Flach Beat · Nationalrat · 2025-03-12
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-03-12
Wortprotokoll
Wir sind hier beim Foltergütergesetz in der Differenzbereinigung. Es geht um verschiedene Bestimmungen und eigentlich um zwei Konzepte: Das Konzept, das der Nationalrat verfolgt, ist dasjenige, das auch der Bundesrat verfolgt hat. Es geht um Arzneimittel, die nicht der Gesundheit dienen, sondern z.[NB]B. der Vollstreckung der Todesstrafe. Bei diesen soll ebenfalls das Foltergütergesetz gelten und angewendet werden.
Der Ständerat ist in dieser Frage anderer Meinung und will dieses Thema im Heilmittelgesetz regeln. Die Ständeräte haben mit 32 zu 13 Stimmen dieser Idee zugestimmt. Ich glaube, mit Fug und Recht sagen zu können: Wenn man die Diskussion und das Stimmenverhältnis anschaut, muss man annehmen, dass sich daran wahrscheinlich nicht viel ändern wird.
Ihre Kommission hat am 5.[NB]März getagt. Wir haben uns insbesondere die Frage gestellt: Wie bekommt man mit dem Beschluss des Ständerates eine Lösung, ohne dass sich eine zusätzliche Bürokratie entwickelt? Es stellt sich die Frage, wo die technische Hilfe und die Vermittlung von solchen Arzneimitteln geregelt werden sollen. Im Heilmittelgesetz fehlen solche Regelungen, im Foltergütergesetz wäre das aufgenommen.
Die Diskussion in der Kommission hat gezeigt, dass man mit der Idee des Ständerates, das ins Heilmittelgesetz zu nehmen, eine genügende gesetzliche Grundlage hätte, um die Verordnung in dieser Frage anzupassen, um diese Gesetzeslücke also mit der Verordnung zu schliessen. In einer Frage sind sich Ständerat und Nationalrat bisher einig gewesen: Man will das regeln, man will auch diese Frage erfassen. Das[NB]könnte man wie gesagt mit einer Verordnungsanpassung tun.
Ihre Kommission ist letztlich, mit 14 zu 9 Stimmen, dem Ständerat gefolgt. Namens der Kommission bitte ich Sie, das auch zu tun.