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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-11

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-11

Wortprotokoll

Geschätzte Frau Ständerätin Maret, in Ergänzung zur Stellungnahme des Bundesrates weise ich nochmals darauf hin, dass die Kantone innerhalb von fünf Jahren seit Inkrafttreten des Veloweggesetzes ihre Netzplanungen erstellen müssen, also bis Ende 2027. Die Umsetzung der Planungen muss dann innerhalb von zwanzig Jahren seit Inkrafttreten des Veloweggesetzes erfolgen, also bis Ende 2042. Das sind die Eckwerte.

Wie wir in der Stellungnahme geschrieben haben, ist es tatsächlich so, dass dem Bund, gestützt auf das Gesetz, keine eigentliche Verpflichtung für die Überprüfung der Umsetzung zukommt. Uns ist aber aufgrund der breiten Erwartungen bewusst, dass wir die Umsetzung beobachten müssen. Wir wollen uns zumindest über den Stand der Umsetzung regelmässig informieren; das hat ja auch seine Auswirkung.

Zum einen werden die zuständigen kantonalen Fachstellen regelmässig zu den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen befragt. Die ersten Umfragen fanden 2017 und 2020 statt. Die aktuellste Umfrage wurde Mitte Januar dieses Jahres abgeschlossen. Die Resultate sollen bis Ende März, also schon bald, veröffentlicht werden.

Zum andern erfassen alle Kantone ihre Wanderwege in der Fachapplikation Langsamverkehr. Diese Fachapplikation soll nun erweitert werden, sodass die Kantone ab März 2025 auch ihre Velowegnetze darin erfassen können. Die in der Fachapplikation Langsamverkehr erfassten Netzplanungen der Kantone werden auf dem Geoportal des Bundes veröffentlicht. So kann sich die interessierte Öffentlichkeit selbst ein Bild zum Umsetzungsstand machen.

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