zukunft berücksichtigt. Gefordert ist ein Gleichgewicht zwischen Innovation und Fortschritt und dem Schutz vor nachteiligen Auswirkungen auf die Gesellschaft.

2.[NB]Mit der Regulierungsbremse, so die Post, nähme man in Kauf, dass sich die Eigenwirtschaftlichkeit und Investitionsfähigkeit der Post relevant verschlechtern und dass gleichzeitig Vermögen vernichtet würde. Sie rechne damit, dass bei einem befohlenen Marschhalt anstelle eines Gewinnes - heute sind es rund 300 Millionen Franken - aus dem Postgeschäft künftig Verluste resultieren könnten. Das wiederum könne nicht im Interesse der Steuerzahlenden sein, ebenso wenig im Interesse der 47[NB]000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einer künftigen bedürfnisorientierten Grundversorgung.

3.[NB]Geplante, nachfrageorientierte Investitionen im Umfang von 100 Millionen Franken in das eigene, selbst betriebene Poststellennetz müssten hinausgeschoben werden. Die Modernisierung von Infrastruktur und Dienstleistungen bliebe damit auf der Strecke. Die Umwandlung von noch 170 eigenen Poststellen in neue Formate der Erreichbarkeit und des Zuganges folge wirtschaftlichen Realitäten und berücksichtige den von der Kundschaft in hohem Masse akzeptierten Mix an Zugangspunkten. Dabei dürften die aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Erreichbarkeit selbstverständlich nicht verletzt werden.

Die beabsichtigte Umwandlung von Poststellen darf nicht als Vorwand dienen, die Service-public-Postdienstleistungen aus Kundensicht zu verschlechtern. Kritisch zu hinterfragen ist in diesem Zusammenhang die Absicht der Post, mit der Beschränkung der Zustellungsverpflichtung auf dauernd bewohnte Siedlungen Tausende von Haushalten, die ausserhalb solcher Siedlungen liegen, von der Zustellung abzuschneiden. In diesem Punkt wird erwartet, dass die Post [PAGE 157] nochmals über die Bücher geht bzw. dass das Departement den Umfang und die Einhaltung der Grundversorgung in[NB]Übereinstimmung[NB]mit[NB]den[NB]strategischen[NB]Zielen[NB]überwacht.

4.[NB]Die Post verlöre mit dem Moratorium den Anschluss an die digitale Erneuerung und an neue, zukunftsweisende Geschäftsfelder. Dabei soll der digitale Brief als Kernelement eines modernen Service public und als Format für einen sicheren und vertraulichen Transport von schützenswerten Informationen eine wichtige Rolle einnehmen. Ein Moratorium würde diesen Fortschritt hemmen. Dies würde die Post der Zukunft schwächen und müsste volkswirtschaftlich teuer bezahlt werden.

5.[NB]Die Mehrheit der Kommission nimmt die Post beim Wort, keinen Kahlschlag bei den Postdienstleistungen anzustreben. In der Postabdeckung des Landes dürfen keine verwaisten Gebiete entstehen. Wir wollen keine dänischen Verhältnisse: In Dänemark stellt die Post ab 2026 keine Briefe mehr zu; alle öffentlichen Briefkästen im Land werden abgebaut. Strukturwandel darf nicht zu Strukturzerstörung führen. Denken Sie daran: Die Post gehört uns, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes.

6.[NB]Den Bundesrat nehmen wir beim Wort, dass er dem Parlament so rasch als möglich eine Gesetzesvorlage unterbreitet, anhand derer die Post der Zukunft Gegenstand parlamentarischer Beratung wird, und dass er zwischenzeitlich den Grundversorgungsauftrag der Post nicht über Verordnungsanpassungen irreversibel schmälert.

Damit wird es am Parlament liegen, die Post der Zukunft und, damit verbunden, die Zukunft der Post zu definieren. Das bedeutet, zu bestimmen, was von der Post in Zukunft als postalische Grundversorgung erwartet werden muss. Die Post wird es auch im digitalen Zeitalter noch brauchen.

Nicht mit der Kommission abgestimmt - es handelt sich um eine persönliche Einschätzung -, benenne ich folgende Ansprüche, die die Post der Zukunft zu erfüllen hat: Die physischen und die digitalen Postdienstleistungen müssen nebeneinander Platz haben. Es muss sich um ein hybrides Zustellungssystem mit Wahlfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger handeln. Das Prinzip der Briefmarke muss die Gleichbehandlung aller Einwohnerinnen und Einwohner bei distanzunabhängigen, angemessenen Preisen und bei gleichwertiger Qualität sicherstellen. Die flächendeckende Erreichbarkeit für Dienstleistungen der Post muss durch dienstleistungsorientierte Zugangspunkte erhalten werden. Diese Zugangspunkte berücksichtigen die Bedürfnisse von Gemeinden und Regionen. Eine angemessene und mindestens kostendeckende Entschädigung von durch Dritte erbrachten Leistungen erhöht die Angebotsattraktivität von Ersatzlösungen. Schliesslich kann die Post ein sicherer Daten-Hub und eine sichere Plattform für den digitalen Service public werden.

Ein Wort zum Rückweisungsantrag - ich kann nur für mich sprechen -: Die Kommission hat ähnliche Anpassungen am Motionstext, wie sie mit dem Rückweisungsantrag verlangt werden, diskutiert, diese aber fallenlassen. Mit der Rückweisung und der Neuformulierung soll konkret erreicht werden, dass der Gesetzgebungsprozess beschleunigt wird, die Zustellung auch in Kleinsiedlungen erhalten bleibt und die Schliessung von Poststellen ohne Einverständnis der Gemeinden und ohne Ersatzlösung möglichst vermieden wird. Zur Frage, wie schnell der Bundesrat, auch als Folge der jetzt hier im Parlament geführten Diskussionen, die Gesetzesrevision an die Hand nehmen will, wird sich der zuständige Departementsvorsteher äussern müssen.

Dass die Anpassung der Motion diesen Prozess beschleunigen kann, bezweifle ich. Die Frage, ob die Post zur Siedlungszustellung zurückkehren soll, betrifft den Inhalt und den Umfang der Grundversorgung, und darüber ist abschliessend vom Gesetzgeber zu entscheiden. Deshalb ist für den Bundesrat und die Post höchste Zurückhaltung geboten, wenn sie die Spielregeln während des laufenden Spiels anzupassen gedenken.

Was die Transformation der Zugangspunkte und den Ersatz eigenbetriebener Postfilialen durch Agenturen betrifft, die von Dritten betrieben werden, ist Folgendes festzuhalten: Misst man die in vergangenen Jahrzehnten erfolgte Transformation von eigenbetriebenen Poststellen hin zu anderen Zugangsformaten wie Agenturen, Hausservice oder den My-Post-24-Automaten, so kommt man nicht umhin, festzustellen, dass die Kundinnen und Kunden diese Ersatzformate gut annehmen. Alle Befragungen zur Kundenzufriedenheit mit den erbrachten Dienstleistungen kommen zu einem vielleicht überraschenden Schluss: Die Kundinnen und Kunden nehmen die Vorteile der Zugangspunkte gerne an und beurteilen die Leistungen oft als noch besser als die früher von den eigenbetriebenen Poststellen erbrachten Leistungen.

Ich glaube, man sollte den Fokus vor allem auf die Bevölkerung richten und somit auf die Kundinnen und Kunden, die letztendlich darüber entscheiden, ob Zugangspunkte als attraktiv wahrgenommen werden oder nicht. Aber es gilt natürlich, dass die Erreichbarkeitsvoraussetzungen, wie sie im Gesetz beschrieben sind, auch von den Ersatzformaten eingehalten und die entsprechenden Leistungen kundenfreundlich erbracht werden müssen. Wir nehmen die Post auch beim Wort, wenn sie sagt, dass sie die regionalen Bedürfnisse bei einem weiteren Transformationsschritt berücksichtigen werde und die Gemeinden in einem echten Dialog auf Augenhöhe mit einbeziehen wolle. Dazu zählt - ich beziehe mich auf das Schreiben, das wir alle von der Post erhalten haben -, dass der Umwandlungszeitpunkt den regionalen Bedürfnissen entsprechend angepasst, dass zusammen mit den Gemeinden aktiv nach Partnerlösungen gesucht oder dass durch gezielte Partnerschaften die Eröffnung von neuen Geschäften gefördert wird. Diesbezüglich ist die Post selbstverständlich beim Wort zu nehmen.

Zusammengefasst und für die Kommission sprechend: Wir beantragen die Ablehnung dieser Motion, weil sie der Post bei ihrer Weiterentwicklung zu grosse Fesseln anlegt. Das kann nicht im Interesse von Kundinnen und Kunden sein, es kann nicht im Interesse der Steuerzahlenden sein, und es kann auch nicht im Interesse der Volkswirtschaft sein. Wir erwarten aber, dass der Bundesrat und die Post auf den bevorstehenden Gesetzgebungsprozess Rücksicht nehmen und kein Fait accompli schaffen, das in der Frage des Inhalts und des Umfangs der Grundversorgung dem Parlament eigentlich keinen Spielraum mehr lässt.

Bezüglich des Rückweisungsantrages habe ich meine persönliche Meinung gesagt. Der Mehrwert ist gering, all die gestellten Forderungen lassen sich auch ohne eine solche Rückweisung erfüllen.