Schmid Carlo · Ständerat · 2003-06-12
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12
Wortprotokoll
Wir reden hier von den Verzeichnissen der Kantone. Diese Verzeichnisse enthalten Objekte, Kulturgüter, die als kantonal gelten. Ein solches Verzeichnis hat einmal eine feststellende Funktion. Der Kanton nimmt mit einem solchen Verzeichnis für sich in Anspruch, dass ein bestimmtes Kulturgut ihm gehört - das ist Litera a. So ein Verzeichnis hat sodann eine sichernde Funktion, indem es der Identifikation solcher Kulturgüter dient und damit eben die unbewilligte Ausfuhr leichter verhindert werden kann. Im Kontext mit Artikel 4 Absatz 2 bekommt ein solches Verzeichnis nun aber auch noch eine sachenrechtliche Wirkung. Es wirkt konstitutiv. Jedes Kulturgut, das in diesem kantonalen Verzeichnis enthalten ist und bei dem der entsprechende Kanton erklärt hat, dass das Kulturgut, das in diesem Verzeichnis enthalten ist, weder ersessen noch gutgläubig erworben werden kann und dass der Herausgabeanspruch nicht verjährt, wird damit rechtsgenüglich, konstitutiv, zu seinem Eigentum erklärt. Denn sonst könnte er nicht sagen, dass dieses Kulturgut nicht gutgläubig von einem anderen erworben werden kann.
Hier stellt sich nun die Frage, ob wir da nicht etwas zu weit gehen. Denn bekanntlich herrschen unter Kantonen bestimmte Anspruchskonkurrenzen. Das kommt von unseren alten, schönen Kriegen her, die wir gelegentlich miteinander ausgefochten und bei denen die randständigen Kantone meistens verloren und die zentralen Kantone meistens gewonnen haben. Es hat so einen "goods drain" nach Zürich und nach Bern gegeben, und hier hat es offenbar noch einige Restanzen, die da einige nicht mehr zurückgeben wollen. Hier haben wir bestrittene Rechtsverhältnisse vor uns. Es geht mir nicht darum, zu sagen, ob die einen Recht oder die anderen Unrecht haben. Wenn wir mit diesem Artikel 4 Absätze 1 und 2 den Kantonen aber die Möglichkeit geben, einseitig erklärend festzustellen, und zwar rechtsgenüglich, dass das in Zukunft nun mir gehört und dass da kein anderer etwas zu sagen hat, halte ich das für etwas fragwürdig.
Ich weiss nicht, ob sich die Kommission diese Frage gestellt hat. Ich habe darauf verzichtet, einen Antrag zu stellen, aber ich wäre dankbar, wenn diese Frage im Zweitrat - weil jetzt eine Differenz besteht - gelegentlich noch einmal ernsthaft diskutiert werden könnte. Ich halte die Auffassung für nicht ganz abwegig, dass man hier bestimmte brisante Fragen nicht gesehen hat, die jetzt dann auf zivilrechtlichem Weg gelöst werden könnten, und das war vermutlich schon nicht die Meinung der Kommission.