Germann Hannes · Ständerat · 2025-03-19
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-19
Wortprotokoll
Ihre SGK hat sich an der Sitzung vom 28.[NB]Januar dieses Jahres mit dieser Motion befasst und sie eingehend geprüft. Wir sind mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zum Schluss gekommen, die Motion zur Annahme zu empfehlen.
Es gibt eine Minderheit Hegglin Peter, die die Ablehnung der Motion beantragt. Sie ist der Auffassung, dass das Anliegen mit der Einführung der neuen Tarifstruktur für ärztliche Leistungen erfüllt sei. Hierzu wird der Minderheitssprecher noch Ausführungen machen.
Was war der Grund für die Einreichung dieser Motion, die aus dem Jahr 2022 stammt? Es ist dies der permanente Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der Grundversorgung. Die Aufwertung der Hausarztmedizin im Bereich der Tarife ist dabei von zentraler Bedeutung. Dies ist für den Motionär wie auch für die Kommission eine wichtige Voraussetzung, dass sich die künftigen Ärztinnen und Ärzte überhaupt dafür entscheiden, Hausärzte zu werden, statt sich möglichst rasch auf den Weg der Spezialisierung zu begeben, die dann auch entsprechend viel lukrativer ist. Das ist eben ein massiver Fehlanreiz, der nach wie vor besteht.
Unter dem Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten leiden vor allem die ländlichen, teilweise abgelegenen Regionen. Sie haben nicht dieselben Chancen auf eine patientennahe Grundversorgung. Das ist umso gravierender, als die Bevölkerung immer älter wird und die ältere Bevölkerung auch weniger mobil ist. Dies alles spricht für ein besseres finanzielles Gleichgewicht zwischen den medizinischen Fachgebieten.
Der Motionär spricht von der Übertarifierung der Behandlungen durch Spezialistinnen und Spezialisten. Und diese könne - so die Begründung des Motionärs - eben nicht durch die Ärzteverbände gelöst werden, weil diese natürlich gegenläufige Interessen haben; das liegt ja auf der Hand. Ich denke, es ist an uns, diese Thematik anzugehen respektive hier die entsprechenden Weichenstellungen vorzunehmen.
Der Bundesrat attestiert dem Motionär, an sich in die richtige Richtung gehen zu wollen. Er teilt auch die gesamten Überlegungen, was die Grundversorgung anbetrifft, verweist aber in seiner Stellungnahme auf das Ziel von 1300 Abschlüssen in der Humanmedizin, die bis 2025 erreicht werden sollen. Die Überprüfung dieses Sonderprogramms liegt bereits ein paar Jahre zurück, und ich bin mir nicht sicher, ob wir dieses Ziel bis heute überhaupt erreicht haben.
Die Kommission teilt also die Besorgnis des Motionärs über den akuten Mangel an Ärztinnen und Ärzten; er ist wirklich gravierend, und das eben vor allem in Randregionen. Die Kommission erachtet die Hausarztmedizin und die medizinische Grundversorgung als Grundlage des Gesundheitssystems. Hier braucht es Massnahmen, um den Ärztemangel zu beheben. Der Ansatz der Motion, die Hausarztmedizin über Tariferhöhungen aufzuwerten, ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit schlüssig und sinnvoll - eigentlich darf man sagen: aus Sicht der gesamten Kommission, diese Auffassung teilen auch jene, die gegen die Motion stimmten; bei dieser Ablehnung ging es mehr um eine formelle Angelegenheit.
Im Rahmen der Genehmigung der neuen Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen, sprich Tardoc, und der ambulanten Pauschalen hat der Bundesrat die Besonderheiten und Bedürfnisse der Hausarztmedizin berücksichtigt. Das anerkennt auch die Kommission ausdrücklich als eine Verbesserung, die gemacht wurde.
Da die Umsetzung der neuen Tarifstruktur sowie die Nachverfolgung und die Kontrolle von deren Auswirkungen auf die Akteure der Grundversorgung aber erst aufgenommen worden sind, beantragen wir eben, diese Motion anzunehmen. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen und dem Bundesrat hier einen klaren Auftrag erteilen.