Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-06-13
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-06-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat kann die dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Überlegungen nachvollziehen, und er ist damit einverstanden. Eine Rehabilitierung der Fluchthelfer für Opfer des Nationalsozialismus rechtfertigt sich insbesondere darum, weil es vielen unter ihnen ein echtes Anliegen war, Menschen in Not zu helfen. Dafür nahmen sie gesellschaftliche Missbilligung in Kauf oder gerieten selbst in materielle Not.
Ich möchte hier wie bereits im Nationalrat anfügen, was der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Bericht der Bergier-Kommission erklärt hat. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Schweiz in dieser dunklen Epoche der Menschheitsgeschichte ihrer humanitären Tradition nicht in dem Masse entsprochen hat, wie sie dies hätte tun können. Die Folgen der damals getroffenen Entscheide sind durch nichts wettzumachen, und ich erinnere an die 1995 vom damaligen Bundespräsidenten vorgenommene Entschuldigung. In diesem Lichte kommt dem Verhalten der Flüchtlingshelfer in jener Zeit eine besondere Bedeutung zu, der wir heutigen Generationen auch nur in Dankbarkeit und Ehrfurcht begegnen können.
Allerdings ist für den Bundesrat sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass mit der angestrebten Rehabilitierung die Tätigkeit der damaligen Fluchthelfer aus heutiger Sicht gewürdigt wird. Es geht ausdrücklich nicht darum, die Justiz in den Dreissiger- und Vierzigerjahren zu kritisieren, die das damals geltende Recht angewendet und ausgelegt hat. Herr Pfisterer hat bereits ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen. Es ist deshalb nur konsequent - und ich komme damit zur Frage von Herrn Frick -, dass aus dieser Rehabilitierung auch keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung abgeleitet werden kann. Es wird mit dieser Vorlage keine zusätzlichen Anspruchsmöglichkeiten geben. Soweit gestützt auf das heute geltende Recht allfällige Ansprüche bestehen würden, bleiben diese von dieser Vorlage unberührt.
Aus diesen Gründen ersucht Sie der Bundesrat, auf diesen Gesetzentwurf einzutreten.