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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2025-03-12

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-12

Wortprotokoll

Das trilaterale Solidaritätsabkommen zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien war in der Kommission unbestritten. Das Abkommen ist am 19.[NB]März 2024 in Berlin unterzeichnet worden und muss von der Bundesversammlung genehmigt werden. Der Ständerat hat dem Abkommen bereits am[NB]3.[NB]Dezember 2024 einstimmig zugestimmt.

Das Abkommen sieht vor, dass die Schweiz im Falle einer Gasmangellage bei diesen Nachbarländern um Solidaritätsmassnahmen ersuchen kann, wenn alle Massnahmen im Inland ausgeschöpft worden sind. Von den Massnahmen profitieren die geschützten Kundinnen und Kunden, also Privathaushalte und grundlegende soziale Dienste. Im Gegenzug ist es natürlich so, dass die anderen Länder die Schweiz auch um Solidaritätsmassnahmen in Bezug auf den Gasbedarf ersuchen können.

Sie sehen, dass die Vorlage aus drei verschiedenen Entwürfen bzw. Bundesbeschlüssen besteht. Der erste ist der inhaltliche, die zwei anderen beziehen sich auf die Finanzen. Der Entwurf 2 bietet die staatlichen Garantien in der Höhe von 300 Millionen Franken für dieses Gas-Solidaritätsabkommen, der Entwurf 3 beinhaltet den Verpflichtungskredit für eine allfällige Inanspruchnahme und Durchführung der Solidaritätsmassnahmen im Umfang von 1 Milliarde Franken.

Zur politischen Beurteilung: Ich glaube, man hat in der Corona-Pandemie gesehen, dass die Solidaritätsmassnahmen zwischen Ländern an ihre Grenzen stossen. Ein Vertragsstaat - Deutschland - hielt an der Grenze in Rheinfelden Container mit Medizinprodukten auf. Das heisst, man ist selbst bei vertraglichen Absicherungen nicht immer im Recht und kann, wenn Notrecht angewendet wird, nicht darauf zählen, dass die Solidarität spielt. Genau dem[NB]soll[NB]dieses[NB]Abkommen[NB]etwas entgegenhalten. Italien, Deutschland und die Schweiz schliessen ein trilaterales Abkommen ab, damit im Fall der Fälle die Versorgung sichergestellt ist.

Es kann sein, dass auch dieses Abkommen nicht eins zu eins umgesetzt wird, wenn von diesen Staaten in einer Krisensituation Notrecht angewendet wird. Es gilt aber, und das muss man betonen, eine Absicherung vorzunehmen, damit sich die rechtliche Situation für die Schweiz verbessert. Denn es ist eine Binsenwahrheit: Wird die Energie knapp, werden die Staaten in erster Linie für sich selber[NB]schauen,[NB]und[NB]die[NB]Solidarität[NB]mit anderen Ländern wird sinken. Mit diesem Abkommen können wir etwas Gegensteuer geben.