Michel Matthias · Ständerat · 2025-03-19
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-19
Wortprotokoll
Diese Motion hat oder hatte eben fünf Ziffern. Wie der Präsident erwähnt hat, hat der Nationalrat die materiellen Forderungen gemäss den Ziffern 2 bis 5 bereits am 20.[NB]September 2023 abgelehnt. Es verbleibt nur noch Ziffer 1, welche eine Botschaft für ein Rohstoffhandelsgesetz verlangt.
Ihre Kommission hat diese Motion beraten und beantragt Ihnen mit 8 zu 2 Stimmen deren Ablehnung, auch wenn es jetzt nur noch um Ziffer 1 geht. Massgebend dafür sind erstens materielle Gründe, zweitens die Regulierungsmethodik und drittens prozedurale Gründe.
Erstens zu den materiellen Gründen: Schon im Titel suggeriert die Motion, dass die Schweiz im Bankenbereich Fehler gemacht habe. Gemeint ist, so gemäss der Begründung, dass die Schweiz bei der Bankenregulierung erst unter internationalem Druck und somit zu spät gehandelt habe und dass dies, so die Angst der Motionäre, im Rohstoffbereich wieder geschehen könnte. Sinngemäss wird also eine präventive Gesetzgebung bzw. mindestens ein Mitziehen mit den internationalen Standards verlangt. Zum bestehenden Regelwerk liessen wir uns in der Kommission informieren. Es zeigt sich, dass der Rohstoffsektor bereits stark reguliert ist. Die bestehenden nationalen und internationalen Regulierungen verpflichten Unternehmen auch in der Schweiz zu strikter Compliance und beinhalten bereits weitreichende Kontrollmechanismen. Zu erwähnen ist etwa die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und die Lieferkettenrichtlinie der EU, die Corporate Sustainability Reporting Directive und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive. Diese letztgenannte Lieferkettenrichtlinie betrifft auch Schweizer Unternehmen, welche gewisse Nettoumsätze erzielen. [PAGE 314]
Würde nun die Schweiz eine gleiche Regulierung einführen, hätte dies keine zusätzlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen zur Folge, da sie bereits unter die EU-Regulierung fallen. Es würde jedoch eine parallele Gesetzgebung und eine eigene Aufsichtsbehörde in der Schweiz geschaffen, die für die Überwachung und Durchsetzung verantwortlich wäre. Es bestünde somit eine Doppelbelastung, eine Doppelregulierung durch parallele Aufsichtsbehörden in der EU und in der Schweiz. Die Schweizer Aufsicht könnte den entsprechenden Unternehmen dann noch eigenständige Informations- und Prüfpflichten auferlegen, was einen zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen würde.
Interessant ist nun, die Entwicklung in der EU bzw. in den EU-Ländern zu beobachten. Nicht nur geht Deutschland zum vorgenannten Lieferkettengesetz auf Distanz, sondern auch die EU. So sollen etwa mit der sogenannten Omnibus-Verordnung die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung wieder reduziert werden, dies im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit. Es scheint, dass die grosse Welle der Regulierungen ein Ende hat und selbst in der EU schon beschlossene Regulierungen hinterfragt werden. Angesichts dessen würde die Schweiz voreilig handeln, um zusätzlich zu regulieren. Jedenfalls lässt sich nicht sagen, dass wir einem internationalen Standard oder einem EU-Standard hinterherhinken würden, nachdem dieser Standard in der EU wieder ins Wanken geraten ist.
Zweitens zum methodischen Grund: Auch methodisch scheint es der Kommission der falsche Weg, ein international ausgerichtetes Geschäft mit einem nationalen Gesetz regulieren zu wollen.
Zu beachten sind drittens auch parallele Gesetzgebungstätigkeiten oder schon in Kraft stehende Gesetze. Denken Sie an die verschärften Berichterstattungspflichten im OR, an die Revision des Geldwäschereigesetzes und des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen. Beides ist im Parlament nun in Beratung. Bevor wir über neue Vorschriften nachdenken, sollten wir erst einmal bestehende Vorschriften wirksam umsetzen, und darin ist die Schweiz ja international vorbildlich.
Wenn aufgrund dieser Motion nun noch mehr Regulierungen folgen, laufen wir Gefahr, dass sich die verschiedenen Vorgaben gegenseitig überlagern. Dies dient weder der Wirksamkeit noch der Rechtssicherheit. Auch angesichts dessen hat schon der Nationalrat mit Recht die Ziffern 2 bis 5 der Motion abgelehnt.
Es bleibt nun noch Ziffer 1, welche einfach ein Rohstoffhandelsgesetz verlangt. Dies ist an und für sich eine inhaltsleere Formulierung. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass man alle bestehenden Regulierungen, die Rohstoffunternehmen betreffen, in einem Spezialgesetz sammelt bzw. aus bestehenden Gesetzen alles, was Rohstoffunternehmen betrifft, rausnehmen und in ein neues Gesetz überführen würde. Aber diese Methodik ist nicht der Schweizer Weg. Wir sollten uns nicht mit einem sektorspezifischen Gesetz in eine gesetzestechnische Richtung bewegen, die nicht unseren gesetzgeberischen Traditionen entspricht.
Noch zum Vorgehen: Wir alle wissen, dass inzwischen mehr als 180[NB]000 Unterschriften für eine neue Konzernverantwortungs-Initiative gesammelt worden sind. Sie betrifft genau den von der Motion adressierten Bereich. Nach Einreichung dieser Initiative ist dann der ordentliche Weg zu gehen. Es wird zuerst am Bundesrat liegen, eine Beurteilung vorzunehmen, anschliessend am Parlament. Diesen Schritt nun mit der Motion vorwegzunehmen, macht verfahrensmässig keinen Sinn. Man würde eine parallele Piste öffnen, unabhängig davon, wie man sich materiell positioniert.
Zusammengefasst: Es ist nicht gerechtfertigt, diese Motion anzunehmen. Materielle, regulierungsmethodische und, wie gesagt, prozedurale Gründe sprechen dagegen. Ich beantrage deshalb namens der klaren Kommissionsmehrheit deren Ablehnung.