Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-11
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-11
Wortprotokoll
Ich möchte gegenüber Ständerat Broulis noch einmal betonen, dass wir für die Förderung der Fotovoltaik jetzt wichtige neue Instrumente haben. Die gleitende Marktprämie für Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt ist seit diesem Jahr in Kraft. Die virtuellen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch bieten weitere Möglichkeiten. Dann gelten ab dem[NB]1.[NB]Januar 2026 neue Regeln für die Höhe der Abnahmevergütung, die auch saisonale Schwankungen auffangen sollen. Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 Kilowatt gibt es Minimalvergütungen, um die Produzenten vor zu tiefen Marktpreisen zu schützen. Die Höhe der Minimalvergütung, so lautet die gesetzliche Vorlage, soll sich an der Amortisation von Referenzanlagen über ihre Lebensdauer orientieren.
Auf dieser Grundlage haben wir für kleine Solaranlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt mit Eigenverbrauch eine Minimalvergütung von 6 Rappen pro Kilowattstunde berechnet. Wir haben den Betrag gegenüber der Vernehmlassungsvorlage etwas nach oben korrigiert. Für grössere Anlagen mit Eigenverbrauch beträgt die Minimalvergütung für die ersten 30 Kilowatt ebenfalls 6 Rappen pro Kilowattstunde. Für weitere Kilowatt gibt es dann keine zusätzliche Vergütung. Das heisst, je grösser die Anlage ist, desto geringer ist die Minimalvergütung, sie sinkt entsprechend den Amortisationsmöglichkeiten.
Wir gehen davon aus, dass die Vergütung am Markt in der Regel höher sein sollte als 6 Rappen. Wir haben aber gerade im letzten Jahr gesehen, dass einige weniger bezahlt haben als 6 Rappen. Hier braucht es natürlich ein Abwägen: Es braucht eine Förderung der Solaranlagen, und gleichzeitig [PAGE 180] müssen wir dafür sorgen, dass nicht zu viel auf den Konsumenten übertragen wird. Das ist letztlich auch ein wenig eine Abwägung. Und eben: Wir müssen uns an der Amortisation ausrichten.
So viel zu den Massnahmen; selbstverständlich wird der Bundesrat die Entwicklung monitoren und genau beobachten und allenfalls auch Gegenmassnahmen treffen, falls solche notwendig sein sollten.