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De Ventura Linda · Nationalrat · 2025-03-11

De Ventura Linda · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-11

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für eine engagierte Schweiz" verlangt, dass jede Person mit Schweizer Bürgerrecht einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten muss. Dieser Dienst soll entweder als Militärdienst oder in Form eines anderen gleichwertigen und gesetzlich anerkannten Milizdienstes geleistet werden. Der Soll-Bestand von Armee und Zivilschutz soll dabei garantiert werden. Gemäss Initiativtext kann der Gesetzgeber auch vorsehen, dass Personen ohne Schweizer Bürgerrecht einen solchen Dienst leisten müssen.

Die Sicherheitspolitische Kommission führte umfassende Anhörungen durch. Wir hörten den Präsidenten der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF), die Präsidentin der Vereinigung von Frauen in der Armee und im Sicherheitsbereich, die Schweizerische Offiziersgesellschaft, den Präsidenten des Zivilschutzverbandes, den Präsidenten des Zivildienstverbandes sowie SAJV, den Dachverband von rund 60 Jugendorganisationen, an. Dabei zeigte sich, dass fast alle der eingeladenen Verbände die Initiative ablehnen.

In den Anhörungen wurde ausgeführt, dass die Umsetzung einen grossen Abstimmungs- und Koordinationsaufwand mit den Zivilschutzorganisationen auf Stufe der Kantone mit sich bringen würde. Von mehreren Verbänden wurde erwähnt, dass sie grundsätzlich die Einführung eines Dienstes zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt ablehnten. Und es wurde bezweifelt, dass die Implementierung einer erweiterten Dienstpflicht zu mehr gesellschaftlichem Engagement oder gar Gleichstellung führen werde, da Zwang ein schlechtes Werkzeug sei, um soziales Engagement zu stärken.

Eine kleine Minderheit der Angehörten unterstützt die Initiative. Für sie ist die Gleichberechtigung der Geschlechter bei der Dienstpflicht ein notwendiger Schritt, um die Schweizer Armee zu modernisieren, die Sicherheit des Landes zu stärken und die Gesellschaft als Ganzes voranzubringen.

Zudem hörten wir zur Frage, ob die Initiative gegen das Zwangsarbeitsverbot verstösst, einen Staatsrechtsprofessor an. Er erläuterte uns, dass eine Gesamtbetrachtung erst anhand der gesetzlichen Ausgestaltung des Dienstpflichtsystems vorgenommen werden könne, sich die Initiative aus seiner Sicht aber so umsetzen liesse, dass sie mit dem Verbot der Zwangsarbeit vereinbar wäre.

Im Anschluss an die Anhörung führte unsere Kommission die Beratung der Volksinitiative "für eine engagierte Schweiz" durch. Sie empfiehlt Ihnen mit 21 zu 3 Stimmen, die Initiative dem Volk ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Damit schliesst sich die Kommission der Empfehlung des Bundesrates an.

Im Wesentlichen sprechen aus Sicht der Mehrheit der Kommission fünf Gründe gegen die Service-citoyen-Initiative:

1.[NB]Die Initiative fordert im Kern eine Dienstpflicht für Frauen. Die Mehrheit der Kommission erachtet es jedoch nicht als gerechtfertigt, die Dienstpflicht auf die gesamte Bevölkerung auszudehnen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nur so weit zu einem Dienst verpflichtet werden, als dies einem Bedarf nach Sicherheitsleistungen entspricht. Die Volksinitiative geht aber massiv darüber hinaus. Bei Annahme der Initiative würden jedes Jahr rund 70[NB]000 Dienstpflichtige rekrutiert werden.

2.[NB]Bei Annahme der Initiative würden im Vergleich zu heute doppelt so viele Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt entzogen, was die Wirtschaft übermässig belasten würde. Die Kommission erachtet es als wenig sinnvoll, eine derart hohe Zahl an Arbeitskräften für Aufgaben zu verpflichten, für die sie weniger qualifiziert sind als in ihrer angestammten beruflichen Tätigkeit, und dies, obwohl es dafür keinen sicherheitsrelevanten Bedarf gibt.

3.[NB]Es besteht das Risiko, dass die Umsetzung dieser Initiative in einigen Bereichen zu Lohndumping führen könnte, und es besteht die Gefahr, dass gering qualifizierte Arbeitskräfte verdrängt werden würden. Das hält auch der Bundesrat in der Botschaft fest.

4.[NB]Für einen Teil der Kommission bedeutet die Forderung nach einer Dienstpflicht für Frauen, ohne zuerst die Gleichstellung in anderen Bereichen sicherzustellen, einen gleichstellungspolitischen Rückschritt.

5.[NB]Zum Schluss soll für einen grossen Teil der Kommission auch weiterhin die Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes und nicht die Erfüllung von Aufgaben für die Allgemeinheit oder die Umwelt im Zentrum der Dienstpflicht stehen.

Eine Minderheit spricht sich für die Annahme der Initiative bzw. für die Rückweisung der Vorlage an die Kommission aus, um einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten zu lassen. Sie begrüsst, dass mit der Initiative die Grundsatzdiskussion über die Einführung einer Dienstpflicht für Frauen angestossen wird, und erachtet es als wichtigen Schritt zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann. Dass der Sicherheitsbegriff durch die Initiative breiter gefasst und der Schutz der Umwelt stärker in den Fokus gerückt werden würde, ist aus ihrer Sicht angesichts der multidimensionalen Bedrohungen richtig.

Nun komme ich noch kurz auf die beiden Gegenvorschläge zu sprechen, die in der Kommission beraten wurden. Der Antrag, der Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der wesentliche Teile einer bedarfsorientierten Dienstpflicht des sogenannten norwegischen Modells enthält, wurde mit 22 zu 2 Stimmen abgelehnt. Der Antrag auf einen indirekten Gegenvorschlag, der die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf maximal 38 bzw. 45 Stunden senken will, um mehr Raum für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement zu schaffen, wurde mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen verworfen.

Ich fasse also zusammen: Die Initiative "für eine engagierte Schweiz" fordert im Kern die Dienstpflicht für Frauen, und das mit einem Modell, das dazu führt, dass viel mehr Schweizerinnen und Schweizer dienstpflichtig wären, als überhaupt Bedarf besteht. Dadurch würde die Wirtschaft unnötig belastet, Arbeitskräfte würden ineffizient eingesetzt. Zu Recht weist der Bundesrat in seiner Botschaft zudem auf die Risiken des Lohndumpings und auf die Gefahr der Verdrängung von gering qualifizierten Arbeitskräften hin.

Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, dem Bundesrat und unserer Kommission zu folgen, die Service-citoyen-Initiative ohne Gegenentwurf dem Stimmvolk zu unterbreiten und sie zur Ablehnung zu empfehlen.

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