Rieder Beat · Ständerat · 2025-03-17
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-17
Wortprotokoll
Nur eines vorweg: Wieso hat Norwegen kein Investitionskontrollgesetz? Norwegen hat einen Staatsfonds von 1500 Milliarden Kronen, der in allen wichtigen Gesellschaften von Norwegen mit dem Fuss drin ist. Wenn dort jemand vom Ausland eine wirklich kritische Infrastruktur kaufen will, muss er an diesem Staatsfonds vorbei. Ich habe auch einmal einen Staatsfonds in diesem Rat beantragt, der dann leider keine Mehrheit gefunden hat.
Ich habe die Motion 18.3021 im Jahre 2018 eingereicht und sowohl den Vorstoss als auch das Investitionsprüfgesetz in der Fassung des Bundesrates bereits diverse Male gegen eine Sicht verteidigt, aus welcher die gegenwärtigen Probleme einer freien, liberalen Volkswirtschaft negiert werden und der Kopf lieber in den Sand gesteckt wird. Sie haben sicher den Bericht des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik gelesen und auch den Berichterstatter gehört und haben gemerkt, dass sich die Welt ändert. "Le monde a changé", hat Herr Kollege Broulis letzte Woche hier erklärt.
Nun, sowohl im Parlament als auch im Bundesrat hatte die Vorlage immer Gegner, die wahrscheinlich bis heute darauf gehofft haben, dass sich das Thema der Investitionskontrolle in einem freiheitlichen, offenen Staat wie der Schweiz, den auch ich sehr liebe, von selbst auflöst und dank einer konfliktfreien Weltwirtschaft und des globalen und freien Handels verschwindet. Die heutige Konstellation erinnert mich lebhaft an die jahrzehntelangen Auseinandersetzungen um den Wolf. Wenn Sie in diesem Hohen Haus ein schwerwiegendes Problem haben, dann gibt es, politisch gesehen, dafür drei mögliche Antworten:
1.[NB]Wir tun nichts, das Problem löst sich von selbst, und die politischen Vorstösse landen im Nirwana unserer Politik.
2.[NB]Wir werden gezwungen, zu handeln, weil das Problem mehr und mehr an Relevanz, Brisanz und Gefährlichkeit für die Sicherheit und Ordnung der Schweiz gewinnt, und erarbeiten ein Gesetz.
3.[NB]Wir tun nichts, haben uns aber geirrt. Es trifft der Super-GAU ein, und wir müssen mit Notrecht handeln und anschliessend mit einer Überregulierung auf eine solche[NB]volkswirtschaftliche Katastrophe reagieren; wir haben letzte Woche darüber berichtet.
Ich verspreche Ihnen hier, Sie werden, ob Sie es wollen oder nicht, die Wahl zwischen Variante 2 und 3 haben. Ich bin der Meinung, dass wir, wenn wir wirklich ein weiser Rat, "la chambre de réflexion", sein wollen, heute hier auf ein Gesetz eintreten müssen, das in einer schlanken Variante dem Entwurf des Bundesrates folgt und uns zu einer wirksamen Investitionskontrolle von ausländischen, staatlich dominierten Unternehmen führen kann. Entweder kontrolliert die Schweiz ihre ausländischen Investoren, oder die ausländischen Investoren kontrollieren immerhin Teile der Schweiz.
Zum Phänomen des staatlich gelenkten Kapitalismus, der staatlich gelenkte Investitionen in europäische Länder infiltriert: Dieses Phänomen der Neuzeit hat sich verstärkt, und nach wie vor hat die freie, liberale Marktwirtschaft bis anhin noch keine Antwort darauf gefunden. Ohne die Einführung von Investitionskontrollen, insbesondere bei staatlich dominierten oder staatlich unterstützten Unternehmen, schaltet ein staatlich gelenkter Kapitalismus die freie Marktwirtschaft aus.
Kein einziges Land der westlichen Welt hat seine Investitionskontrolle zurückgeschraubt; nahezu alle haben sie verschärft, sogar die Österreicher. In der EU verfügen 24 von 27 Ländern über eine Investitionskontrolle. Die restlichen drei Länder - Griechenland, Zypern und Kroatien - sind daran, eine solche zu implementieren. Mehrere Länder haben solche Instrumente neu eingeführt. Die geopolitische Situation der Weltwirtschaft ist gegenwärtig so geartet, dass wir uns in Blockbildungen befinden, die geradezu nach einer Möglichkeit schreien, sich ein Instrument zum Schutz der eigenen Wirtschaft offenzuhalten - ich betone: offenzuhalten. [PAGE 236]
Überall stehen die Regierungen hinter ihren Konzernen und schützen ihre Industrie-Champions. Der Chips Act der USA vom 15.[NB]Januar 2025, ich komme darauf zurück, ist das letzte Bild dieser Ausprägung. Wir sind gemäss Gabor Steingart, ich zitiere gerne einen grünen Finanzwirtschaftler, im "Weltkrieg um Wohlstand". Die USA führen gegenwärtig eine neomerkantilistische Politik, und China sowie andere grosse Machtzentren, auch Indien, führen eine strenge nationalistische Industriepolitik. Wir sind als weltoffenes und verlinktes Land mittendrin. Alle Länder, auch die Schweiz, müssen in diesem Umfeld ihre Interessen nicht nur definieren - wir wollen eine freie Marktwirtschaft -, sondern auch schützen. Sie haben es im Bericht des Bundesrates gelesen, die Situation wird gegenwärtig leider nicht besser.
Ich gebe Ihnen nun zwei, drei Argumente mit auf den Weg, damit Sie zuletzt guten Mutes auf das Gesetz eintreten können.
Beyond Gravity: Letzte Woche haben Sie eine sehr interessante Diskussion über ein Unternehmen geführt, das mir jedenfalls nicht so auf dem Radar war und das unser Rat mit seinem Entscheid als strategisch so wichtig betrachtet hat, dass er einen Verkauf ins Ausland oder an Private nicht zugelassen hat. Es fielen dabei Sätze wie "le monde a changé"; "die Sicherheit und Ordnung unseres Landes lässt einen Verkauf nicht zu"; "wir brauchen ein strategisches Pfand in der Hand für Verhandlungen in anderen Bereichen", Herr Kollege Salzmann; "wir brauchen rechtliche Absicherungen"; "wir können unter Auflagen und Bedingungen verkaufen"; "wir haben kein strategisches Interesse an Beyond Gravity und sollten die Juwelen sofort verkaufen". Sie konnten die Debatte selbst verfolgen. Genau dieser Problemstellung begegnet das Investitionsprüfgesetz, indem es dafür sorgt, dass dem Bundesrat ein Instrument an die Hand gegeben wird, das er bis heute nicht hat. Gäbe es ein solches Gesetz, könnte der Bundesrat für Beyond Gravity neben einer Option der Verstaatlichung auch die Option eines Verkaufs auf dem freien Markt seriös prüfen. Ich verweise auf Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes.
Aber der ganz grosse und entscheidende Unterschied ist, dass, statt wie letzte Woche im Nebel zu stochern, ein Investitionsprüfgesetz dazu führt, dass der Staat durch das Vorabklärverfahren den Käufer kennt und erfährt, welchen Preis dieser Käufer anbietet, ob dieser Käufer für das konkrete Geschäft eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Schweiz ist und ob das Problem allenfalls mit Bedingungen oder Auflagen gelöst werden kann oder nicht. Diese Möglichkeiten haben Sie nur, wenn das Staatsorgan auch entsprechende gesetzliche Grundlagen hat und diese auch generell für alle strategischen Bereiche anwenden kann. Daher müssen wir uns nicht dem Vorwurf aussetzen, wir hätten eine erfolgreiche Firma ins Verderben geführt.
Gerade jene hier im Saal, die die Motion Dittli 24.4470, "Beyond Gravity wenn immer möglich an Schweizer Unternehmen oder an Schweizer Investoren verkaufen", so wacker unterstützt haben, müssten heute eigentlich geschlossen für das Investitionsprüfgesetz stimmen - ansonsten sind ihre damaligen Äusserungen völlig scheinheilig. Mithilfe des Vorabklärungs- und des Prüfverfahrens könnte man nämlich ohne Verstaatlichung von Beyond Gravity abklären, ob ein Verkauf an Private entsprechend dem Interesse der Schweiz genehm ist oder nicht.
Das Investitionsprüfgesetz muss eine einzige Kernaufgabe erfüllen, diese sehen Sie in Artikel 1 des Gesetzes: Der Bundesrat muss ein Instrument in der Hand haben, um Übernahmen zu verhindern oder zu regulieren, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Schweiz gefährden oder bedrohen könnten. Kein souveräner Staat der westlichen Welt lässt ungezügelt Investitionen in seinem Land zu, ohne diese zwei Punkte zu kontrollieren. Dabei ist der konkrete Einzelfall zu prüfen und nicht schon vorsorglich, wie bei Beyond Gravity, zuzuschlagen, ohne zu wissen, was wir denn effektiv machen.
Übrigens entlarvt der Fall Beyond Gravity noch ein anderes, völlig falsches Narrativ, das unzählige Male gegen dieses Gesetz ins Feld geführt wurde, nämlich dass es in der Schweiz gar keine Firmen gebe, die einen solchen Schutz überhaupt bräuchten. Wir haben in der Schweiz 3000 Rüstungszulieferer - 3000 Rüstungszulieferer! Wie viele Firmen à la Beyond Gravity gibt es darunter? Ich weiss es nicht. Der Bundesrat dagegen sollte es wissen, um, falls nötig, eingreifen zu können.
Ich komme zu meinem zweiten Argument, wofür ich das Beispiel des Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommens mit Indien nehme. Im letzten Dezember haben wir hier in diesem Rat den Handelsvertrag mit Indien verabschiedet. In jedem modernen Freihandelsabkommen finden Sie heute Vorgaben zur Investitionstätigkeit ausländischer Unternehmen. Der Staatsvertrag wurde abgeschlossen, Bundesrat und Parlament haben ihn zwischenzeitlich genehmigt. Da ich bei meinem Aufenthalt mit der APK-S-Delegation in Indien ein wenig Zeit hatte, auch die Details zu kontrollieren, sind mir zwei Passagen aufgefallen: einerseits Artikel 7.2, "Investitionsförderung", andererseits Artikel 11.10, "Ausnahmen zur Wahrung der Sicherheit".
Ich zitiere Artikel 7.2 Ziffer 2: "Im Hinblick auf die Förderung der Investitionstätigkeit in Indien ist Indien um die Sicherstellung eines günstigen Klimas für ausländische Direktinvestitionen bestrebt, wobei der Notwendigkeit Rechnung getragen wird" - jetzt kommt es - "potenzielle Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung zu ermitteln, zu bewerten und abzuschwächen."
Ich zitiere Artikel 11.10, "Ausnahmen zur Wahrung der Sicherheit": "Dieses Kapitel ist nicht dahingehend auszulegen, dass es die Vertragsparteien" - gemeint ist Indien - "daran hindert, Massnahmen zu ergreifen oder Auskünfte zu verweigern, sofern sie dies zum Schutz ihrer wesentlichen Interessen der inneren Sicherheit als notwendig erachten." Sie sehen, kein vernünftiger Staat unterzeichnet ein Freihandelsabkommen ohne eine solche Rückversicherung bzw. Rückfallposition. Glauben Sie effektiv, dass Indien der Schweiz erlauben würde, in die Raumfahrtindustrie in Bangalore zu investieren, ohne diese Investitionen zu kontrollieren? Das wäre völlig hirnrissig.
Beispiele von ausländischen Staaten, die selbstverständlich ihrerseits diese Problematik schon längstens streng regeln, gibt es wöchentlich. Letzte Woche eine Meldung in "Finanz und Wirtschaft": "UBS erhält grünes Licht für Anteilsverkauf an CS Securities in China [...]. Die UBS darf in China ihren Anteil an Credit Suisse Securities reduzieren." Das können Sie nachlesen. Weil es nicht möglich ist, dass eine ausländische Bank in China für ein Wertpapiergeschäft mehr als eine Lizenz hat, musste die UBS anfragen, ob sie das darf. China hat es geprüft und genehmigt. Nichts anderes verlangt dieses Gesetz.
"Neuste Entwicklungen im EU-Beihilfenrecht" - dazu hat Kollege Würth neulich eine interessante Interpellation eingereicht; manchmal gelingt ihm dies. (Teilweise Heiterkeit) Die EU hat nicht nur auf Einzelstaatsebene eine Investitionskontrolle, die insbesondere gegenüber staatlich gelenkten Investoren greift, sondern hat neu auch das Beihilfenrecht neu ausgestaltet, das unter wettbewerbsverzerrenden Beihilfen auch Unternehmen erfasst, welche direkt oder indirekt von finanziellen Hilfen oder günstigen Konditionen des Staates profitieren, um im Ausland Firmen zu erwerben. Die diesbezügliche Verordnung Foreign Subsidies Regulation (FSR) lässt Eingriffe der EU zu, wenn Unternehmen in der EU auftreten, die mit staatlichen Mitteln oder zu günstigen Konditionen Firmen in der EU aufkaufen wollen.
Letztes Beispiel, Chip-Industrie und die Folgen für die Schweiz: Ich habe mir im "Federal Register" das Framework for Artificial Intelligence Diffusion der USA vom 15.[NB]Januar 2025 zu Gemüte geführt. Sie haben sicherlich mitbekommen, dass die USA die Ausfuhr von Hochleistungschips einschränkt. Solche werden für KI-Anwendungen gebraucht. Die Schweiz, eine freie, offene Marktwirtschaft, kommt erstaunlicherweise nicht in den Genuss der Meistbegünstigungsklausel der USA, sondern fällt in eine Kategorie von Staaten, die von den USA offensichtlich als Risiko eingeschätzt werden. Ich war selbst erstaunt. Frage an den Bundesrat: Ist es nicht so, dass die USA sich der Position der Schweiz nicht sicher sind und keine Sicherheiten bestehen, dass den USA feindliche Staaten über den Erwerb von schweizerischen [PAGE 237] Unternehmen im KI-Bereich nicht doch an diese US-Chips herankommen könnten? Die Schweiz hat ja nicht einmal ein Gesetz, das es ihr erlauben würde, den Erwerb von solchen systemkritischen Firmen zu verbieten. Lesen Sie einmal Seite 4547 des Frameworks: Das Framework nennt namentlich die Staaten, die es legitimiert, unbeschränkt Chip-Aktien zu kaufen, und sagt, welches für diese Staaten die Requirements sind. Ich verweise auf "II. Security Requirements" auf Seite 4566, "Ownership Security". Bringen Sie Sicherheit beim Eigentümer der Firmen, dann können Sie vielleicht damit rechnen, dass Ihnen die USA in Zukunft unbeschränkt Chips liefern. Wenn sie die nicht liefern, haben Sie ein Problem. Sie können das alles in diesem Entscheid der USA nachlesen.
Aber das Beste, was ich gelesen habe, ist hier im Rat passiert. Vergleichen Sie einmal die Transparenzvorlage vom Dezember 2024 mit dem Investitionsprüfgesetz und dem Scheinargument der zunehmenden Bürokratie. Ich stelle eine seltsame Schizophrenie in der Gesetzgebungsentwicklung der Schweiz fest. Sie alle haben die Transparenzvorlage im Dezember 2024 mit grosser Begeisterung durchgewunken. Mit der Transparenzvorlage sollen flächendeckend alle Schweizer Investoren in der Schweiz systematisch in sämtlichen Bereichen ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten kontrolliert werden. Das Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) sieht vor, dass jegliche Kontrolle von Gesellschaften und juristischen Personen in der Schweiz durch Schweizerinnen und Schweizer - also uns selbst - registriert, aufgenommen und gemeldet werden muss. Diese Kontrolle erfolgt, wie bereits gesagt, systematisch und umfassend und ohne jegliche Ausnahme für alle Schweizerinnen und Schweizer, die sich in der Position befinden, dass sie die Kontrolle über eine Gesellschaft erlangt haben. Dafür haben wir mit der Annahme des Gesetzes Mittel freigegeben, die dazu führen, dass beim Bund mindestens 80 bis 120 neue Vollzeitstellen geschaffen werden - ich betone: 80 bis 120, das sind etwas mehr als die von Kollege Burkart erwähnten sieben Stellen. Das heisst, wir kontrollieren als Staat Schweiz die wirtschaftliche Aktivität unserer eigenen Bürgerinnen und Bürger unter dem Gesichtspunkt der Geldwäscherei und geben Mittel frei, die zu einer Bürokratie führen, von der wir uns gar noch nicht vorstellen können, was sie mit uns machen wird.
Gleichzeitig will das Parlament kein Investitionsprüfgesetz verabschieden, das in der Konzeption des Bundesrates, ich betone das, mit einer schlanken Ausgestaltung ausländische Investoren kontrollieren könnte, wenn die Sicherheit und die Ordnung der Schweiz auf dem Spiel stehen würden. Einen solch krassen Gegensatz bei der Gesetzgebung habe ich in meiner Laufbahn als Ständerat bislang nicht gesehen. Spätestens wenn man diese zwei Gesetzgebungen einander gegenüberstellt, müsste eigentlich dem Hintersten und Letzten hier klar sein, wie er hier abstimmen müsste.
Dabei habe ich noch nicht von der flächendeckenden systematischen Kontrolle im Immobilienbereich gemäss Lex Friedrich gesprochen. Dort kontrollieren wir bei jeder Hühnerhütte, ob sie an einen Ausländer geht oder nicht. Das ist so, das ist Courant normal. Alle Notare, die in diesen Kantonen arbeiten, wissen das.
Nun, ich bin für die schlanke Lösung des Bundesrates mit einer gezielten Anpassung. Ich verweise insbesondere auf den Einzelantrag Würth. Seine Änderungen genügen für eine[NB]effiziente[NB]Investitionskontrolle. Die Notwendigkeit ist gegeben.
Treten Sie auf die Gesetzesvorlage ein und weisen Sie sie zurück an die Kommission, damit das Gesetz auf der Basis der Vorlage des Bundesrates mit ein, zwei Retuschen in der Detailberatung wieder aufgenommen werden kann.
[VS]
[VS]
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]
Le débat sur cet objet est interrompu