Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-03-13
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-13
Wortprotokoll
Ich danke dem Berichterstatter für den Rückblick auf die Gründe dafür, dass wir die Grenze damals bei zwölf Jahren festgelegt haben - vielen Dank. Die Begründung meiner Minderheit kommt von einer anderen Seite her: Erinnerungen verjähren nicht. Die Betroffenen haben lebenslänglich. Gerade zwischen zwölf und sechzehn - auch diese Grenzen sind allerdings willkürlich - machen Jugendliche eine starke emotionale Entwicklung durch. Also geht es hier nicht nur um die biologische Entwicklung, sondern insbesondere auch um die emotionale Entwicklung. In diesem Alter erlebt man die emotionale Entwicklung sehr bewusst. Auch ein Missbrauch wird in diesem Alter bewusster erfahren, als wenn man jünger ist oder wenn ein Missbrauch zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet.
Im Alter zwischen zwölf und sechzehn Jahren, das zeigen auch neue Erkenntnisse, passiert sehr viel in der emotionalen Entwicklung des Menschen. Wir stellen fest - das wusste ich noch nicht, als wir damals im Nationalrat die Unverjährbarkeits-Initiative behandelten -, dass es neue Erkenntnisse gibt. Jugendliche, die im Alter zwischen zwölf und sechzehn Jahren missbraucht werden, haben besonders Mühe, ihre Sexualität zu leben, haben besonders Mühe, Beziehungen einzugehen und Beziehungen zu leben. Sie haben fast ein Leben lang den Eindruck, sie seien Menschen zweiter Klasse. Das zeigen neue Erkenntnisse. Es gibt mittlerweile auch sehr viele Therapien, in welchen die Opfer betreut werden. Aber wir stellen auch fest, dass die Opfer sehr viel Zeit brauchen. Viele, die eine oder zwei Therapien machen, fallen wieder zurück in die Ohnmacht. Bei vielen braucht es mehrere Therapien, die Jahre, ja sogar Jahrzehnte dauern, bis sie mit dieser Situation einigermassen leben können.
Das ist die Ausgangslage bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen und natürlich auch bei sexuellem Missbrauch von Erwachsenen. In beiden Fällen geht es in die gleiche Richtung. Aber für Minderjährige ist sexueller Missbrauch besonders gravierend, weil eben ihre emotionale Entwicklung gestört wird. Das hat langfristige Auswirkungen, die praktisch ein Leben lang bestehen können, wenn sie nicht therapiert werden oder wenn sich die Betroffenen weigern, sich therapieren zu lassen. In diesen Fällen sind die Auswirkungen ganz schlimm.
Es gibt unterschiedliche Verhaltensweisen. Einige Betroffene erstatten im Alter von 20 oder 30 Jahren eine Anzeige. Sie sind dazu in der Lage, weil sie den Missbrauch verarbeitet haben. Viele Anzeigen sind sehr schwierig, weil die Tat im familiären Umfeld oder im Bekanntenkreis stattgefunden hat. Dann ist es noch schwieriger. Genau in solchen Fällen brauchen viele Opfer noch länger - zwanzig, dreissig Jahre -, bis sie den Missbrauch verarbeitet haben. Dann gibt es noch Fälle, in denen Personen, insbesondere Frauen, im Alter zwischen 40 und 45 Jahren als letzten Akt der Verarbeitung eine Anzeige erstatten wollen, auch wenn die Anzeige gegen Familienmitglieder erfolgt. Es ist ihnen emotional sehr wichtig, diesen Akt der Verarbeitung zu vollziehen.
Und da komme ich wieder auf das Gleiche zu sprechen wie beim Geschäft vorhin. Wollen wir diesen Menschen, die eine gute Verarbeitung gemacht haben und am Schluss eine Anzeige machen möchten, weil sie es eben gut verarbeitet haben, jetzt nicht sagen: "Ja, die Person, die die Tat begangen hat, darf nicht einfach davonkommen"? Wollen wir jetzt diesen Leuten nicht diese Möglichkeit geben und sagen: "Doch, ihr könnt jetzt eben auch nach Ablauf der vorher geltenden Verjährungsfrist noch eine Anzeige machen"? Diese Möglichkeit muss es für genau diese Leute geben, die die Tat verarbeitet haben, die am Schluss dann sagen: Doch, jetzt möchte ich eine Anzeige machen. Es wäre bei diesen Fällen schlimm, wenn das Gericht dann sagen würde: Nein, das ist jetzt verjährt, wir können diese Anzeige nicht mehr entgegennehmen. Das wäre schlimm für diese Opfer, für diese Leute, die gewillt sind, die Tat, die sie erfahren mussten, zu verarbeiten, sich wieder einzugliedern in unsere Gesellschaft, die versuchen, wieder ein normales Leben zu führen. Genau für diese Leute wäre es sehr schlimm, in diesem Moment keine Anzeige mehr machen zu dürfen.
Ich bitte Sie daher, meiner Minderheit zu folgen.