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Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-03-17

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-17

Wortprotokoll

Ich danke der Kommissionssprecherin für die hervorragende Darstellung der Situation; eigentlich hat sie sowohl die Sicht der Mehrheit wie auch die Sicht der Minderheit bereits begründet.

Eines muss ich vorwegnehmen: Diese Motion hat bereits etwas bewirkt, nämlich dass die Akteure mehr miteinander sprechen und gewillt sind, in Zukunft besser zusammenzuarbeiten und besser zu kommunizieren. Das ist bereits eine positive Wirkung. Dennoch beantrage ich Ihnen mit meiner Minderheit, die Motion anzunehmen.

Mit der Motion soll, wie gesagt, erreicht werden, dass die Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und der SGG gekündigt wird. Für eine Annahme der Motion sprechen zwei Hauptgründe, die die Kommissionssprecherin bereits erwähnt hat.

Der erste Grund ist, dass die Rütliwiese in den vergangenen zwanzig Jahren immer stärker verpolitisiert und zu politischen Zwecken missbraucht wurde. Ich erinnere an die Anfänge vor rund 20 oder 25 Jahren bzw. an die grossen Ausschreitungen im Jahr 2005. Darunter litt damals insbesondere der Kanton Schwyz, der enorme Massnahmen treffen musste. Zu Ausschreitungen kam es auch in den nachfolgenden Jahren noch, und der Kanton Schwyz musste jeweils von Brunnen aus Massnahmen treffen, weil die Schifffahrt bis zum Rütli von Brunnen ausging.

Der zweite Grund ist, dass der Bund ohnehin - die Kommissionssprecherin hat das ebenfalls bereits erwähnt - den grössten Teil des Unterhalts und der Investitionen bezahlt.

Der Bundesrat erachtet eine Kündigung der Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und der SGG als schwierig, auch wenn er die Möglichkeit einer Kündigung nicht ganz ausschliesst. Die Kommission sieht das nicht ganz so drastisch, sie hält einfach fest, dass der Schenkungswille zu respektieren sei. Die Kommissionssprecherin hat zudem [PAGE 225] mehrfach betont, dass eine Kündigung keinen Einfluss auf die Schenkungsauflage habe.

Wir befinden uns aber im Bereich des öffentlichen Rechts - denn diese Verträge wurden im öffentlichen Recht abgeschlossen -, und deshalb stellt sich aus meiner Sicht dennoch die Frage, ob diese Vereinbarung wirklich nicht kündbar ist und was in einem solchen Fall mit der Schenkungsauflage passieren würde. Es ist ja gerade der Zweck der Motion, dies zu prüfen und dann die entsprechenden Konsequenzen daraus zu ziehen. Wenn die Vereinbarung tatsächlich nicht kündbar sein sollte bzw. wenn eine Kündigung keinen Einfluss auf die Schenkungsauflage haben darf, dann hätten 1902 die SBB auch nicht gegründet werden dürfen, denn dafür wurden damals sogar privatrechtliche Verträge gekündigt und die entsprechenden Eigentümer enteignet. Wenn man etwas wirklich will, ist offenbar alles möglich.

Was im vorliegenden Fall die Frage der Schenkungsauflage betrifft: Die Bedeutung einer solchen Auflage ist mir durchaus bewusst. Wenn ich als Schenker auftrete, dann möchte ich natürlich, dass die Auflagen eingehalten werden. Aber in Bezug auf das Rütli wurde in den ursprünglichen Verträgen zusätzlich festgehalten, dass letztlich der Bund das Ganze finanziert. Vor dem Hintergrund dieser Schenkungsauflage sowie der Finanzierung täten wir deshalb gut daran, uns dieses schwierige Vertragswerk einmal genau anzuschauen und es zu prüfen, um anschliessend gemäss meiner Minderheit die Konsequenzen zu ziehen und die Vereinbarung zu kündigen, bevor allenfalls weitere Ausschreitungen stattfinden und dann vielleicht der Kanton Schwyz dieses Vertragswerk von sich aus auflösen will.

Es kann sicher nicht sein, dass wir einfach hinschauen. Aktuell geht es natürlich gut, die Parteien und die Akteure haben sich zusammengerauft, sie nehmen sich wahrscheinlich gerade wegen dieser Motion zusammen, aber in der Vergangenheit, in den letzten zwanzig Jahren, kam es zu einer unschönen Verpolitisierung.

Wir sind im Ständerat, im Nationalrat und als Bundesparlament gehalten, in die Zukunft zu schauen, damit es eben nicht mehr zu solchen Vorfällen kommt. Wir sind gehalten, präventive Massnahmen zu treffen, und eine Massnahme wäre eben, das ganze Vertragswerk zu prüfen und daraus dann die Konsequenzen zu ziehen.

Wie gesagt, der Bund bezahlt, und wenn der Bund bezahlt, sollte er eben auch mehr Verantwortung übernehmen, er sollte mehr Kompetenzen bekommen, und das kann er nur, wenn die Kündigung des Vertragswerks in Angriff genommen wird.

Ich bitte Sie, meiner Minderheit zuzustimmen.