AB 354325
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-17
Wortprotokoll
Für mich ist bereits heute klar: Wer eine Klage einreicht und nicht die Mittel dazu hat, kann, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat, einen unentgeltlichen Rechtsbeistand verlangen. Er erhält diesen dann auch. Das ist der erste Punkt. Weiter haben wir in diesem Zusammenhang auch die Frage diskutiert, ob allenfalls die Gerichtskosten reduziert werden müssten. Das ist eine Frage - das habe ich Ihnen bereits in der Kommission gesagt -, über die ich gerne zu diskutieren bereit bin. All das hat mit dem vorliegenden Fall aber nichts zu tun. Hier geht es um eine ganz andere Grundkonzeption. Hier geht es darum, dass sich Geschädigte zusammentun, worauf jemand ihre Interessen geschlossen vertritt. Dabei wird der individuelle Einzelfall nicht mehr geprüft, sondern eben der Fall der Geschädigten als eines Ganzen. Damit sind wir klar der Meinung, dass, wie ich bereits gesagt habe, schlussendlich ganz andere Leute profitieren als die Konsumentinnen und Konsumenten. Sie dürfen aber gerne auf mich zukommen, damit wir über die Höhe der Gerichtsgebühren diskutieren können, ebenso wie über die Grundsätze für die Gewährung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes.