Lexipedia

Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2025-03-13

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-13

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion ist erfreut darüber, dass wir die meisten Differenzen ausräumen konnten. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem Kostendämpfungspaket 2 im Gesundheitswesen einen wichtigen Schritt nach vorne machen. Das ist ein Beweis dafür, dass wir hier gute Lösungen finden und das Gesundheitswesen reformiert werden kann. Ich hoffe sehr, dass wir auch bei den letzten Differenzen auf diesem Pfad fortschreiten und dem Nationalrat respektive der vorberatenden Kommission folgen werden.

Bei Artikel 32 Absatz 3 geht es um die sogenannten WZW-Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Hier war das Ziel des Bundesrates von Anfang an, dass man bei Medikamenten, die bereits einen so tiefen Preis haben, dass sie faktisch zu solchen Preisen nicht mehr produziert werden, Ausnahmen machen kann, damit sie nicht noch günstiger werden. Das zeigt: Es gibt eben nicht nur teure Medikamente, sondern auch sehr günstige Medikamente. Wenn man diese noch günstiger macht, dann verschwinden sie vom Markt, was nicht im Sinne der Versorgungssicherheit ist. Deshalb will man Ausnahmen machen. Die Preisüberprüfung findet in gewissen regelmässigen Abständen statt. Von dieser Regelmässigkeit oder Häufigkeit soll man absehen können, um die Preise nicht unter ein Niveau zu senken, auf dem die Produktion dieser Medikamente nicht mehr wirtschaftlich ist. Jemand hat mir mal gesagt, wenn ein Medikament günstiger sei als ein Kaugummi, dann seien die Produktionskosten wahrscheinlich nicht mehr gedeckt.

Der Nationalrat will hier sehr genau sein und sagen, man solle wirklich nur bei der Häufigkeit, aber nicht beim Umfang der Überprüfung eine Ausnahme vorsehen können. Ich glaube, das ist sehr wichtig, weil die WZW-Kriterien definiert werden und dann auch so bleiben sollen, damit sich alle im Markt daran orientieren können. Wenn man einzig bei der Häufigkeit einen Unterschied macht, dann müssen die anderen Prozesse nicht auch angepasst werden. Wenn man aber beim Umfang der Überprüfung der WZW-Kriterien zu differenzieren beginnt, dann wird das schlussendlich zu sehr viel mehr Arbeit und sehr viel mehr Bürokratie führen. Ich denke, das Ziel dieser Änderung ist ja, dass wir aus dieser Negativpreisspirale herauskommen. Dieses Ziel erreichen wir, wenn wir dem Bundesrat bei der Häufigkeit die Möglichkeit geben, etwas anderes vorzusehen. Somit kommen wir auch dem Bundesgerichtsentscheid nach, der festgehalten hat, dass das eben heute nicht möglich sei. Wir schaffen damit diese Möglichkeit, aber wir müssen schauen, dass wir nicht weiter gehen.

Die zweite, für uns ebenfalls sehr wichtige Differenz besteht bei Artikel 56a Absatz 1. Hier geht es um einen Punkt, den wir im Nationalrat eingebracht haben: Wenn wir wirklich eine koordinierte Versorgung wollen, dann müssen die Versicherungen auch Teil davon sein. Wir können nicht nur unter den Leistungserbringern koordinieren. Es braucht dazu die Patientinnen und Patienten, es braucht aber auch die Versicherungen, weil diese sehr viel Wissen haben. Weil sie so viele Rechnungen kontrollieren und bezahlen, haben sie einen unglaublichen Datenschatz. Es wäre fahrlässig, wenn man mit diesen Daten - im Interesse der Patientinnen und Patienten - nicht arbeiten dürfte. Deshalb sind wir sehr froh, dass der Ständerat dem im Grundsatz zugestimmt hat. Er macht aber eine Einschränkung, die uns keine Freude bereitet: Wenn man diese Daten schon hat und sie mit den Versicherten, mit uns Patientinnen und Patienten, teilen darf, wieso soll man diese Daten, wenn wir selbst damit einverstanden sind, nicht mit dem Leistungserbringer teilen dürfen?

Meine Vorrednerin hat gesagt, das Recht solle immer noch beim Versicherten sein, das Recht, zu sagen, ob man diese Daten teilen will oder nicht. Aber genau das will ja die Mehrheit. Die Mehrheit sagt, dass diese Daten nur dann mit dem Leistungserbringer, also beispielsweise mit dem Hausarzt, geteilt werden dürfen, wenn ich selbst als Patient damit einverstanden bin. Ich sehe nicht ein, wieso man da überhaupt dagegen sein kann, weil es ja nur eine Frage der Effizienz ist. Wenn ich damit einverstanden bin, dass meine Versicherung und mein Hausarzt miteinander kommunizieren, wieso soll mir der Gesetzgeber das verbieten? Es gibt für mich keinen einzigen Grund. Wenn ich nicht einverstanden bin, dann dürfen sie das nicht tun. Das Gesetz sagt nicht, sie dürften einfach so miteinander kommunizieren, vielmehr muss ich zuerst mein Einverständnis geben; das ist mein Verständnis von Verantwortung, auch von Transparenz. Wir brauchen mehr Transparenz im System und nicht weniger.

Bei den Höchstgrenzen für die Tarife sind wir ganz klar der Meinung, dass ein Eingriff des Gesetzgebers nicht gerechtfertigt ist. Hier sollen weiterhin die Tarifpartner die Hoheit darüber haben, wie sie die Tarife ausgestalten. Wir folgen deshalb auch der Mehrheit.