AB 354342
Barandun Nicole · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-17
Wortprotokoll
Ich halte hier im Wesentlichen das Votum meiner erkrankten Kollegin Maya Bally.
Es wurde heute schon mehrmals gefragt, auf welcher Seite wir stehen. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP steht auf der Seite unseres gut funktionierenden Rechtssystems. Die geltende Rechtslage der Schweiz sieht heute schon verschiedene Instrumente zur Geltendmachung von sogenannten Kollektivschäden vor. Bisher konnten jedoch Schadenersatzforderungen gegen Unternehmen nicht kollektiv, sondern nur auf Basis von Einzelklagen eingeklagt werden.
Das Anliegen, Konsumenteninteressen mittels Sammelklagen vereinfacht durchzusetzen, tönt erst einmal sympathisch. Aber Achtung, das betrifft nur die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Es geht aber auch um zahlreiche andere Ansprüche. Dieses Verfahren birgt - wir haben es schon mehrmals gehört - auch Gefahren. 2014 wurde deshalb klar festgehalten, dass die Motion nicht zur Einführung von Sammel- und Gruppenklagen nach amerikanischem Vorbild führen soll. Vielmehr hat man auf verschiedene alternative Umsetzungsmöglichkeiten verwiesen, die sehr genau geprüft werden sollen und die Auswüchse, wie sie im Ausland mittlerweile auch in unseren europäischen Nachbarstaaten aufgetreten sind, verhindern sollen. Dies ist leider nur in bescheidenem Rahmen geschehen. Es wurden zudem nur Lösungen innerhalb der Zivilprozessordnung angeschaut und nicht auch solche ausserhalb. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP bedauert dies sehr.
Der Bundesrat schlägt in seinem Entwurf von Ende 2021 vor, die bestehende Verbandsklage auszubauen und in Zukunft mit dieser auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen zu ermöglichen. Tatsächlich sind die Sammelklagen ein Import aus dem Common Law, das nicht zu unserer Zivilprozessordnung und unserer prozessualen Kultur passt. Auch die Mehrheit der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist der Meinung, dass die Möglichkeiten für durch kollektive Schäden Geschädigte optimiert werden können und sollen. Es bestehen aber sehr grosse Befürchtungen, dass mit dem Entwurf des Bundesrates weit über das Ziel hinausgeschossen wurde und ein grosses Risiko besteht, dass[NB]damit[NB]in[NB]erster[NB]Linie[NB]Anwältinnen[NB]und Anwälte profitieren würden, die Konsumentinnen und Konsumenten aber viel weniger.
Es kommt noch etwas hinzu: In der ganzen Diskussion haben wir immer wieder vor allem von einem Fall einer solchen möglichen Klage gehört, das ist der VW-Dieselskandal. Dass diese Klage allerdings aus formellen Gründen abgewiesen werden musste, war von Beginn an klar. Im Übrigen hätte da der finanzielle Schaden wohl auch einzelnes Prozessieren erlaubt.
Es mag weitere Beispiele geben, aber eben oft mit vielen Betroffenen und sehr kleinem Schaden. Da muss man sich zu Recht fragen: Wollen wir auf dem Weg der Verbandsklage eine Prozessflut ermöglichen, mit der ein Schaden geltend gemacht werden kann, der zwar ärgerlich ist, aber eigentlich unbedeutend? Ist das politisch oder gesellschaftlich erwünscht? Die Mehrheit der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP teilt die Skepsis und auch die Befürchtungen von Expertinnen und Experten, dass mit dieser Vorlage eine Zunahme von besonders öffentlich wirksamen Gerichtsverfahren gegen exponierte Unternehmen in der Schweiz stattfinden wird, aber nicht mit konkreten, sondern mit eher allgemeinen Haftpflichtansprüchen, die weit über das hinausgehen würden, was mit wirtschaftlichen Faktoren erklärbar wäre.
Es wird aus unserer Sicht zu Recht befürchtet, dass mit der Einführung der bundesrätlichen Vorlage das Rechtssystem verpolitisiert würde. Das heisst, man würde gerichtlich etwas durchzusetzen versuchen, womit man z.[NB]B. im demokratischen Prozess gescheitert ist. Oder man würde mittels [PAGE 377] grossen öffentlichen Drucks angeblichen Schaden geltend machen, ohne dass man dafür ein Beweisverfahren durchführen müsste. Mittels solchen Drucks könnten prozessuale demokratische Verfahren tatsächlich untergraben und die Rolle des Parlamentes und der Gerichte geschwächt werden. Das darf auf keinen Fall unser Bestreben sein.
Selbstverständlich winken die Befürworter dieser Vorlage ab, relativieren massiv und versichern, dass es überhaupt nicht um eine Amerikanisierung unseres Rechtssystems gehe. Aber schauen Sie doch, was in unserem näheren Umfeld geschehen ist; meine Vorrednerin hat schon detailliert darauf hingewiesen. Tatsächlich haben sich immer mehr Anwaltskanzleien vor allem auch aus den Vereinigten Staaten in der EU niedergelassen. Eine Kanzlei hat allein 1,3 Milliarden US-Dollar in europäische Rechtsfälle investiert. Eine andere hat 1,83 Milliarden US-Dollar weltweit in insgesamt 175 Fälle von Sammelklagen investiert. Das sind nur zwei Beispiele, die exorbitant sind. Aber diese Firmen machen das natürlich nicht, weil sie Philanthropen sind und sich für uns Bürgerinnen und Bürger einsetzen möchten. Sie machen das, um gutes Geld zu verdienen. Leider gibt es auch unter den Anwälten nicht nur seriöse Kolleginnen und Kollegen.
Vergessen Sie nicht: Nicht nur die Unternehmer zahlen die Zeche; die Gerichtskosten, die durch die Zunahme solcher Prozesse entstehen, werden nie und nimmer vollständig auf die Parteien abgewälzt werden können. Diese Kosten muss dann der Steuerzahler berappen. Die Gerichte sind zudem mit der Geschäftslast heute schon am Anschlag. Es bräuchte also wiederum mehr Personal, das wir vermutlich nicht haben. Da muss ich Sie schon fragen, was Ihnen lieber ist: Prozesse, die innert angemessener Frist beendet werden, wie es in der Schweiz der Fall ist, oder Sammelklagen mit Kleinstschäden, die Jahre beanspruchen, wie es eben im europäischen Ausland der Fall ist?
Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist der Meinung, dass die angestrebte Entamerikanisierung von Sammelklagen schlichtweg unrealistisch ist, auch wenn uns das die Befürworter glauben machen wollen. Aber selbst Befürworter müssen einräumen, dass die Einreichung einer Sammelklage angesichts der komplexen prozessualen Anforderungen eben erhebliche finanzielle Mittel erfordert. Hier liegt der Kern des Problems: das grosse Risiko von Missbrauch. Es braucht eben auch kommerzielle Finanzierung. Es ist kaum vorstellbar, dass die entsprechenden Missstände verhindert werden können, lediglich, weil nur Klagen von nicht gewinnorientierten Verbänden legitimiert sein sollen. Ich möchte nochmals daran erinnern, dass unsere Zivilprozessordnung schon zahlreiche hilfreiche Instrumente kennt. Objektive Klagehäufung und Streitgenossenschaften kennen wir schon lange. Es besteht die Möglichkeit von Teilklagen und Pilotprozessen. Zudem stehen unentgeltliche Prozessführung und unentgeltliche Rechtsbeistände bei prozessualer Bedürftigkeit zur Verfügung.
Für uns, die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP, ist es unverständlich, warum das nordische Modell, das in der Sache offenbar sehr erfolgreich ist, nicht intensiv geprüft wurde. Dieses besticht dadurch, dass die nordischen Ombudsstellen als letztes Mittel eine Kollektivklage anstrengen können, wenn der Konflikt nicht beigelegt werden kann. Das heisst, dass diese Ombudsstelle ein gewisses Gewicht hat und keine Alibiübung ist. Aus unserer Sicht sollte man in diesem Bereich eine Lösung anvisieren. Wir sollten die Fehler unserer Nachbarn nicht kopieren. Wir sehen ja, wohin diese führen. Die Revision der Zivilprozessordnung hat zudem weitere Erleichterungen geschaffen. Wir sollten, wenn wir uns diesem Verfahren nochmals zuwenden, die Frage der Ombudsstelle prüfen. Aber die Mehrheit der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP denkt, dass im laufenden Verfahren ein solches Umschwenken nicht möglich ist. Lassen Sie uns aus den Fehlern unserer Nachbarn lernen und einen anderen Weg gehen. Wir bieten Hand dafür.