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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-11

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-11

Wortprotokoll

Die Post ist eine sehr bedeutende öffentlich-rechtliche Institution, mit der sich die Bevölkerung aller Landesteile identifiziert. Sie liegt auch dem Bundesrat sehr am Herzen. Die Bedeutung dieser Diskussion über die zukünftige Entwicklung ist als sehr hoch einzuschätzen.

Ich möchte zuerst der Post ein Kränzchen winden. Im Rahmen der aktuellen Entwicklung rund um die Dienstleistungen macht die Post eine gute Arbeit. Sie hat es trotz massiver Reduktion der Nachfrage in den vergangenen Jahren fertiggebracht, dass das Eigenkapital deutlich gestiegen ist, dass sie keine Verschuldung hat, dass sie seit mehreren Jahren als beste Post der Welt ausgezeichnet wird und dass sie, soweit das mit den vorhandenen Strukturen möglich ist, die Dienstleistungen zur Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden erbringt. Das hat sie in einem Umfeld fertiggebracht, in dem sich die Briefmenge fast halbiert hat. In den letzten zwanzig Jahren gab es eine Halbierung der Briefmenge. Im gleichen Zeitraum sind die Bareinzahlungen am Schalter um drei Viertel zurückgegangen - um drei Viertel! Bis ins Jahr 2030 wird gemäss den Schätzungen der Post und des BAKOM die Briefmenge um weitere 30 Prozent zurückgehen, und die Bareinzahlungen am Schalter werden sogar um weitere 80 Prozent sinken. Dass dem so ist, können wir aus unserem eigenen Verhalten ablesen; das wurde jetzt auch hier im Rat zum Teil explizit so gesagt.

Was ist nun die Strategie des Bundesrates? Es ist klar: Erstens haben wir den Auftrag, Ihnen eine Revision des Postgesetzes vorzulegen. Ich muss die Verantwortung, da das schon seit zehn Jahren pendent ist, für acht Jahre ablehnen. Für zwei Jahre habe ich sie selbstverständlich und nehme sie auch wahr. Ich möchte Ihnen versprechen, dass wir, wenn alles normal läuft, im ersten Halbjahr 2027 mit einer Botschaft in den Rat kommen werden. Das heisst vom Plan her, dass wir in diesem Sommer vom Bundesrat Eckwerte verabschieden lassen, im Jahr 2026 eine Vernehmlassung durchführen und dann eine Botschaft erarbeiten werden. Dass das höchst komplex ist, versteht sich von selbst. In Anbetracht der massiv ändernden Dienstleistungen brauchen wir in der Verwaltung diese Zeit.

Was ist jetzt die Strategie des Bundesrates im Rahmen dieser Festsetzung, dieser Entwicklung einer Botschaft? Die Strategie ist die folgende: Dort, wo die Dienstleistungen der Grundversorgung noch nachgefragt werden, sollen sie auch in Zukunft so lange wie möglich aufrechterhalten werden. Aber dort, wo Dienstleistungen nicht mehr nachgefragt werden, sollen Effizienzsteigerungen ermöglicht werden. Ich habe in dieser Diskussion - ich glaube, ich bin als gebürtiger Berner Oberländer unverdächtig - wirklich Sensibilität für den ländlichen Raum; das habe ich während meines politischen Parcours auch bewiesen. Ich stelle aber fest, wenn ich mit den Leuten spreche, dass sie zwar sagen, sie wollten die Post erhalten, dass sie dann aber nicht mehr hingehen. Das ist im Moment in vielen Orten einfach schon die Realität.

Dann stellt sich für mich die Frage, ob wir in die Richtung gehen, wie es ein Verwaltungsbericht des BAKOM sagt. Wir haben diese Diskussion schon einmal angestossen: Okay, wir reduzieren die Dienstleistungen; die Haushalte erhalten nur noch dreimal pro Woche Post, es gibt keine A-Post mehr, keine Zustellung der Zeitungen bis 12.30 Uhr. Das waren die Ideen, die mir auf den Tisch gelegt wurden. Und dann sagte ich: Das sind Dienstleistungen, die noch lange nachgefragt werden. Ich weiss nicht, ob das nach 2035 noch der Fall sein wird, aber mindestens in absehbarer Zeit wollen die Leute noch jeden Tag zuhause Post und Pakete erhalten. Dort, wo die Post zu weit weg ist, wollen sie zuhause allenfalls auch Einzahlungen machen können. Sie wollen die Zeitungen zuhause erhalten. Aber der Gang auf die Post ist nun wirklich relativ selten geworden.

Jetzt stellt sich für mich in einem Umfeld, das von Ihnen vorgegeben wird - der Auftrag lautet, dass die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen ist -, nicht die Frage, ob ich das tun kann oder nicht. Es ist ein Auftrag. Da hat der Bundesrat keinen Handlungsspielraum. Er hat aber insofern einen Handlungsspielraum, als er wählen kann, ob er den Strukturwandel dort laufen lassen will, wo dies nicht auf Kosten von Dienstleistungen gegenüber den Kundinnen und Kunden geht bzw. wo sie anders erbracht werden können, oder ob er die bestehenden Dienstleistungen wie die Zustellung von Zeitung und Post zuhause, die wir wahrscheinlich alle auch noch selber nutzen, so lange wie möglich aufrechterhalten will.

Wir werden hier die Diskussion darüber führen, wie diese Grundversorgung ab 2030 aussieht. Und wir werden die Diskussion führen müssen, die jetzt hier angerissen wurde, ob es weiterhin noch eine eigenwirtschaftliche Grundversorgung mit einer Dividende am Ende des Jahres geben soll oder ob wir sagen: Okay, die Grundversorgung durch die Post kostet uns 200 Millionen Franken aus dem allgemeinen Bundeshaushalt pro Jahr. Da bin ich absolut offen. Das wird letztlich die Frage sein. Der Unterschied für den allgemeinen Bundeshaushalt ist dann relativ frappant. Wenn wir, zurückblickend auf die letzten Jahre, von einer Dividende zwischen 50 und 200 Millionen Franken für den Bundeshaushalt ausgehen, sprechen wir von einer Differenz von bis zu 400 Millionen Franken. Das sind dann die wirklichen Fragen. Ich muss Ihnen sagen, dass es für mich noch offen ist, wo wir hier landen, weil die Strategie, dass die Post mit Zukäufen und neuen Geschäftsfeldern die Verluste in der Grundversorgung wettmacht, ja auch höchst umstritten ist. Es sind dazu auch entsprechende Motionen angenommen worden.

Diese Diskussion werden wir führen. Wir werden im Bundesrat Entscheide dazu treffen müssen und Ihnen 2027 mit einer Botschaft einen Entwurf unterbreiten. Sie können sich in Ihren Gremien 2026 - das ist in einem Jahr - selber dazu äussern. Ich stehe für diesen Fahrplan ein. Das ist mal wichtig.

Jetzt stellt sich als Erstes die Frage: Was tun wir zwischen heute und 2030? Dazu hat der Bundesrat gesagt: Wir wollen bzw. müssen dort Einsparungen realisieren, wo es uns vertretbar und verhältnismässig erscheint - nicht schön, aber vertretbar und verhältnismässig. Ich wiederhole nochmals: Bei einer weiteren Reduktion der Briefmenge um 30 Prozent und einer weiteren Reduktion der Bareinzahlungen um 80 Prozent müssen wir solche Einsparungen in einer Zeit realisieren, in welcher wir weiterhin den Auftrag geben, dass die Grundversorgung eigenwirtschaftlich bleibt. Das betrifft einerseits die Qualität; dort habe ich keine Besorgnis. Dort sagen wir: Wir wollen die Pünktlichkeit bei der A-Post-Zustellung nicht bei 97 Prozent lassen. Das heisst nicht, dass nur noch 90 Prozent aller A-Post-Briefe nach einem Tag ankommen; aber an den Spitzentagen wie Black Friday oder während des Weihnachtsgeschäfts - das sind einzelne Tage - wollen wir einfach die Spitze brechen. Ich glaube, darüber diskutieren wir nicht gross.

Das Zweite ist der Siedlungsbegriff. Ich habe Verständnis für die Besorgnis in diesem Zusammenhang. Aber auch hier gilt: Man muss sich schon fragen, ob man nicht darüber diskutieren darf, ob es sinnvoll ist, noch zwanzig Kilometer zu fahren, um einen Prospekt irgendwohin zu bringen. Ich darf Ihnen, Herr Zopfi, der Sie das Thema als Präsident des Gemeindeverbandes angetönt haben, sagen: Wir hatten tatsächlich diese Diskussion mit der Post. Ich glaube, dass es auch in diesem Bereich verträglich ist, wenn wir in der Verordnung eine Übergangsfrist für die schrittweise Umsetzung der Rückkehr zum Siedlungsbegriff über einen Zeitraum von zehn Jahren sicherstellen. Wir beabsichtigen, dies zu tun; der Bundesrat muss es dann selbstverständlich genehmigen. In dieser Zeit wird einiges geschehen. In fünf Jahren werden wir, wie gesagt, auch das neue Postgesetz und eine neue Verordnung verabschiedet haben. Dann kann man auch diesen Punkt wieder diskutieren. Wir sind hier also auch in Anbetracht dieser Diskussion zu einem Entgegenkommen bereit und werden das dem Bundesrat entsprechend so unterbreiten.

Das ist die Änderung, durch die pro Jahr möglichst viel - wir schätzen etwa 45 Millionen Franken - eingespart werden kann; das ist für die Post ein grosser und wichtiger Betrag. Ich bitte Sie, das laufenzulassen. Es ist verhältnismässig, und es sind keine grossen Restrukturierungen.

Im Sinne der Modernisierung wollen wir durch diese Motion auch den digitalen Brief in die Grundversorgung aufnehmen, das war ebenfalls ein grosses Anliegen der Post. Auch da geht es darum, dass Sie nicht bis 2030 warten müssen, denn [PAGE 164] auch davon verspricht sich die Post grosse Einnahmen. Das wird zwar erst zu beweisen sein, aber ich gehe davon aus, dass sich die Spezialisten auskennen.

Was heisst "digitaler Brief"? Das kann heissen, dass Sie physisch einen Brief schicken, es aber Empfänger gibt, die nur noch elektronische Post wollen. Die Post packt den Brief aus und schickt ihn elektronisch weiter. Mit der Aufnahme in die Grundversorgung ist dann auch die Geheimhaltung und der Schutz vor Attacken sichergestellt, damit es wie heute ein normales E-Mail ist, nicht eine Postkarte. Oder es ist umgekehrt: Sie verschicken Post nur per E-Mail, aber es gibt Leute, beispielsweise Geschäfte, die noch physisch Briefe empfangen wollen und elektronisch noch nicht so aufgerüstet sind. Dann packt die Post das E-Mail in einen Briefumschlag und verschickt ihn. So haben wir eine Transformation der Briefe in das elektronische Zeitalter, ohne dass wir Leute abhängen, die noch wie im analogen Zeitalter arbeiten. Ich glaube, das wäre ein ganz wichtiger Fortschritt aufgrund dieser Verordnungsänderung. Ich bitte Sie, diese nicht zu verzögern.

Sodann haben wir den dritten Aspekt, den der Bundesrat nicht beeinflusst hat. Die Post muss im Rahmen ihres Leistungsauftrages, also im Rahmen der Gesetzgebung und der strategischen Ziele, ihre Strukturen anpassen, aber ohne den Grundversorgungsauftrag zu gefährden. Wenn sie 170 Poststellen schliesst - das wurde mehrfach gesagt -, hat sie den Auftrag, gleichzeitig Alternativen anzubieten. Die Post hat keinerlei Kontaktpunkte abgebaut; die Post baut keinen einzigen Kontaktpunkt für die Bevölkerung ab. Ich bekomme von vielen Seiten wirklich die Rückmeldung, es sei sogar die bessere Dienstleistung, weil es eben von der zeitlichen Verfügbarkeit her besser ist.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie wirklich, bei dieser Blockade nicht mitzumachen und die Motion abzulehnen. Ich bin sehr, sehr sensibel für diese Dienstleistungen und habe grosses Verständnis für die kritische Diskussion, wie sie hier geführt wird. Aber ich glaube, das gehört in die Diskussion über das nächste Postgesetz. Nochmals, die Zielsetzung des Bundesrates ist es, trotz rückgängiger Nachfrage diejenigen Dienstleistungen der Post, von denen alle im ganzen Land einen direkten Nutzen haben - es geht um die Post zuhause, die Dienstleistungen an der Haustür -, so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Genau das tun wir. Gleichzeitig ermöglichen wir aber Postrestrukturierungen und Einsparungen dort, wo sie nicht wehtun. Für Leute, die nicht auf die Post gehen, braucht es auch keine Post im herkömmlichen Sinne. Ich bin Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie diese Motion entsprechend ablehnen.

Ich gestatte mir noch einen Hinweis, vielleicht weniger an Sie als an die Öffentlichkeit, betreffend das Verordnungsrecht. Zweimal wurde im Rat geäussert, man hoffe, dass der Bundesrat nicht zu viel über Verordnungen führe. Das Verordnungsrecht ist dazu da, dass es der Bundesrat genau an solche veränderten Gegebenheiten anpassen kann, weil es in der Regel relativ lange geht, bis ein neues Gesetz da ist.

Diese Anpassung erfolgt natürlich innerhalb der bestehenden Gesetzgebung. Eine Verordnung ist - ich wende mich hier auch etwas an die Öffentlichkeit - nicht einfach eine Idee eines Bundesrates, sondern es gibt eine Vernehmlassung, deren Ergebnis zu beachten ist, es gibt eine Ämterkonsultation, es gibt einen Mehrheitsentscheid des Bundesrates, und am Schluss kann man einen Umsetzungsentscheid aufgrund einer Verordnung sogar gerichtlich anfechten. Kommt das Gericht zum Schluss, der Bundesrat habe die Verordnung über das Gesetz hinaus strapaziert, ist der Bundesrat gehalten, die Verordnung zu korrigieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass das, mindestens meines Wissens, in den letzten zwei Jahren im UVEK nie passiert ist.

Also, das ist letztlich die Aufgabe, die wir hier ausführen wollen. Sonst haben wir bei der Post einen Riesenverlust, für den dann auch wieder der Bundesrat die Verantwortung übernehmen muss.

Zusammengefasst: Wir passen das Postgesetz so rasch wie möglich an, das verspreche ich auch der Antragstellerin, Ständerätin Gapany. Eine Rückweisung kann den eingeleiteten Prozess nicht beschleunigen. Ich möchte versprechen, dass wir nach dem heutigen Fahrplan per 2030 ein neues Postgesetz in Kraft setzen können. Gleichzeitig brauchen wir die vier Jahre, um dort Einsparungen zu machen, wo es weniger wehtut, und um gleichzeitig mit der vorgezogenen Revision der Postverordnung in Bezug auf den digitalen Brief die nötigen Modernisierungsschritte umzusetzen.

In diesem Sinne bitte ich Sie namens des Bundesrates, die Motion und den Rückweisungsantrag abzulehnen.

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