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Salzmann Werner · Ständerat · 2025-03-13

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-13

Wortprotokoll

Die SPK des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 5.[NB]November 2024 die ihr zugewiesenen, vom Ständeratspräsidenten erwähnten gleichlautenden Motionen der SVP-Fraktion des Nationalrates und meine Motion vorberaten. Der Bundesrat soll beauftragt werden, Massnahmen zu treffen, damit sämtliche relevanten Daten von illegalen Migranten betreffend Aufenthaltsstatus, Wohnort, Versicherungsstatus, Prämienzahlungen, Prämienvergünstigung und Versicherungsleistung von Krankenkassen, AHV, IV und weiteren Sozialversicherungen ausgetauscht und abgeglichen werden. Um die Anwesenheit von illegalen Migranten in der Schweiz dauerhaft zu bekämpfen und, wenn immer möglich, dauerhaft zu unterbinden, muss der Datenaustausch zwischen Kantonen, Gemeinden, Sozialbehörden, Krankenkassen, AHV, IV und den weiteren Sozialversicherungen, bezogen auf diese Personen, systematisiert werden. Um die Anwesenheit von illegalen Migranten in der Schweiz zu bekämpfen und, wenn immer möglich, dauerhaft zu unterbinden, ist es nötig, dass diese Motionen angenommen werden.

In der bundesrätlichen Stellungnahme wird erwähnt, mit der geltenden Regelung werde der Datenschutz gewährleistet und es könne vermieden werden, dass sich illegal Anwesende bei den Sozialversicherungen anmeldeten. Im Bericht "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers" vom Dezember 2020, den der Bundesrat in Erfüllung des Postulates 18.3381 der SPK-N vom 12.[NB]April 2018 vorlegte, heisst es: "Die Krankenversicherer und die Kantone sind nur berechtigt, Personendaten an die Migrationsbehörden bekannt zu geben, wenn die betroffene Person dazu schriftlich eingewilligt hat." Weiter heisst es: "Der Bundesrat kommt trotz der allenfalls möglichen Ziel- und Interessenkonflikte zwischen den beteiligten Behörden zum Schluss, dass die bestehende Regelung des Datenaustauschs in diesem Bereich angemessen ist."

Das heisst, dass der verweigerte Datenaustausch in diesen Fällen offenbar hilft, rechtswidrige Aufenthalte in unserem Land zu gewähren. Das kann doch nicht sein, denn ein [PAGE 203] illegaler Aufenthalt ist kein Kavaliersdelikt! Der Bundesrat müsste ein Interesse daran haben, dass die Meldepflicht hier funktioniert, statt darauf zu vertrauen, "gäng wie gäng sig scho guet", da sich Sans-Papiers in der Regel nicht bei den Behörden anmelden, weil sie eine Entdeckung befürchten. Stattdessen bezeichnet der Bundesrat einen automatischen Datenaustausch zwischen den mit dem Vollzug der Sozialversicherungsgesetze und den mit dem Vollzug des Ausländer- und Integrationsgesetzes betrauten Organen in der Praxis als wenig wirkungsvoll.

Hier braucht es eine Korrektur. Die Grundlage dazu bieten die vorliegenden Vorstösse. Der Staat muss doch das grösste Interesse daran haben, rechtswidrigen Aufenthalt zu unterbinden. Wenn mittels Datenschutz illegaler Aufenthalt geduldet wird, untergräbt dies das Vertrauen in unseren Staat. Auch das Vertrauen in die Migrationspolitik, die bei den Bürgerinnen und Bürgern weit oben auf dem Sorgenbarometer steht, wird geschwächt.

Schweizerinnen und Schweizer, aber auch Menschen ohne Schweizer Pass, die bei uns ordentlich angemeldet sind, müssen sich an unsere Gesetze halten. Denken Sie daran, welches Signal wir aussenden, wenn mittels Datenschutz rechtswidriger Aufenthalt akzeptiert wird. Dies kann gar als Einladung zum illegalen Aufenthalt in der Schweiz verstanden werden. Um die Attraktivität der Schweiz für den illegalen Aufenthalt zu reduzieren, müssen wir alle Möglichkeiten ergreifen.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass illegale Migration und die damit einhergehende Schwarzarbeit ein grosses Problem in der Schweiz seien. Gegen diese Phänomene müsse vorgegangen werden. Die Bevölkerung akzeptiere es nicht mehr, dass nichts getan und illegale Migration als gegeben hingenommen werde, und erwarte konkrete Antworten. Der mit den Motionen verlangte Datenaustausch stelle eine einfache und konkrete Massnahme gegen den illegalen Aufenthalt in der Schweiz dar. Es sei nicht akzeptabel, dass der Datenschutz die Identifizierung und Abschiebung von Sans-Papiers erschwere.

Die Kommissionsminderheit wiederum ist der Auffassung, dass der Hauptgrund für illegale Migration das Angebot an Schwarzarbeit sei. Zur besseren Bekämpfung illegaler Migration sei ein grösserer Druck auf die Arbeitgeber und eine intensivere Kontrolle notwendig. Der Minderheitssprecher wird den Minderheitsantrag noch selbst begründen.

Ihre Kommission beantragt mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, beide Motionen anzunehmen. Die Minderheit beantragt die Ablehnung.

Ich bitte Sie im Namen der grossen Mehrheit Ihrer Kommission, diesen Motionen zuzustimmen, dadurch eine Kurskorrektur einzuleiten und das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat zu stärken.