Stämpfli Fabienne · Nationalrat · 2025-03-13
Stämpfli Fabienne · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-03-13
Wortprotokoll
Die GLP-Fraktion ist weiterhin der Ansicht, dass die einseitige Anrufbarkeit der Kommission für historisch belastetes Kulturerbe der richtige Ansatz für die Schweiz ist. Bundesrat und Verwaltung sowie die von unseren Nachbarländern gemachten Erfahrungen stützen dies. Der Ständerat bevorzugt die zweiseitige Anrufbarkeit. Er ist dem Nationalrat in einem Kompromiss nun so weit entgegengekommen, dass er für Kulturgüter im Kontext des Nationalsozialismus, die sich in öffentlich finanzierten Museen oder Sammlungen befinden, eine einseitige Anrufung ermöglichen will. Für alle anderen Kulturgüter, insbesondere für solche in Privatbesitz, wäre eine Anrufung nur im Einverständnis aller Parteien möglich.
Zusammen mit der Mehrheit Ihrer Kommission empfehlen wir Ihnen, eine klare Unterscheidung nach dem Kontext des Kulturguts vorzunehmen statt nach öffentlichem oder privatem Ausstellungsort. Damit würde für Kulturgüter im Kontext des Nationalsozialismus grundsätzlich die einseitige Anrufbarkeit gelten, für alle anderen Kulturgüter, insbesondere für solche im Kontext des Kolonialismus, die zweiseitige. Wir möchten nochmals betonen, dass die Kommission nur nicht bindende Empfehlungen abgeben kann.
Befürwortet wird die vom Ständerat beschlossene Ergänzung, dass die Kommission nur auf Gesuche eintritt, bei denen der Eigentumsanspruch auf das umstrittene Kulturgut glaubhaft ist und bei denen Bestrebungen zur Einigung sowie zur Nachforschung der Provenienz des Kulturguts erfolgt sind. Zudem sollen alle Parteien informiert werden und Anspruch auf eine Anhörung haben. Wir sind bereit, alle weiteren Ergänzungen seitens des Ständerates zu übernehmen.
Die GLP-Fraktion empfiehlt Ihnen, den breit abgestützten Mehrheitsantrag anzunehmen, und hofft, dass damit im Sinne eines beidseitigen Entgegenkommens die Differenz mit dem Ständerat ausgeräumt werden kann.