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Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-13

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-13

Wortprotokoll

Sie haben es gesehen, der Bundesrat verzichtet auf einen Antrag. Ich möchte dennoch kurz dazu sprechen.

Mord ist ein Verbrechen, das die Menschen besonders bewegt; wir haben es gerade vom Berichterstatter, Herrn Jositsch, gehört. Insofern ist es nicht erstaunlich, dass sogar ein eher technisches Thema wie diese Verjährungsfrage im Zusammenhang mit Mord kontrovers diskutiert wird.

Die skeptischen Stimmen zum Entwurf der Kommission - diese Stimmen haben wir auch gehört - werden durch den Freispruch im Mordprozess vor dem Bundesstrafgericht vom[NB]6.[NB]Februar dieses Jahres eher bestätigt. Sie haben bestimmt von diesem Fall gehört: Ein Autohändler soll gemäss der Anklage der Bundesanwaltschaft 1995, also vor knapp dreissig Jahren, einen ägyptischen Diplomaten in Genf erschossen haben. DNA-Spuren sind schon im Jahr 1995 am Tatort auf dem Schalldämpfer der Tatwaffe gesichert worden, konnten dieser Person aber erst viele Jahre später zugeordnet werden. Dies reicht gemäss Bundesstrafgericht aber nicht, um seine Täterschaft ohne jeden vernünftigen Zweifel zu beweisen. Er ist deshalb vom Mordvorwurf freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber es zeigt deutlich, dass die Unverjährbarkeit von Mord nicht verhindern kann, dass die Erwartungen von Angehörigen regelmässig enttäuscht werden. Das ist wichtig, wenn Sie diesen Entscheid fällen.

Der Bundesrat hat in der Vergangenheit Vorstösse zur Unverjährbarkeit von Straftaten stets abgelehnt, und Sie haben die Diskussionen auch schon oft geführt. Ich möchte deshalb nicht wiederholen, was der Bundesrat bei diesen Gelegenheiten alles gesagt hat. Der Bundesrat stellt jetzt keinen Antrag, und zwar letztlich genau aus dem Grund, den Herr Jositsch erwähnt hat: aus Respekt vor den Opfern und aus Sicht der Angehörigen. In der politischen Debatte hat in den letzten Jahren tatsächlich eine Akzentverschiebung hin zur Priorisierung von Opferinteressen im Strafrecht stattgefunden. Dies ist für das schweizerische Strafrechtssystem aber auch eine Herausforderung, denn eine Bestrafung muss nach ihrer ursprünglichen und auch heute noch geltenden Konzeption im staatlichen Interesse liegen. Interesse von Opfern und ihren Angehörigen werden demgegenüber primär über das Opferhilfegesetz und den privatrechtlichen Persönlichkeitsschutz geschützt.

Wie gesagt, der Bundesrat verzichtet in diesem Sinne auf einen Antrag auf Eintreten oder Nichteintreten. Sollten Sie aber auf den Entwurf eintreten, beantragt der Bundesrat, die heute geltende 15-Jahres-Frist zur Verfolgungsverjährung nach Artikel 97 Absatz 1 Buchstabe b des Strafgesetzbuches für besonders schwere Straftaten im Sinne der Eingaben im Vernehmlassungsverfahren zu überprüfen und den Entwurf gegebenenfalls anzupassen.