Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-17
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-17
Wortprotokoll
Da der Bundesrat die Verordnung erst an einer der nächsten Sitzungen verabschieden wird, erfolgt diese Antwort summarisch. Der Bundesrat hat vom 26.[NB]Juni bis zum 17.[NB]Oktober 2024 eine Vernehmlassung zur CO2-Verordnung durchgeführt. Insgesamt wurden 202 Stellungnahmen eingereicht. Der Bundesrat wird die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung und die Evaluation der Eidgenössischen Finanzkontrolle in seine Überlegungen einbeziehen. Er wird die Revision der CO2-Verordnung an einer seiner kommenden Sitzungen verabschieden. Das revidierte CO2-Gesetz ist gemäss dem Beschluss des Parlamentes seit dem 1.[NB]Januar 2025 in Kraft. Die Ausführungsbestimmungen in der CO2-Verordnung werden dementsprechend, soweit notwendig, rückwirkend auf den 1.[NB]Januar 2025 in Kraft gesetzt. Da die bisherigen Bestimmungen Ende 2024 ausgelaufen sind oder eine kontinuierliche Regulierung erfordern, ist eine rückwirkende Inkraftsetzung unausweichlich. Die CO2-Zielwerte für die Fahrzeuge sind seit der Verabschiedung des CO2-Gesetzes in der Frühjahrssession 2024 bekannt. Ohne Gesetzesänderung kann der Bundesrat nicht von diesen Zielwerten abweichen.