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Flach Beat · Nationalrat · 2025-03-18

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-03-18

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen zwei Postulate der PUK vorstellen und zur Annahme empfehlen.

Ich beginne mit einigen Zahlen zur Credit Suisse, die Sie dem Expertenbericht von Hau und Rochet entnehmen können und die Sie auch im PUK-Bericht finden. Zwischen 2010 und 2022 summierte sich der Gesamtverlust der Credit Suisse auf 33,7 Milliarden Franken. Das lag vor allen Dingen an Bussen, Vergleichen und Schadenersatzzahlungen, die sich in dieser Zeit auf rund 15 Milliarden Franken beliefen. Im gleichen Zeitraum aber zahlte die Credit Suisse sage und schreibe 39,8 Milliarden Franken an Leistungsprämien an die Managementebene aus. Die PUK ist der Meinung, dass wir es hier mit einem ungeheuerlichen Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben zu tun haben. Es gab offensichtlich ein fehlgeleitetes Anreizsystem innerhalb dieser wichtigen Bank.

Aus diesem Grund hat die PUK das Postulat 24.4541 mit einem Prüfauftrag an den Bundesrat eingereicht. Der Bundesrat soll prüfen, welche Massnahmen erforderlich sind, damit falsche Anreize bei den Vergütungen und Ausschüttungen der systemrelevanten Banken verhindert werden. Insbesondere sollen variable Vergütungen, also Erfolgsprämien, bei fehlendem Geschäftserfolg nicht ausbezahlt werden.

Die Finma kritisierte die Credit Suisse dafür, dass sie die Eigenmittel nicht aus Erträgen der Geschäftstätigkeit, sondern unter anderem aus Kapitalerhöhungen aufgebaut hatte. Auch die Politik der Credit Suisse bei den variablen Vergütungen war über Jahre hinweg ein Kritikpunkt der Finma. Der Finma fehlt aber explizit eine Rechtsgrundlage für Vorgaben zum Vergütungssystem von Finanzinstituten und damit auch von global systemrelevanten Banken.

Der Bundesrat befürwortet das Anliegen und prüft es bereits betreffend variable Vergütungssysteme. Ausschüttungsmechanismen wie Dividenden hat er jedoch in seinem Massnahmenpaket nicht erwähnt. Diese sind im Vorstoss der PUK aber ebenso mitgemeint. Ich möchte festhalten, dass es hier nicht generell um Banken oder Institute geht, sondern nur um die grossen Banken, diejenigen, die dann am Ende des Tages vom Staat geschützt respektive gerettet werden müssen.

Das Postulat 24.4544, "Gewährskriterien überprüfen, um die Verantwortung der SIB gegenüber der Schweizer Volkswirtschaft und den Steuerzahlenden zu stärken", widmet sich den Gewährskriterien für Führungsorgane von systemrelevanten Grossbanken. Mit diesem Postulat soll geprüft werden, ob die heutigen Kriterien auf Ebene der kandidierenden Personen mit Kriterien auf der Ebene des Gesamtorgans zu ergänzen sind.

Auch hier: Die Finma führte im Untersuchungszeitraum der PUK acht Enforcement-Verfahren gegen Mitarbeitende der CS durch. Darunter befanden sich auch Geschäftsleitungsmitglieder. Dieser Umstand alleine verdeutlicht, dass die Bank an einer fragwürdigen Risikokultur, einem mangelhaften Risikomanagement und einer ungenügenden Governance krankte. Eine global systemrelevante Grossbank übernimmt eine wesentliche Funktion im Schweizer Wirtschaftssystem. Ein solches Unternehmen muss auch ein gewisses Verantwortungsbewusstsein im Hinblick auf die Schweizer Volkswirtschaft aufweisen und entsprechend handeln. Das [PAGE 394] beginnt bei den Führungsorganen. Die PUK schlägt Ihnen daher vor, weitere Gewährleistungskriterien zu prüfen, um auf individueller Ebene und auf Ebene der Organe für eine bessere Governance zu sorgen. Das beginnt bei den Führungsorganen, geht aber weiter. Die PUK schlägt daher eine Prüfung weiterer Gewährleistungskriterien vor, auch auf Ebene der oberen Organe.

Der Bundesrat lehnt dieses Postulat ab, mit Verweis auf seine vorgesehenen Massnahmen im Bereich Corporate Governance sowie auf die Stellungnahme zur Motion 23.3455 der SVP-Fraktion, "Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten", die 2024 vom Nationalrat abgelehnt worden ist. Die PUK begrüsst, dass Massnahmen im Bereich der Corporate Governance geprüft werden und der Bundesrat die Relevanz dieser Führungsorgane anerkennt. Angesichts der Relevanz ist die gleichzeitige kategorische Ablehnung dieses Postulates jedoch nicht nachvollziehbar. Zudem bezog sich die genannte Motion auf die Rechtsform im Allgemeinen. Das ist beim vorliegenden Postulat nicht der Fall. Dieses fokussiert auf die systemrelevanten Grossbanken. Auch die Gewährsfrage ist weiter gefasst. Die Frage der Nationalität ist nur ein Beispiel unter zusätzlichen Kriterien. Daher sollte das Postulat nach Ansicht der PUK unter diesen neuen Umständen entsprechend betrachtet und angenommen werden. Ich bitte Sie, dieses Postulat anzunehmen.

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