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Michel Matthias · Ständerat · 2025-03-19

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-19

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, die vorliegende Motion abzulehnen. Massgebend ist nicht die relativ kleine Minderheit von drei Personen, sondern massgebend sind die Argumente. Wir meinen, die Kommissionsmehrheit habe sich vom politisch schon längst salonfähigen und an sich unterstützungswürdigen Anliegen, wonach in der Schweiz mehr Arztpersonen, insbesondere auch Hausärztinnen und Hausärzte, ausgebildet werden sollen, motivieren lassen. Und jeder Vorstoss, der in diese Richtung zielt, wird jetzt angenommen, das haben wir heute Morgen auch schon erlebt. Aber eine solche Vorstossinflation ist weder wirksam noch zweckmässig. Berücksichtigen Sie doch, welche Anstrengungen schon unternommen werden, und respektieren wir die verfassungsmässige Kompetenzverteilung. Ich komme zu einem anderen Schluss als meine Vorrednerin. Sie hat gesagt, die Motion reihe sich bestens ein in alles, was schon läuft. Und ich sage: Gerade weil alles schon läuft, braucht es sie eigentlich nicht mehr.

Wie gesagt, wir haben einen Konsens, dass mehr Ärztinnen und Ärzte auszubilden sind. Es laufen aber auf drei Pisten bereits entsprechende Anstrengungen, und heute Morgen haben Sie auf tariflicher Ebene noch eine vierte Piste eröffnet. Ich erläutere das kurz:

1.[NB]Seit einigen Jahren läuft das von Bund und Kantonen gemeinsam lancierte Sonderprogramm Humanmedizin. Es wurde schon erwähnt, es handelt sich um diese berühmten 100 Millionen Franken für eine Anschubfinanzierung des Bundes. Das Ziel von mindestens 1300 Abschlüssen in Humanmedizin sollte 2025 erreicht werden. Wir sind also kurz vor Abschluss dieses Programms. Wichtig scheint mir jetzt: Die Finanzierung dieser Erhöhung wird nach der Anschubfinanzierung über die ordentlichen Budgets getragen. Das betrifft die Grundbeiträge und die Beiträge der Trägerkantone an ihre Universitäten. Damit sind wir beim Entlastungsprogramm, in dem der Bund seinen Beitrag an die Grundbeiträge der Kantone kürzen will. Solche Kürzungen würden [PAGE 293] den Erfolg gefährden. Es geht also um Ressourcen, es geht schlichtweg um Ressourcen, und hier wird ein neues Gesetz verlangt. Die Meinung, das benötige dann keine Bundesressourcen, ist wohl ein Märchen. Also eigentlich braucht es dafür Ressourcen, und das steht im Widerspruch zum Entlastungsprogramm. Ich bin gespannt, wie all diejenigen, die sich nun zugunsten der Motion äussern, dann zu diesem Ansinnen Stellung nehmen, die Grundbeiträge zu kürzen. Das ist dann die "heure de vérité".

2.[NB]Es läuft die Agenda Grundversorgung, im November 2024 wurde sie neu lanciert. Bis Ende 2025 wird unter Einbezug von rund vierzig Akteuren ein Expertenbericht erstellt, der Massnahmen in Bezug auf innovative Versorgungsmodelle, auf Arbeitsbedingungen, auf die Frage der Berufsverweildauer und auf die Fachkräfteförderung aufzeigt. Es ist also die ganze Bandbreite. Gestützt darauf stellt sich dann die Frage, auf welcher Ebene es welche Massnahmen braucht.

Die Minderheit meint, dass wir diese Erkenntnisse zuerst vorliegen haben sollten. Es wurde auch auf das Postulat Juillard verwiesen, es verlangt genau diese Auslegeordnung. Es wäre mir neu, dass wir, gerade in diesem Rat, Berichte verlangen und dann, bevor diese vorliegen, schon wissen, was zu tun ist. Das wäre jetzt eben die Methode der Mehrheit. Dann müssen wir keine Postulatsberichte mehr verlangen, dann können wir gleich Massnahmen ergreifen, ohne zu wissen, ob sie sinnvoll sind oder nicht. Ich sage nicht, dass hier nichts zu tun sei. Aber lassen wir doch jetzt diese Expertenberichte erstellen, und schauen wir dann, was tatsächlich zu tun ist.

3.[NB]Es wurde auch schon erwähnt: Die Motion Roduit wurde angenommen. Da geht es um die Ausgestaltung des Numerus clausus. Mit dieser Motion wurde der Bundesrat einmal mehr beauftragt, in der Grundversorgung für ein besseres Angebot an Studienplätzen und Praktika zu sorgen. Insbesondere ging es um die Versorgung mit in der Schweiz ausgebildeten Arztpersonen. Hier ist auch schon die Schweizerische Hochschulkonferenz an der Arbeit. Das Anliegen ist also in Umsetzung.

4.[NB]Wie kurz erwähnt: Heute Morgen haben Sie mit der Motion Nicolet eine vierte Piste eröffnet, um die Grundversorgung insbesondere mit Hausärztinnen und Hausärzten zu stärken.

Ein koordiniertes und kohärentes Vorgehen, wie es Kollegin Chassot verlangt, wäre, dass wir diese Pisten jetzt verfolgen und das Ganze irgendeinmal zusammenbringen. Dann können wir schauen, was es genau braucht. Wir sollten nicht schon heute - das ist der Inhalt der Motion - ein Bundesgesetz fordern. Das müssen Sie lesen: Die Motion beauftragt einzig den Bund - die Kanton sind draussen -, ein neues Bundesgesetz zu machen; aber eigentlich liegt das im Verantwortungsbereich der Kantone. Die Motion engt das auf eine bundesgesetzliche Massnahme ein.

Da muss man sich schon überlegen, ob das der richtige Moment dafür ist. Ich habe es schon erwähnt: Wir haben das Entlastungsprogramm, worin die Grundbeiträge infrage gestellt werden. Dort haben wir Hebel und können das Ganze stärken. Und wir haben zudem ein Aufgabenentflechtungsprogramm vor uns, wo es genau darum geht: "trancher les tâches", die Aufgaben dem Bund und den Kantonen zuzuweisen. Mit solchen Motionen würden wir diese Aufgaben jetzt schon verkomplizieren, sowohl im Entlastungsprogramm wie auch im Entflechtungsprogramm.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, auch wenn ich das Grundanliegen teile - wir haben hier, wie erwähnt, vier Pisten -, die Motion abzulehnen.