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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-06-13

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-13

Wortprotokoll

Zu Absatz 1 möchte ich zuhanden des Erstrates bemerken, dass die Frage von Artikel 7 Absatz 1, die Bekanntmachung, zu prüfen sei. Bei Absatz 2 wäre damit systembedingt auch eine Anmerkung zu machen: Es ist zu prüfen, ob Artikel 7 Absatz 3 wirklich zu streichen sei.

Die Bestimmung in Absatz 3, wie sie Herr Wicki beantragt, ist so meines Erachtens nicht systemkonform. Das ist kein konstitutiver Entscheid. Es ist eben gerade nicht so, dass mit dem Feststellungsentscheid irgendetwas passiert, sondern Artikel 3 sagt, die Urteile seien von Gesetzes wegen aufgehoben. Jetzt kann man nicht eine zweite Aufhebung machen. Man kann nur sagen: Diese Aufhebung nach Gesetz - Artikel 3 - muss man noch erklären. Das ist der Sinn des Feststellungsentscheides. So geht das nicht. Der Absatz 4 von Artikel 7 war richtig.