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Würth Benedikt · Ständerat · 2025-03-17

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-17

Wortprotokoll

Das Votum von Kollege Schmid fordert mich doch noch etwas heraus. Und zwar insinuiert er ein Stück weit auch, dass Unternehmen in öffentlicher Hand heute überhaupt keine Fusionskontrolle hätten. Das ist nicht der Fall, denn auch die schweizerischen Unternehmen, die in öffentlicher Hand sind, kommen unter Umständen unter die Fusionskontrolle gemäss Kartellgesetz. Wenn man das anschaut, dann wird klar, dass die Weko, wenn jemand nach einer Fusion eine marktbeherrschende Stellung hätte, nach Kartellgesetz einen solchen Zusammenschluss auch unterbinden kann.

Dann ist noch Folgendes interessant: Der Titel von Artikel 11 unseres Kartellgesetzes heisst "Ausnahmsweise Zulassung aus überwiegenden öffentlichen Interessen". Also dort ist es gerade umgekehrt. Damit hat die Weko die Möglichkeit bzw. die Rechtsgrundlage, zu sagen: Es ist zwar durch die Fusion eine marktbeherrschende Stellung entstanden, aber es gibt bestimmte öffentliche Interessen, die hier vorgehen. Und ich sehe in diesem Gesetz eigentlich gerade das Gegenstück zu dem, was wir heute im schweizerischen Kartellgesetz verankert haben. Es gibt öffentliche Interessen, die bei einer internationalen Fusion eben zum Tragen kommen können, die es gebieten, einen Zusammenschluss zu unterbinden, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Es ist also nicht so, dass wir heute über das Wettbewerbsrecht, über das Kartellgesetz irgendwie keine Handhabe bei öffentlichen Unternehmen hätten. Wir haben diese heute schon im Binnenverhältnis. Aber bei einem internationalen Sachverhalt fehlt uns diese Möglichkeit ein Stück weit. Darauf hat der Gesetzgeber bis heute keine Antwort, und das ist das Problem. Wenn ein internationales Unternehmen staatskapitalistischer Herkunft ein schweizerisches Unternehmen übernimmt, dann wird das in aller Regel nicht zu einer marktbeherrschenden Stellung führen. Dann greift das Kartellgesetz nicht, und das ist das Problem.

Darum bin ich vom Saulus zum Paulus geworden. Ich habe nämlich seinerzeit diese Motion Rieder nicht unterstützt; ich habe sie damals aus grundsätzlichen liberalen Überlegungen abgelehnt. Heute muss ich sagen, dass sich die Welt verändert hat: Die Welt ist zunehmend von staatskapitalistischen Wirtschaftsordnungen geprägt. Da braucht man eine Rechtsgrundlage, um solche Unternehmenszusammenschlüsse, die eben wirklich dem öffentlichen Interesse widersprechen, im Notfall unterbinden zu können. Und das hier ist eine Notfallgesetzgebung.

Darum bitte ich Sie, hier einzutreten.

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