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Fässler Daniel · Ständerat · 2025-03-13

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-13

Wortprotokoll

Unser Rat hat die Motion Germann 24.3516 am 25.[NB]September des letzten Jahres zur Vorprüfung der zuständigen Kommission zugewiesen. In Umsetzung dieses Auftrags hat Ihre Kommission die Motion vorberaten. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Motion. Die Minderheit Schwander beantragt die Annahme der Motion. Ich hoffe, dass die Minderheit im Kommissionsbericht in diesem Fall richtig bezeichnet ist, und ich entschuldige mich dafür, dass ich das vorhin übersehen habe. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion. Ihnen liegt ein Kommissionsbericht vor.

Die Forderung des Motionärs ist nichts Neues. Das Parlament hat in den letzten zwei Jahren schon dreimal über identische Motionen beraten und sie jedes Mal abgelehnt. Im Dezember 2022 hatte Nationalrat Andreas Glarner ein erstes Mal eine gleichlautende Motion eingereicht; der Nationalrat lehnte die Motion 22.4397 in der Sommersession 2023 mit 134 zu 52 Stimmen ab. Im März 2023 wurde eine gleichlautende Motion von unserem Kollegen Marco Chiesa eingereicht; unser Rat lehnte die Motion 23.3086 am 15.[NB]Juni 2023 mit 36 zu 8 Stimmen deutlich ab. Schliesslich reichte die SVP-Fraktion Ende Februar 2024 im Nationalrat einen weiteren Vorstoss ein, wiederum eine Motion mit identischem Wortlaut; der Nationalrat lehnte in der letzten Herbstsession auch die Motion 24.3058 ab, und zwar mit 97 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Wegen der vorliegenden Motion Germann haben auch wir im Ständerat ein zweites Mal über die Forderung nach der Schaffung von Transitzonen zu befinden. Der Motionär verlangt, dass der Bundesrat an mehreren Abschnitten unserer Landesgrenzen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Grenzkantonen, also zum Beispiel mit dem Tessin, mit dem Wallis, mit dem Kanton St.[NB]Gallen oder mit dem von Kollege Germann vertretenen Kanton Schaffhausen, Transitzonen schafft, die für Asylsuchende nur vom Ausland her erreichbar wären. Asylsuchende dürften nur noch in solchen Transitzonen einen Asylantrag stellen. Sie müssten bis zum endgültigen Entscheid über ihr Asylgesuch dort verbleiben und dürften nur definitiv in die Schweiz einreisen, wenn sie über einen positiven Asylentscheid verfügen. Andernfalls wären sie, nach den Vorstellungen des Motionärs, an den Nachbarstaat zu überstellen, aus dem sie eingereist sind.

Die Kommission teilt im Grundsatz das der Motion zugrunde liegende Anliegen, die irreguläre Migration zu unterbinden und daher nur Personen in die Schweiz einreisen zu lassen, die effektiv ein Aufenthaltsrecht haben. Die Kommission anerkennt auch, dass die Bevölkerung zunehmend weniger bereit ist, die aktuelle Situation im Asylbereich zu akzeptieren und mitzutragen. Die Kommission weiss auch, dass Kantone und Gemeinden bei der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden, von Personen mit einem negativen Asylentscheid sowie von vorläufig Aufgenommenen mit stark gestiegenen Herausforderungen konfrontiert sind, die sie zum Teil kaum mehr bewältigen können.

Die Kommission lehnt die vorliegende Motion trotzdem ab, in erster Linie, weil sie die Forderung als nicht umsetzbar erachtet. Zwar bestehen heute bei den schweizerischen Flughäfen bereits solche Transitzonen. Da nur wenige Asylsuchende über den Luftweg in die Schweiz einreisen, lassen sich die entsprechenden Asylanträge auf diese Weise behandeln. Würden auch für die auf dem Landweg in die Schweiz einreisenden Asylsuchenden Transitzonen geschaffen,[NB]müssten[NB]direkt[NB]an den Landesgrenzen grössere Gebiete ausgeschieden und die notwendigen Unterkünfte sowie Verfahrens- und Verwaltungsräume erstellt werden. Die Kommission kann sich nicht vorstellen, dass sich für dieses Vorhaben ein Grenzkanton finden liesse. Ein neues Regime mit Transitzonen würde zudem nur funktionieren, wenn an allen Grenzübergängen systematisch Grenzkontrollen durchgeführt würden. Bei 2,2 Millionen Grenzübertritten pro Tag - dazu gehören die Übertritte von rund 400[NB]000 Grenzgängerinnen und Grenzgängern - ist dies nicht denkbar und auch nicht umsetzbar.

Es wäre zudem absehbar, dass Migrantinnen und Migranten versuchen würden, über die grüne Grenze illegal in die Schweiz einzureisen. Zu guter Letzt übersieht der Motionär nach Auffassung der Kommission offenbar, dass alle Asylsuchenden bereits in die Schweiz eingereist sind, sobald sie die Staatsgrenze überschritten haben. Daran ändert auch die Überstellung in eine Transitzone nichts. Die entscheidende Frage, ob die Nachbarstaaten bereit wären, Personen zurückzunehmen, deren Asylgesuch in der Schweiz abgelehnt wurde, lässt der Motionär daher wohlweislich offen.

Ich fasse zusammen: Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion Germann abzulehnen. Eine Minderheit Schwander beantragt Annahme der Motion.