Lexipedia

Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-06-13

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-13

Wortprotokoll

Zunächst noch eine Bemerkung zu Artikel 1 Absatz 2. Ich glaube, ich bringe die Meinung in der Kommission deutlich zum Ausdruck, wenn ich ganz klar betone, dass es nicht Aufgabe dieses Gesetzes ist - oder eines Organs, das gestützt auf dieses Gesetz entscheidet -, sich zur Frage zu äussern, ob die Schweiz ihre humanitäre Tradition damals wahrnahm oder nicht. Dieses Urteil soll nicht gefällt werden, sonst wäre die Kommission dieser Vorlage nicht gefolgt. Das muss ich zuhanden der Materialien deutlich sagen.

Jetzt zum Antrag der Minderheit Studer Jean. Ihre Kommission hat den Antrag mit 8 zu 2 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen, und zwar, weil erstens die Sach- und Rechtslage eine andere ist als damals und weil zweitens dahinter urschweizerische Überzeugungen stehen, die darin ihren Ausdruck finden. Es geht nicht um ein moralisches Urteil, sondern es geht um diese Haltung. Ich verweise bei dieser Rechtslage noch einmal deutlich auf Artikel 94 des Militärstrafgesetzbuches: "Der Schweizer, der ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militärdienst eintritt, wird mit Gefängnis bestraft"; es folgen Zusatzabsätze. Das ist eine alte Bestimmung, die damals galt und immer noch gilt. Das ist entscheidend: Das Verbot, in fremde Militärdienste einzutreten, gilt noch immer. Hier ist ein Unterschied zur Situation, auf die Herr Studer angespielt hat. Heute geht es um die innere Sicherheit des Landes, damals ging es um das Verhältnis nach aussen, zu den nationalsozialistischen Mächten.

Hinter diesem Artikel 94 liegt die uralte Erkenntnis dieses Landes, dass wir uns von fremden Militärdiensten distanzieren sollen. Das Verbot wurde vom neuen Bundesstaat mühsam eingeführt, und an diesem Grundpfeiler historischer Erfahrung wollte Ihre Kommission mit aller Klarheit festhalten. Wenn uns die Geschichte eines lehrt, ist es, dass wir dieses Verbot durchhalten müssen. Ich bitte Sie, das auch heute zu tun.